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Schwerbehinderung - Behinderung - Leistungen zur Teilhabe Hier geht es um die Behinderung, um Leistungen zur Teilhabe und Schwerbehinderung sowohl im Bereich Arbeit als auch im gesellschaftlichen Leben.

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  #1  
Alt 28.07.2011, 08:29
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Standard Umschulung wegen Krankheit abgelehnt

Hallo Forum,

ich hoffe, dass Ihr mir helfen könnt.

Zu meiner Situation: Ich habe bereits 1997 eine Ausbildung zum Rettungsassistenten abgeschlossen und in diesem Beruf auch einige Zeit gearbeitet (insgesamt habe ich 81 Versicherungsmonate). Danach war ich ab 2002 allerdings einige Jahre nicht berufstätig in Elternzeit, bzw. habe teilweise parallel (allerdings ohne Abschluss) Medizin studiert.
Jetzt habe ich im Jahr 2010 eine ziemlich schwerwiegende chronische Erkrankung der Blutbildung bekommen, die mir lt. Gutachten des behandelnden Arztes und der Krankenkasse nur noch körperlich nicht anstrengende Tätigkeiten mit geringem Infektionsrisiko ermöglicht. Im jahr 2010 habe ich zur Überbrückung in einem befristeten Arbeitsverhältnis in einem CallCenter gearbeitet, das krankheitsbedingt nicht verlängert wurde.
Habe mich also arbeitslos gemeldet und über den SB eine Umschulung beantragt. Ergebnis (nach fast einem halben Jahr)!: Auch das AA sieht die Einschränkungen so wie o.g. Stellen. Gesundheitlich geht es mir wieder soweit gut, dass ich durchaus mit o.g. Einschränkungen arbeiten könnte und auch will. War also endlich bei der RehaBeratung des AA, jetzt sagt die, dass ich keinen Anspruch auf eine Umschulung hätte, weil ich ja schon länger als vier Jahre nicht mehr in meinem erlernten Beruf tätig gewesen sei. Ich könnte höchstens eine Umschulung beantragen, weil ich ja als quasi "ungelernt" gelten würde. Ich war so perplex, dass ich nicht einmal nach den rechtlichen Grundlagen gefragt habe.
Davon hat die ursprüngliche SB vor einem halben Jahr jedenfalls kein Wort gesagt, sondern mir eine "problemlose" Umschulung aus medizinischen Gründen in Aussicht gestellt. Parallel dazu läuft in vier Wochen mein Anspruch auf Alg I aus, so dass ich dann in Hartz IV rutsche und das Ganze sicher nicht einfacher wird.

Wie sieht die rechtliche Situation aus? Einen schriftlichen Bescheid habe ich nicht erhalten, lediglich eine Kopie der medizinischen Einschätzung des AA. Was kann ich tun, um die Frist zu verlängern? In den nächsten drei Wochen eine Umschulung zu finden, erscheint mir einigermaßen unrealistisch, ob die dann überhaupt genehmigt wird ist auch unklar, und die SB der Rehaberatung hat mir schon deutlich gemacht, dass mit Hartz IV da nicht mehr viel läuft. Bin echt frustriert und bitte um Hilfe.

Vielen Dank.

Schöne Grüße,
Matthias
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  #2  
Alt 28.07.2011, 08:52
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Beiträge: 5.842
Standard

Rechtliche Grundlage ist der § 77 SGB III.

SGB 3 - Einzelnorm
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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