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| Schwerbehinderung - Behinderung - Leistungen zur Teilhabe Hier geht es um die Behinderung, um Leistungen zur Teilhabe und Schwerbehinderung sowohl im Bereich Arbeit als auch im gesellschaftlichen Leben. |
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#1
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| Guten Tag zusammen, in den 90er hatte ich einen GDB von 30%. Muss ich diesen erweitern (Verschlimmerungsantrag), oder einen neuen Antrag stellen? Leider sind die Unterlagen von damals nicht mehr vorhanden. An wen muss ich mich wenden, dem damals zuständigen Versorgungsamt oder dem heute zuständigen VAmt? Danke und Gruß tom |
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#2
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| Hallo Tom, Du wendest dich an das Versorgungs- und Integrationsamt, welches für deinen jetzigen Wohnsitz zuständig ist. Du stellst einen Antrag auf Erhöhung des GdB und evtl. entsprechende Merkzeichen. Das Formular kannst aus dem netz herunterladen. Mich interessiert aber doch, wieso keine Unterlagen mehr vorhanden sein sollten. anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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#3
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| Hallo annabell, danke für deine Antwort. Leider sind die Unterlagen von damals nicht mehr bei mir vorhanden. Dann kann ich im Antrag nicht mit Aktenzeichen verweisen. Gruß tom |
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#4
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| Hallo Tom, unter diesem Aspekt würde ich dann doch einen neuen Antrag stellen und im Anhang darauf verweisen, dass das ehemals zuständige Versorgungsamt dir 19.. bereits einen Gdb von 30 zuerkannt hat. Wichtig dabei sind natürlich deine alte Anschrift, gestellte Diagnosen usw. Eigentlich müßte sich aber bei deinem, dich damals behandelnden Arzt eine Kopie des Beiblattes zum Antrag befinden, in welcher dein Arzt den Bericht für das Versorgungsamt erstellt hat. Auf diesem Vordruck müßte dein Aktenzeichen vermerkt sein. Du kannst mit Hilfe deines jetzigen behandelnden Arztes um Befundübermittlung ersuchen. Wird aber sicherlich ein paar Tage dauern. Gruß anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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| neuantrag gdb, verschlimmerungantrag |
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