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Schwerbehinderung - Behinderung - Leistungen zur Teilhabe Hier geht es um die Behinderung, um Leistungen zur Teilhabe und Schwerbehinderung sowohl im Bereich Arbeit als auch im gesellschaftlichen Leben.

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  #1  
Alt 07.12.2011, 13:07
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Standard Umschulung oder Ausbildung

Mein Sohn ist 23 Jahre alt. Er hat zwei nicht abgeschlossene Ausbildungen und somit mehr als 3 Jahre eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit.
Beim AA wird er aufgrund einer psychischen Erkrankung in der Reha-Abteilung geführt. Das AA bietet ihm eine Umschulung beim Berufsförderungswerk an.
Eine Ausbildung sei nicht möglich. Denn das SGB III habe Vorrang vor SGBII und SGBIX.
Weiss jemand, ob das zutrifft. Nur anhand der Gesetze komm ich nicht weiter.
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  #2  
Alt 07.12.2011, 14:49
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Was hätte denn eine Ausbildung z. B. mit dem SGB II zu tun?!

Turtle
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  #3  
Alt 07.12.2011, 14:59
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die Ausbildung nichts - aber das Alter ..... SGBII sagt, dass unter 25jährige vorrangig in Ausbildung zu vermitteln sind. Das AA sagt, SGBIII bestimmt, dass wer mehr als 3 Jahre sozialversicherungpflichtig gearbeitet hat keine Ausbildung sondern eine Umschulung macht. Das SGBIII sei vorrangig.
Ich will nur wissen, ob das stimmt. Wenn ja, muss man es akzeptieren.
Auch wenn für einen psychisch Kranken der Druck natürlich erheblich höher
ist.
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  #4  
Alt 07.12.2011, 15:27
Benutzerbild von Turtle1972
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Aha. Das SGB II sagt das jetzt wo?

Turtle
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  #5  
Alt 07.12.2011, 17:07
pAp pAp ist offline
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Zitat:
Zitat von Connie Beitrag anzeigen
..... SGBII sagt, dass unter 25jährige vorrangig in Ausbildung zu vermitteln sind.
Das sagt das SGB II nicht. Man kann aus § 3 Abs. 2 SGB II zwar nicht unbedingt eine wertende Reihenfolge ablesen, aber die Ausbildung steht nicht an erster Stelle:
§ 3 SGB II Leistungsgrundsätze
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  #6  
Alt 07.12.2011, 18:15
Benutzerbild von anabell
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Hallo Connie,

mich würde mal interessieren, was aus deiner und der Sicht deines Sohnes gegen die Umschulung spricht.

Gruß anabell
__________________
es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern...
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