Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Schwerbehinderung - Schwerbehindertenausweis > Schwerbehinderung - Behinderung - Leistungen zur Teilhabe

Schwerbehinderung - Behinderung - Leistungen zur Teilhabe Hier geht es um die Behinderung, um Leistungen zur Teilhabe und Schwerbehinderung sowohl im Bereich Arbeit als auch im gesellschaftlichen Leben.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 05.08.2011, 20:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.07.2011
Beiträge: 7
Standard Leichte bis Mittelschwere Arbeiten

Guten Abend.

Ich habe seit über einen Jahr einen Tennisarm, der wurde Anfang diesen Jahres nicht erfolgreich Operiert. Der MDK hat nach längerer Krankschreibung entschieden das ich leichte bis mittelschwere Tätigkeiten ausführen kann.
Ich finde aber nichts im Netz darüber was das genau bedeutet( wie lange arbeiten, wie schwer heben z.b.)
Die Arge hat mir nun für nächste Woche bei einer ZAF einen Termin besorgt wo ich einen Arbeitsvertrag unterschreiben soll. Was mach ich nun?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 05.08.2011, 21:14
Benutzerbild von Fate
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 14.11.2010
Beiträge: 401
Standard

Erstmal sehen, was für Tätigkeiten der Arbeitsvertrag vorsieht?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 05.08.2011, 21:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.07.2011
Beiträge: 7
Standard

Helfer Lager und Transport wird mir dort angeboten.(pallettieren u etikettieren von Waren, Qualitäts und Gewichtskontrolle und bestücken von Produktionsanlagen)
Ich war im Juli bei einer anderen ZAF arbeiten, hatte dann aber solche Schmerzen das ich zum Arzt musste weil ich die Schmerzen nicht mehr aushielt.
Darauf hin haben die mich auch gleich gekündigt.
Heute fand ich in meinen Unterlagen dieses Schreiben vom MDK das ich nur noch leichte -mittelschwere arbeiten ausführen darf. Wie lange hat das überhaupt Gültigkeit? Weiß das vielleicht jemand?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 06.08.2011, 11:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.11.2010
Beiträge: 675
Standard

Hi,

wie lange die Einschätzung des MDK gilt, hängt von der tatsächlichen Entwicklung ab. Wenn sich nichts ändert, bleibt die Einschätzung und wenn medizinisch begründete neue Fakten da sind, wäre die Einschätzung zu überprüfen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Hart arbeiten - aber nix davon? Thore Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co. 10 20.05.2011 12:12
Alleinerziehend / Alleinstehend möchte wieder arbeiten gehen, brauche umzug in andere Stadt. schwierig Jotterr Hartz IV 4: U 25 5 17.05.2011 15:48
42 Stunden die Woche arbeiten normal?? Elisa Ein Euro Jobs - 1 € Jobs - Plus Jobs 9 16.06.2010 19:12
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Arbeiten und dann 2 Wohnungen.... silberpanda Hartz IV 4 - ALG II 2 2 26.06.2009 10:38
wie lang muss ich arbeiten? liss2 Hartz IV 4 - ALG II 2 5 02.02.2009 12:09


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:23 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0