Zitat:
Zitat von Fatal Error Guten Tag liebe Leute,
Ich bin 20 Jahre alt und zu 60% schwerbeschädigt aufgrund von chronischer Migräne und Deppressionen.
Momentan nehme ich teilstationär an einer Reha für psychisch Kranke teil. Ziel ist meine Wiedereingliederung in das Arbeitsleben.
Allerdings liegt es mir momentan sehr am Herzen aus dem Elternhaus auszuziehen, und das komplett alleine (kein betreutes Wohnen). Meine eigentliche Frage bezieht sich nämlich auf die Finanzierung dieser Geschichte!
Andreas |
Das was Du als Suchwort benötigst, nennt sich Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Schau Dir doch mal diese Seite an.
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§§ 55–59 SGB IX): z. B. Hilfsmittel, heilpädagogische Leistungen für Kinder, Hilfen zum Erwerb lebenspraktischer Fertigkeiten, Förderung der Verständigung mit der Umwelt (z. B. Gebärdensprache),
Hilfen bei der Beschaffung und Ausstattung einer Wohnung (Wohnungshilfen), Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten, Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben.
Einige Rehabilitationsträger sind nur für einen Bereich der Rehabilitation und Teilhabe zuständig – z. B. die Krankenkassen nur für die medizinische, die Bundesagentur für Arbeit nur für die berufliche Rehabilitation. Andere – wie etwa die Renten- und Unfallversicherungsträger – haben sowohl medizinische als auch berufsfördernde Rehabilitationsleistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erbringen. Bestimmte Rehabilitationsträger erbringen neben medizinischen und beruflichen Rehabilitationsleistungen auch Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (soziale Rehabilitation); es sind dies die Unfallversicherung, die Träger der Kriegsopferfürsorge sowie die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der Sozialhilfe