Vorraussetzung Kostenzusage Werkstatt für behinderte Menschen Hallo,
ich bin behinderter Mitarbeiter - Beschäftigter - in einer Werkstatt für behinderte Menschen und bekomme daher auch Grundsicherung sowie die Übernahme der Kosten für das örtliche Ambulant betreute Wohnen.
Wegen meiner knappen finanziellen Verhältnisse einerseits und zukünftig ansteigender Kosten andererseits (Lebenshaltung, Miete und Nebenkosten, Kosten für Gesundheit (bin Diabetiker)) habe ich mir vor kurzem ein Dauerlos der Aktion Mensch gekauft, in der Hoffnung dort vllt. mal Haushaltsgeld oder ähnliches zu gewinnen.
Mir ist bekannt, daß ich im Gewinnfalle sofort den zuständigen Leistungsträger, welcher bei mir sowohl für die Kostenzusage der Werkstatt als auch für das ambulant betreute Wohnen und die Grundsicherung zuständig ist, darüber in Kenntnis setzen muß, und
daß ich dann meinen Lebensunterhalt aus dem Gewinn bezahlen werde und beim Ambulant betreuten Wohnen in diesem Falle Selbstzahler wäre.
Meine Frage ist: Wie verhält sich das mit der Kostenzusage für die Werkstatt für behinderte Menschen? Ist dort für die Kostenzusage die jeweilige finanzielle Situation des Beschäftigten maßgeblich (das hieße ja u. U. daß die Kostenzusage des Leistungsträgers rückgängig gemacht würde, und ich dann ggf. den Werkstattplatz verlieren würde) - oder ist für die Kostenzusage zu einer Werkstatt für behinderte Menschen alleine die Tatsache über Art und Schwere der Behinderung entscheidend?
Weiß da vielleicht jemand was genaueres und kann mir einen Rat geben? |