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| Schwerbehinderung - Behinderung - Leistungen zur Teilhabe Hier geht es um die Behinderung, um Leistungen zur Teilhabe und Schwerbehinderung sowohl im Bereich Arbeit als auch im gesellschaftlichen Leben. |
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#1
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| Hallo, ich klage gegen das Versorgungsamt weil die mich von 50 auf 30 % heruntergestuft haben. Meine Anwältin hat Klage eingereicht. Das Versorgungsamt hat auf die Klage erwidert. Die schreiben das übliche es gebe keine Gründe für eine Änderung des Bescheides. Meine Anwältin hat mir jetzt mitgeteilt, dass aufgrund der Klageerwiderung das Gericht jetzt das Versorgungsamt abgeschrieben hat und auf einen "bestandsfähigen Bescheid hingewiesen hat. Im Schreiben teilt mir die Änwältin mit, Zitat: " Das Gericht hat den Beklagten darauf hingewiesen, dass es einen bestandsfähigen Bescheid vom 23.10.1994 gibt und den Beklagten zur Stellungnahme aufgefordert." Kann mir jemand sagen was das bedeutet? ![]() Gruß Remi |
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#2
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| Hi, der Begriff "bestandsfähiger Bescheid" ist wenig üblich und sehr unklar. Ohne Kenntnis der Hintergründe lässt sich dass nicht erklären. Um eine vernünftige Erklärung zu bekommen, solltest Du die Anwältin fragen; dafür wird Sie (hoffentlich) bezahlt. |
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#3
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| Steht da evtl. "bestandskräftig"? Du sollst eine Kopie des Bescheides von 23.10.1994 dem Anwalt bringen und das mit dem besprechen. |
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#4
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| Es steht " bestandkräftigen Bescheid" Die Anwältin hat sich die Verwaltungsakten schicken lassen im Widerspruchsverfahren- |
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#5
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| OK, dann ist das schon mal klar. Ein bestandskräftiger Bescheid ist ein Bescheid, den Du bekommen hast und gegen den Du keinen Widerspruch eingelegt hast. Der "gilt" also. Zitat:
Sie wird Dir auch erklären, was nun zu tun ist. |
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#6
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| Danke für deine Anwort @pAp Es ist Klage eingereicht worden, weil das Versorgungsamt mich von 30 auf 50 % heruntergestuft hat. Mich interessiert jetzt in diesem Zusammenhang, warum das Gericht den Beklagten darauf hingewiesen hat, dass es einen "bestandskräftigen Bescheid" gibt und diese dazu Stellung nehmen sollen. Soweit ich weiß, kann das Versorgungsamt nach einen Änderungsantrag den GdB auch herabstufen. Meine Anwältin ist bis 10 Januar im Urlaub, mich beschäftigt das Verfahren da ich die Sache ja gewinnen möchte und mir Sorgen mache. LG Remi @gustl die Anwältin bekommt ihr Geld, die RS-Versicherung hat Kostendenckungszusage erteilt. Lediglich für das Widerspruchsverfahren ( welches ja nicht von der RV übernommen wird) musste ich 350 € vorab zahlen. |
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#7
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| Sorry, meine von 50 auf 30 % heruntergestuft hat |
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#8
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| Hallo Remhagen, es wäre wirklich hilfreich, wenn du den Bescheid (anonymisiert) hier hochladen würdest. Zu Bestandskraft lies noch mal hier: Bestandskraft ? Wikipedia Für mich liegt die Vermutung nahe, dass du gegen den Bescheid des Versorgungsamtes keinen Widerspruch eingelegt hast und nun aber im Klageverfahren dagegen vorgehen willst. Wenn dem so ist, hast du den ersten Schritt ausgelassen und gehts nun den zweiten. Ist dem so? Wieso wurde der Grad der Behinderung überhaupt herabgesetzt? Gruß anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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#9
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| Zitat:
Wurden vom Versorgungsamt neue Befunde deiner behandelnden Ärzte eingeholt oder war der Bescheid nur befristet und jetzt bei der Verlängerung wurde er abgeändert. Das ein Versorgungsamt einen unbefristeten GdB ohne neue Anhaltspunkte einfach reduziert kann ich mir nicht vorstellen. Loni |
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#10
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| Der gilt, so wie er damals war, das heißt eben "bestandskräftig". Offenbar ist er für das jetzige Verfahren von Belang und das Versorgungsamt soll sich dazu äußern. Noch mal: Einfach awarten, zum Bewerten ist der Anwalt da. |
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