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Schwerbehinderung - Behinderung - Leistungen zur Teilhabe Hier geht es um die Behinderung, um Leistungen zur Teilhabe und Schwerbehinderung sowohl im Bereich Arbeit als auch im gesellschaftlichen Leben.

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  #1  
Alt 03.03.2010, 09:43
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Registriert seit: 03.03.2010
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Standard diagnose persönlichkeitsstörung

Hallo,

ich bekam vor einiger zeit die diagnose "emotional instabile persönlichkeitsstörung typ borderline" und bin diesbezüglich auf dauermedikation angewiesen.
habe nie arbeiten können,aber 3 söhne erzogen,der jüngst ist derzeit 4.

gilt diese diagnose als behinderung im eigentlichen sinne?ist es möglich eine rente zu beantragen,wenn diese auch nur kindererziehungszeiten anrechnet?

wird die rente angerechnet als eigeneinkommen?

stehen mir sonderleistungen zu?
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  #2  
Alt 03.03.2010, 09:57
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.558
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Zitat:
Zitat von Lexicat Beitrag anzeigen
gilt diese diagnose als behinderung im eigentlichen sinne?
Nein. Dazu muss man einen Antrag Feststellung der Schwerbehinderung stellen.

Zitat:
Zitat von Lexicat Beitrag anzeigen
ist es möglich eine rente zu beantragen,wenn diese auch nur kindererziehungszeiten anrechnet?
Beantragen kann man alles. Hier wird aber nichts dabei herauskommen.

Zitat:
Zitat von Lexicat Beitrag anzeigen
wird die rente angerechnet als eigeneinkommen?
Ja.

Zitat:
Zitat von Lexicat Beitrag anzeigen
stehen mir sonderleistungen zu?
Nein.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 04.03.2010, 18:47
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dms dms ist offline
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Hey Gerald,

wäre evtl. an eine BU bzw. EU-Rente zu denken?
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  #4  
Alt 05.03.2010, 06:43
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.558
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Zitat:
Zitat von dms Beitrag anzeigen
Hey Gerald,

wäre evtl. an eine BU bzw. EU-Rente zu denken?
fraglich, da sie nie gearbeitet hat
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  #5  
Alt 05.03.2010, 10:23
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Hallo,also die deutsche rentenversicherung sagt laut meiner unterlagen:

RENTE WEGEN ERWERBSMINDERUNG:

die erforderliche wartezeit mit beitrags- und ersatzzeiten ist erfüllt.

jetzt werden ja nur die kindererziehungszeiten angerechnet.
15 ,13 , 4 jahre sind die söhne(falls das von bedeutung ist)

ist es dadurch eventuell möglich einen antrag bewilligt zu bekommen oder lohnenswert unter diesen, wohl eher mageren voraussetzungen, zu stellen?

wo ist der unterschied zwischen der erwerbsminderung und der erwerbsunfähigkeitsrente?(zweit wird im schreiben gar nicht erwähnt,nur die altersrente und die erwerbminderungsrente)
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  #6  
Alt 05.03.2010, 10:30
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Es gibt keinen Unterschied, aber den Begriff "Erwerbsunfähigkeitsrente" gibt es nicht mehr.

Ist es lohneswert den Antrag zu stellen?

Das kann man nicht so adhoc beantworten.
Wie sind denn Deine Familien- und Einkommensverhältnisse?
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  #7  
Alt 05.03.2010, 13:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2010
Beiträge: 4
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Zurzeit kurz gefasst folgend:

-verheiratet
-2söhne im haushalt(377euro unterhallt vom kindsvater)kinder13 und 4 jahre alt
-mann derzeit(aufgrund meiner krankheit)alleinverdiener1400euro netto
-er zahlt unterhalt für seine kinder 500euro

leben derzeit in österreich(er ö.staatsbürger)

baldiger umzug nach deutschland,da kündigung und krankenversorgung in sachen fachkliniken besser für mich

frage:haben wir(ich deutsche staatsbürgerin)als familie anspruch auf leistungen in deutschland,oder ist mein mann davon ausgeschlossen,weil ö.staatsbürger?

erwerbsminderungsrente wäre also von vorteil,selbst wenn sie verrechnet würde.
bei arbeitseintritt meines mannes,würde es uns ja wieder zu gute kommen.

frage:gibt es einen mindestrentenbetrag?(bei erziehungszeiten für 3kinder,kann ja bestimmt leider nicht so viel dabei rumkommen.)
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  #8  
Alt 07.03.2010, 12:05
Benutzerbild von HARKE
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Registriert seit: 13.02.2010
Ort: Weltstadt an der Küste
Beiträge: 262
Beitrag ? ? ?

wenn dein mann in östereich einzahlt wird es doch sicherlich dort hilfen geben ?

wieso wollt ihr zurück nach deutschland, österreich ist doch in sachen gesundeitsversorgung gleichwertig im vergleich mit deutschland anzusehen ?



HARKE
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# LEBEN UND LEBEN LASSEN #
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  #9  
Alt 08.03.2010, 07:11
Benutzerbild von gfr
gfr gfr ist offline
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Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 2.577
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Zitat:
Zitat von Lexicat Beitrag anzeigen
frage:gibt es einen mindestrentenbetrag?(bei erziehungszeiten für 3kinder,kann ja bestimmt leider nicht so viel dabei rumkommen.)
Nö,

wenn Du lediglich die KEZ für 3 Kinder hast, erhälst Du 9 Jahre Beitragszeiten, basierend auf dem Durchschnittsverdienst - d.h. Rentenanspruch von 9 x 27,20 € = 244,80 €.

Diese Beiträge werden dann hochgerechnet auf Dein 60. LJ. unter Berücksichtigung von anderen Zeiten, wie Schulausbildung nach dem 17. LJ und den Kinderberücksichtigungszeiten und aus allem errechnet sich Deine Rente.

Altersbedingt wirst Du dann aber noch einen Abzug erhalten.

Am besten schaust Du mal in Deine letzte Rentenauskunft, da dürfte auch der Betrag der Erwerbsminderungsrente auftauchen. (vorausgesetzt, Du hast schon mal Dein Rentenkonto klären lassen)
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