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| Schwerbehinderung - Behinderung - Leistungen zur Teilhabe Hier geht es um die Behinderung, um Leistungen zur Teilhabe und Schwerbehinderung sowohl im Bereich Arbeit als auch im gesellschaftlichen Leben. |
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#1
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| Hallo meine Freunde. Bin neu hier, weil ich folgende Frage habe bzw Fragen. Seit meiner Geburt leide ich unter einer spastischen Hemieplegie (60% und G). Bedeutet, rechte Korperhalfte ist gelähmt. Bin in Behandlung (KG wegen Botox) und Psychotherapie wegen Depressionen. Im Januar schließe ich mein Studium ab (MA). Leider habe ich noch keinen Job, so dass ich erstmal Arbeitlosengeld 2 beantragen muss. 1. Habe ich aufgrund meiner Erkrankungen (Spastik und Psychotherpie) einen Anspruch auf Mehrbedarf bzw. was steht mir überhaupt zu? 2. Im Studium habe ich KfW bezogen für den Lebensunterhalt. Der wird nach Studium ruckzahlungsfallig. Aber dürfen die bei Hartz 4 überhaupt etwas verlangen? Gehört das nicht zum Grundbedarf? Wurde mich freuen wenn ihr mir helft. Kenne mich leider überhaupt nicht aus was dieses Thema betrifft. Vielen Dank. Ware |
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#2
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| Hallo, was hast du denn eigentlich vor, denn ALG2 kann ja nicht die Lebensplanung sein. Ich frage wegen der möglichen Inanspruchnahme der Leistungen zur Teilhabe, was also mit deiner ersten Frage im Zusammenhang steht. gruß anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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#3
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| Ich möchte so schnell wie möglich in einer Werbeagentur oder eben Agentur einer großen Produktionsfirma als Grafiker oder Illustrator arbeiten - festangestellt. Bewerbe mich schon fleißig. Ich möchte auf keinen Fall nur von Hartz 4 leben. Dafür habe ich zu viel Energie und Selbstverwirklichungswünsche. Ich möchte nur wissen, was mir zu steht oder mit was ich rechnen kann etc. |
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#4
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__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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| Stichworte |
| behinderung, grundbedarf, hartz 4, mehrbedarf |
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