| |
| |||||||
| Schwerbehinderung - Behinderung - Leistungen zur Teilhabe Hier geht es um die Behinderung, um Leistungen zur Teilhabe und Schwerbehinderung sowohl im Bereich Arbeit als auch im gesellschaftlichen Leben. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo zusammen, ich bin seit 2005 anerkannt psychisch krank und beziehe fast durchgängig seitdem ALG II. Ein Jahr zuvor bin ich von einer Höheren Berufsfachschule abgegangen und habe den Abschluss „Kaufmännischer Assistent“ erlangt. Da das Job-Center diesen Abschluss auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als nicht verwertbar ansah, wurde mir 2007 eine Ausbildung bei einem Bildungsträger als Industriekaufmann bewilligt. Diese musste ich allerdings schon ein paar Wochen später abbrechen, da es mir gesundheitlich sehr schlecht ging. Letztes Jahr war ich dann 11 (!) Monate in Rehabilitation psychisch Kranker (RPK). Dabei handelt es sich um eine medizinisch-berufliche Maßnahme. Leistungsträger war zuerst meine Krankenkasse, später die Rentenversicherung. Ich bin mit dem Ziel dort hingegangen anschließend einen Ausbildungsplatz im kaufmännischen Bereich zu haben, wenn es geht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (meine Meinung ist aber mittlerweile anders). Dieses Ziel wurde verfehlt; ich habe bis heute noch keinen. Ich zitiere kurz aus dem Entlassungsbericht: „Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich Herr X auch nach eigener Einschätzung gut stabilisieren konnte. Er hat seine Belastbarkeit zielgerichtet auf eine vollschichtige ausbauen können, zeigt hier gute Schlüsselqualifikationen und gute Arbeitsergebnisse bei einem guten Arbeitstempo“. […] Aus unserer Sicht ist Herr X somit vollschichtig für leichte bis mittelschwere Tätigkeiten in wechselnder Haltung in Form von Tageschichtarbeit ausreichend belastbar. […] Aus hiesiger Sicht ist Herr X in der Lage, eine überbetriebliche Ausbildung erfolgreich durchführen zu können.“ Ein paar Wochen nach der Reha (Januar) ging ein Schreiben von der DRV bei mir ein. Sie beabsichtigten keine weiteren Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu übernehmen, da meine Erwerbsfähigkeit nicht mehr so erheblich gefährdet oder gemindert ist. Möglichkeit zur Stellungname wurde mir gegeben, welche ich auch wahrgenommen hatte. Zwischenzeitlich hatte ich ein Praktikum in Vollzeit begonnen, was ich allerdings nicht durchhielt und dementsprechend abbrechen musste. Deshalb hat mich mein Fallmanager vom Job-Center in einen 1-€-Job (einfache Bürotätigkeiten) gesteckt, welchen ich mit 3. Std. täglich begann. Diese Arbeitsgelegenheit lief bis Ende letzten Monats. Ende März kam dann der Ablehnungsbescheid der DRV bei mir an, genauso begründet wie im Schreiben vom Januar. Mein Betreuer (psychosoziale Einzelfallhilfe), den ich nach der Reha zugeteilt bekommen habe, ging natürlich sofort in Widerspruch in meinem Namen. Eine fachärztliche Stellungnahme meiner Psychiaterin, das weitere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben befürwortete, lag anbei. Trotz alledem wurde der Widerspruch wie folgt zurückgewiesen: „Sie können Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes auch weiterhin vollschichtig verrichten. Medizinische Gründe für eine etwaige Verhinderung sind nicht erkennbar“. Auf Anraten des VdK wurde die mittlerweile eingereichte Klage zurückgenommen, da angeblich die Erfolgschancen gering seien. Stattdessen wurde mir angeraten mich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bewerben, was aber bisher ohne Erfolg war. Außerdem wurde mir empfohlen zu einem späteren Zeitpunkt einen zweiten Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Ich habe mir damit nicht viel Zeit gelassen und zeitnah (September) einen Antrag bei der Arbeitsagentur gestellt. Diese sah sich nicht als zuständig an und leitete dann den Antrag an die DRV weiter. Die Zeit verging bis diesen Monat und ich dachte schon die DRV verbescheidet meinen Antrag nie. Zu meinem Erfreuen kam dann aber endlich Post. Ein Schreiben mit der Einladung zu einer ärztlichen Untersuchung inkl. Patientenfragebogen. Das zweite Schreiben beinhaltete den Antrag G130 (Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben). Letzteres wurde mittlerweile per Einschreiben an die DRV geschickt. Als letzte Tätigkeit habe ich meinen 1-€-Job mit einer Wochenstundenzahl von 15 angegeben. Weshalb ich die bisherige Arbeit nicht mehr verrichten kann, begründete ich mit meinen Diagnosen (u. A. eine Persönlichkeitsstörung). Mittlerweile habe ich einen Grad der Behinderung von 50 zugesprochen bekommen, rückwirkend gültig bis April 2011. Ich bin inzwischen der Meinung, dass eine Ausbildung/Umschulung in einem Berufsförderungswerk, aufgrund der umfangreichen Betreuung, am besten für mich wäre. Der Ausbildungsberuf ist erst mal zweitrangig, wobei ich mir denken kann, dass die DRV keine Ausbildung in keinem ähnlichen Beruf wie den kaufmännischen Assistenten finanziert. Ich habe gehört bei der ärztlichen Untersuchung kann man wieder einiges wettmachen. Den Reha-Abschlussbericht kann man ja so oder so auslegen und auf diesen hat sich die DRV wohl bei meinem ersten Antrag versteift mit negativem Ausgang für mich. Täusche ich mich oder sind meine Chancen etwas gestiegen? Mein Betreuer wird mich zu dem Untersuchungstermin wahrscheinlich begleiten. Viele Grüße ins Forum |
|
#2
| ||||
| ||||
| Hallo Lichtblick84, wer sollte deine Frage wie beantworten? Ich vermute, dass du eine Bestätigung wünschst, aber diese kannst du hier so nicht erwarten. Du hast einen Betreuer an deiner Seite und bist also nicht alleine auf deinem Weg. Alle Gute für dich! Gruß anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
|
#3
| |||
| |||
| Hallo Anabell, mich beschäftigt das Thema Tag und Nacht, weil es sehr wichtig für meine Zukunft ist. Derzeit komme ich nicht mal mehr ohne sedierende Medikation aus. Ich versuche an möglichst viele Informationen zu kommen, um meine Erfolgschance besser einschätzen zu können. Wahrscheinlich kann aber nicht mal ein Reachtsanwalt eine verlässliche Antwort auf meine Fragen/Befürchtungen/Ängste geben. Es heißt wohl jetzt einfach abzuwarten, auch wenn ich so ungeduldig bin. Vielleicht dazu noch eine Frage (an alle): laut § 88 SGG darf sich die DRV 6 Monate Zeit nehmen um den Antrag zu verbescheiden. Der Antrag wurde am 14.9.2011 bei der Arbeitsagentur (!) gestellt. Ist dieses Datum entscheidend oder der Eingang bei der DRV? Vielen Dank für das Lesen. Viele Grüße Lichtblick |
|
#4
| ||||
| ||||
| Hallo Lichtblick84, siehe hier: Rechtliche Arbeitsanweisungen und Gesetzestexte - Rechtliche Arbeitsanweisungen - R3.2**Antragsdatum "...R3.2 Antragsdatum Maßgebendes Antragsdatum ist der Zeitpunkt der erstmaligen Entgegennahme der Willenserklärung des Versicherten zur Durchführung von Maßnahmen der Teilhabe (Rehabilitationsmaßnahmen) durch eine in § 16 SGB 1 >>(SGB 1 § 16 G0) bezeichnete Stelle..." und im SGB 1 § 16 Antragstellung heißt es: "...(1) Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Sie werden auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen. (2) Anträge, die bei einem unzuständigen Leistungsträger, bei einer für die Sozialleistung nicht zuständigen Gemeinde oder bei einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gestellt werden, sind unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten. Ist die Sozialleistung von einem Antrag abhängig, gilt der Antrag als zu dem Zeitpunkt gestellt, in dem er bei einer der in Satz 1 genannten Stellen eingegangen ist..." also gilt bei dir der 14.09.2011. Gruß anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
|
#5
| |||
| |||
| Hallo, puh, ich habe die Begutachtung überstanden. Die Ärztin hat doch sehr viele und vor allem unangenehme Fragen gestellt. Was für ein Glück das mein Betreuer dabei war und konnte meine Aussagen ergänzen. Allzu große Hoffnungen mache ich mir allerdings nicht, dass der Antrag genehmigt wird. Sie hat gemeint ich soll mich weiterhin auf dem ersten Arbeitsmarkt um eine Ausbildung bewerben, daraufhin habe ich ihr mehrmals gesagt, dass ich große Angst davor habe. Was ich allerdings gut fand ist das sie zu gab das der Reha-Abschlussbericht sehr schwammig formuliert wurde. Die Ärztin will jetzt nochmal mit der Rehaeinrichtung besprechen, wie der Bericht genau gemeint war (insbesondere die Empfehlung für oder gegen den allgemeinen Arbeitsmarkt). Mein Betreuer hat das einzig richtige gemacht und bei der Reheinrichtung angerufen und sie auf das kommende Gespräch eingestimmt. Mal schaun wie es weiter geht. Viele Grüße |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| arbeitsleben, leistungen, rehabilitation, rentenversicherung, teilhabe |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben | Lichtblick84 | Schwerbehinderung - Behinderung - Leistungen zur Teilhabe | 0 | 26.09.2011 19:51 |
| Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben + BAB | fragende24 | Schwerbehinderung - Behinderung - Leistungen zur Teilhabe | 1 | 12.06.2011 17:05 |
| Gesetztestext-AlgII + Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben? | annejosefine | Schwerbehinderung - Behinderung - Leistungen zur Teilhabe | 4 | 30.08.2010 16:46 |
| Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Hartz 4 | putzi59 | Schwerbehinderung - Behinderung - Leistungen zur Teilhabe | 1 | 07.07.2010 15:51 |
| Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und ALG II | Heiko | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 0 | 14.02.2009 08:58 |