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Schwerbehinderung - Behinderung - Leistungen zur Teilhabe Hier geht es um die Behinderung, um Leistungen zur Teilhabe und Schwerbehinderung sowohl im Bereich Arbeit als auch im gesellschaftlichen Leben.

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  #1  
Alt 17.03.2010, 11:10
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Frage Teilhabe am Arbeitsleben

Hallo, dieses Forum ist sehr interessant, gute Beiträge.
nun hab ich auch eine Frage:
War und bin noch beim Senat Angestellt (24Jahre) aufgrund einer längeren Krankheit
bin ich nicht mehr in meinem Beruf tätig, als Erzieherin (Medizische Gutachten, Reha etc),kann also den Beruf nicht mehr ausüben.Habe beim Rententräger eine Umschulung beatragt, bekam zuerst den Vorschlag , Teilhabe am Arbeitsleben(Berufsfindung) zu machen.Habe das dann auch gemacht und es wurde nach 4 Wochen abgebrochen, da ich bennenen sollte in welchem neuen Bereich mich mein Arbeitgeber einsetzen würde, das konnte mir mein Arbeitgeber nicht sagen. Nun wurde ich in der zwischenzeit von der Krankenkasse ausgesteuert und musste mich an Arbeitsamt wenden, wg.des Einkommens,
der weitere verlauf ist: nochmalige wiederholung der
Erprobung beim BFW (6 Wochen), habe den nächsten Termin im Juni.
Das ist sehr zermürbend , dann kommt dazu ,das Arbeitslosengeld geht bis Dezember, und sollte nach der EBA Maßnahme, es dann endlich in irgendeine Umschulungsmaßnahme gehen, muss ich ev. ewig warten.
Wie ist es dann
ab der Zeit wenn die Umschulung beginnt, bekomme ich dann vom Rentenbund die monatliche Zahlung (Überbrückungsgeld ) oder werde ich auf Hartz IV landen? Das ist eine total unübersichtliche Sache ,wer ist dann mein Leistungsträger? Wer kann mir definitiv auf diese Fragen eine Antwort geben?
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  #2  
Alt 17.03.2010, 17:15
dms dms ist offline
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Zitat:
Zitat von judita Beitrag anzeigen
Das ist eine total unübersichtliche Sache ,wer ist dann mein Leistungsträger? Wer kann mir definitiv auf diese Fragen eine Antwort geben?
Nun wer hat Dich für Juni zur erneuten Berufsfindung eingeladen?
An den wendest Du dich, weil nur er sagen kann, wer denn für dich der Träger (Ansprechpartner) ist.

Ich kann aus deinem Text und mit Hilfe meiner Glaskugel nur vermuten, dass evtl jetzt die Agentur für Arbeit für Dich der Ansprechpartner ist und vielleicht auch bleibt.
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  #3  
Alt 18.03.2010, 07:49
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Beiträge: 2
Standard Teilhabe am Arbeitsleben

Hallo , danke für die Meldung.
Nun die erneute Maßnahme wurde mir vom Rentenbund bewilligt, denn ich wurde gefragt ob ich erneut die Maßnahme machen möchte und da hab ich zugestimmt, nachdem die im letzten Jahr (okt.)abgebrochen wurde, von der BFW.Im Bericht haben sie es mir nochmal empfohlen.
Ohne diese Findungsm., kann man auch keine Umschulung beginnen.
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  #4  
Alt 18.03.2010, 17:22
dms dms ist offline
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Zitat:
Zitat von judita Beitrag anzeigen
Wie ist es dann
ab der Zeit wenn die Umschulung beginnt, bekomme ich dann vom Rentenbund die monatliche Zahlung (Überbrückungsgeld ) oder werde ich auf Hartz IV landen? Das ist eine total unübersichtliche Sache ,wer ist dann mein Leistungsträger? Wer kann mir definitiv auf diese Fragen eine Antwort geben?
1. so wie Du schreibst ist der Rententräger dein Leistungsträger
2. Für die Zeit der Umschulung sollte Dir Übergangsgeld und die Teilnahmekosten (z.B. Fahrkosten) erstattet werden.
Parallel dazu kannst Du u.U. ALGII zzgl. Mehrbedarf für Behinderte beantragen, soweit dein Leistungsbescheid sich nach §33 ff SGB IX richtet.
3. Ob Du bereits für die Berufsfindungsmaßnahme Anspruch auf Übergangsgeld hast, kann dir der Rententräger sagen. hattest Du evtl. letztes Jahr Übergangsgeld erhalten?
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