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| Schwerbehinderung - Behinderung - Leistungen zur Teilhabe Hier geht es um die Behinderung, um Leistungen zur Teilhabe und Schwerbehinderung sowohl im Bereich Arbeit als auch im gesellschaftlichen Leben. |
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#1
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| Hallo erstmal .....erstmal zu meiner Geschichte .....mein Sohn der heut 17 ist ,hat mit 3 Jahren Epilepsie bekommen ,seit 5 Jahren lebe ich vom amt und habe bei den bescheiden auch immer mit angegeben das ich ein behindertes Kind habe ....doch nie wurde ich irgendwas diesbezüglich gefragt ....erst jetzt , musste den Behindertenausweiß vorlegen und nun bekomme ich mehr Geld für mein Sohn ,....muss das Amt mir nun 5 Jahre rückwirkend die Summe zahlen ???? |
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#2
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| Der Anspruch auf den Mehrbetrag besteht erst mit Vollendung des 15. Lebensjahres. Du kannst aber einen Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X stellen. Dann würde die Nachzahlung ab 01.01.2010 erfolgen.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Ich danke dir für die Information |
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