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| Schwerbehinderung - Behinderung - Leistungen zur Teilhabe Hier geht es um die Behinderung, um Leistungen zur Teilhabe und Schwerbehinderung sowohl im Bereich Arbeit als auch im gesellschaftlichen Leben. |
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#1
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| Hallo , ich bin neu hier habe zwar Probleme und Fragen so wie alle . Aber ich hoffe ich bin hier einigermaßen Richtig. Vor 14 J , habe ich meine selbstständigkeit aufgeben müssen ( LKW) meine Psoriasis - Arthritis machte mir langsam meine Gelenke kaputt , habe 70% Schw, behinderung , musste Insolv, anmelden , betrieb aufgeben und rutschte in § 33 SGB Krankenhilfe . Nu war ich KV und konnte in die Therapie und in die Reha , dann kam ALG 2 aber die Gesundheit verschlechterte sich , hinzu kam eine Diabetes. Eine Brandstiftung am Haus ( Totalverlust) , die Frau Stirbt vor 3 Jahren , dann die Mutter , dann der Schw, Vater . Mittlerweile bin ich in Psychologischer Behandlung , alles verkraften geht nu mal nicht , meine Arbeitskraft langt gerade noch fürn Haushalt und die Kinder 11+13 Jahre danach geht nix mehr . Meine Sehkraft lässt nach meine Kl 2 hab ich auch nich mehr wg Alter bin 53 jetzt . Habe erfolglos die Erwerbsminderungsrente Beantragt , Widerspruch läuft aber nu Springt mir die Vermittlungsagentur ins Genick . Eingliederungsvereinbarung soll ich unterschreiben , frage mich für was meine erlernten Berufe kann ich nicht mehr ausüben , bei 3-6 Std Leistungsfähigkeit laut Gesundheitsamt . Im Umkreis von 50 km keine Arbeit lebe hier auf dem Land , soll da nur die Statistik beruhigt werden . Vielleicht kann mir hier einer helfen wie ich aus der Nummer rauskomme , falls mein Erwerbsminderungsantrag durchgeht, hatt sich es ja erledigt aber auf Wunder will ich nicht hoffen , Danke im Vorraus ! |
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#2
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| Hi, dass Du eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben sollst, muss nichts Schlimmes bedeuten. So etwas ist für jeden Bezieher von SGB II Leistungen vorgesehen. Und vielleichts ist ja sinnvoll, mit einem vermittler gemeinsam zu überlegen, was geht und was nicht. Sollten da Dinge drin stehen, die Du für untragbar hälst, bist Du nicht verpflichtet, die Vereinbarung zu unterschreiben. Allerdings kann diese dann durch einen Verwaltungsakt der Behörde ersetzt werden. Dagegen kannst Du aber Widerspruch einlegen. |
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