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Schwerbehinderung - Behinderung - Leistungen zur Teilhabe Hier geht es um die Behinderung, um Leistungen zur Teilhabe und Schwerbehinderung sowohl im Bereich Arbeit als auch im gesellschaftlichen Leben.

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  #1  
Alt 14.01.2012, 15:56
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Beiträge: 1
Standard Umschulungsfrage

Hallo,

ich habe eine Umschulung nach § 16 ABS 1 sgb in Verbindung mit § 77 ABS 4 sgb genehmigt bekommen.
Auf dem Bildungsgutschein steht, für was er zählt und unten drunter die Leistungen.
Was mich stutzig macht ist das da steht Leistungen zum Lebensunterhalt : Kein Anspruch.

Dann

es werden erstattet

- Fahrkosten: Fahrkosten werden in Höhe von ........
- Lehrgangskosten nach § 16 ABS 1 SGB i.V.m 80 SGB III werden wie folgt erstattet:
an den Träger in der Höhe der zugelassenen Kosten bei Vorlage des Gutscheines vor Teilnahmenbeginn....


Meine frage nun was bekomm ich an geld??
Ich bekomme ja alles was mit der Umschulung zu tun hat erstattet, das hab ich verstanden. Aber da da steht kein anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt....
ich bekomme momentan Hartz 4, bekomme ich das nicht auch weiterhin oder wenigstens die höhe des Geldes wie momentan auch?? Ich muss ja von was weiterhin Leben und die Wohnung bezahlen!

Liebe Grüße
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  #2  
Alt 14.01.2012, 16:46
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.989
Standard

Ja, natürlich bekommst du dein ALG 2 weiter!

Turtle
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  #3  
Alt 14.01.2012, 17:02
pAp pAp ist offline
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Beiträge: 998
Standard

Zitat:
Zitat von soccergirl86 Beitrag anzeigen
Auf dem Bildungsgutschein steht, für was er zählt und unten drunter die Leistungen.
Mach Dir keine Sorgen. Mit dem Bildungsgutschein wird nur die Fortbildung geregelt. Der Rest, also Lebensunterhalt, Miete etc., ist ja gesondert geregelt.
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