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Schwerbehinderung - Behinderung - Leistungen zur Teilhabe Hier geht es um die Behinderung, um Leistungen zur Teilhabe und Schwerbehinderung sowohl im Bereich Arbeit als auch im gesellschaftlichen Leben.

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  #1  
Alt 09.11.2011, 12:06
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Beiträge: 2
Standard Behinderung 80 % G

Hallo erstmal .....erstmal zu meiner Geschichte .....mein Sohn der heut 17 ist ,hat mit 3 Jahren Epilepsie bekommen ,seit 5 Jahren lebe ich vom amt und habe bei den bescheiden auch immer mit angegeben das ich ein behindertes Kind habe ....doch nie wurde ich irgendwas diesbezüglich gefragt ....erst jetzt , musste den Behindertenausweiß vorlegen und nun bekomme ich mehr Geld für mein Sohn ,....muss das Amt mir nun 5 Jahre rückwirkend die Summe zahlen ????
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  #2  
Alt 09.11.2011, 13:28
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.842
Standard

Der Anspruch auf den Mehrbetrag besteht erst mit Vollendung des 15. Lebensjahres. Du kannst aber einen Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X stellen. Dann würde die Nachzahlung ab 01.01.2010 erfolgen.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 09.11.2011, 13:58
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Registriert seit: 09.11.2011
Beiträge: 2
Standard

Ich danke dir für die Information
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  #4  
Alt 04.04.2012, 13:46
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Registriert seit: 04.04.2012
Beiträge: 1
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Zitat:
Zitat von Anja812 Beitrag anzeigen
Ich danke dir für die Information
Guten Tag Anja,
Hast du inwzischen das Geld für deinen Sohn zurrückerstattet bekommen?
Gruß
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