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Schwerbehinderung - Behinderung - Leistungen zur Teilhabe Hier geht es um die Behinderung, um Leistungen zur Teilhabe und Schwerbehinderung sowohl im Bereich Arbeit als auch im gesellschaftlichen Leben.

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  #1  
Alt 26.07.2011, 14:46
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Beiträge: 1
Frage Mehrbedarf bei Schwerbehinderung?

Seid gegrüßt, liebe Mit-Hartz-Fearler!

Ich wälze mich nun schon eine geraume Weile durch die Irrungen und Wirrungen der Aussagen über Mehrbedarf oder Nichtmehrbedarf bei Behinderungen.
Ganz kurz umrissen: Ich erkrankte letztes Jahr an Nierenkrebs. Zusätzliches Pech - ich war noch in der Probezeit und wurde natürlich entlassen. Doppelt zusätzliches Pech - mir fehlte nur noch 1 Monat bis zum Anspruch auf ALG I. Also rutschte ich wieder ins Hartz, aus dem ich mich erfolgreich herausgekämpft glaubte.
Nun bin ich schwerbehindert mit 50%. Deshalb meine Frage: Gibt es denn nun einen Mehrbedarf für Menschen wie mich oder gibt es ihn nicht? Und existiert irgendwo da draußen die Wahrheit...?

Und um einen halbwegs positiven Abschluss hinzulegen: Ich habe gute Aussichten, ab 15.08.2011 einen neuen Job anzutreten. Vorerst nur mit 15 Stunden (mehr gibt mein Kräftehaushalt noch nicht her), aber immerhin. Ich lehne mich also nicht entspannt zurück und ruhe mich auf meiner verbliebenen Niere aus.

Also, wer immer etwas weiß, was meine Frage zufriedenstellend beantwortet, teile es mir bitte mit. Ich habe nicht mehr als meine Dankbarkeit zu bieten. Aber davon gaaaaaaanz viel...

Es grüßt Euch alle
Ambrosia66
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  #2  
Alt 26.07.2011, 14:51
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gfr gfr ist offline
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Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 2.781
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§ 21 Mehrbedarfe



(4) 1Bei erwerbsfähigen behinderten Leistungsberechtigten, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach § 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Zwölften Buches erbracht werden, wird ein Mehrbedarf von 35 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs anerkannt. 2Satz 1 kann auch nach Beendigung der dort genannten Maßnahmen während einer angemessenen Übergangszeit, vor allem einer Einarbeitungszeit, angewendet werden.
__________________
Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.
(Orson Welles)

Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist.
(Kurt Tucholski)
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  #3  
Alt 26.07.2011, 20:35
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Beiträge: 675
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Hi,
es kann allenfalls einen Gedanken wert sein, ob die Krankheit einen Mehrbedarf wegen bestimmter Ernährung begründet. Dies kommt allgemein in Betracht, ob es im Besonderen für Dich eine Rolle spielen kann, wirst Du zunächst selbst beurteilen müssen.
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mehrbedarf, schwerbehindert

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