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Schwerbehinderung - Behinderung - Leistungen zur Teilhabe Hier geht es um die Behinderung, um Leistungen zur Teilhabe und Schwerbehinderung sowohl im Bereich Arbeit als auch im gesellschaftlichen Leben.

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  #1  
Alt 05.03.2010, 17:20
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Beiträge: 1
Standard Eigene Wohnung als Schwerbeschädigter

Guten Tag liebe Leute,

Durch Google habe ich dieses Forum gefunden und ich hoffe, dass mir evtl. von Leuten geholfen werden kann, die sich etwas mit der Sache auskennen.
Mein Anliegen ist Folgendes:

Ich bin 20 Jahre alt und zu 60% schwerbeschädigt aufgrund von chronischer Migräne und Deppressionen.
Momentan nehme ich teilstationär an einer Reha für psychisch Kranke teil. Ziel ist meine Wiedereingliederung in das Arbeitsleben. Das heißt, dass ich momentan NICHT dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe.
Allerdings liegt es mir momentan sehr am Herzen aus dem Elternhaus auszuziehen, und das komplett alleine (kein betreutes Wohnen). Meine eigentliche Frage bezieht sich nämlich auf die Finanzierung dieser Geschichte!
Meine Therapeutin meinte, dass ich ALG 2 beziehen kann, sofern sie mir eine Bescheinigung ausschreibt, dass es für mich unzumutbar ist bei meinen Eltern weiter zu leben (was auch stimmt). Bei der ARGE wussten sie von sowas allerdings nichts. Es hieß lediglich, dass ich arbeitssuchend sein MUSS um Geld beziehen zu können. Unterhalt von meinen Eltern einfordern ist auch eine schlechte Idee, da es ihnen finanziell überhaupt nicht möglich ist.
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir vielleicht jemand mehr dazu sagen könnte.
Mit freundlichen Grüßen,

Andreas
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  #2  
Alt 05.03.2010, 18:59
dms dms ist offline
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Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 1.998
Standard

Zitat:
Zitat von Fatal Error Beitrag anzeigen
Guten Tag liebe Leute,

Ich bin 20 Jahre alt und zu 60% schwerbeschädigt aufgrund von chronischer Migräne und Deppressionen.
Momentan nehme ich teilstationär an einer Reha für psychisch Kranke teil. Ziel ist meine Wiedereingliederung in das Arbeitsleben.

Allerdings liegt es mir momentan sehr am Herzen aus dem Elternhaus auszuziehen, und das komplett alleine (kein betreutes Wohnen). Meine eigentliche Frage bezieht sich nämlich auf die Finanzierung dieser Geschichte!

Andreas
Das was Du als Suchwort benötigst, nennt sich Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Schau Dir doch mal diese Seite an.

Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§§ 55–59 SGB IX): z. B. Hilfsmittel, heilpädagogische Leistungen für Kinder, Hilfen zum Erwerb lebenspraktischer Fertigkeiten, Förderung der Verständigung mit der Umwelt (z. B. Gebärdensprache), Hilfen bei der Beschaffung und Ausstattung einer Wohnung (Wohnungshilfen), Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten, Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben.

Einige Rehabilitationsträger sind nur für einen Bereich der Rehabilitation und Teilhabe zuständig – z. B. die Krankenkassen nur für die medizinische, die Bundesagentur für Arbeit nur für die berufliche Rehabilitation. Andere – wie etwa die Renten- und Unfallversicherungsträger – haben sowohl medizinische als auch berufsfördernde Rehabilitationsleistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erbringen. Bestimmte Rehabilitationsträger erbringen neben medizinischen und beruflichen Rehabilitationsleistungen auch Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (soziale Rehabilitation); es sind dies die Unfallversicherung, die Träger der Kriegsopferfürsorge sowie die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der Sozialhilfe
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