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| Schwerbehinderung - Behinderung - Leistungen zur Teilhabe Hier geht es um die Behinderung, um Leistungen zur Teilhabe und Schwerbehinderung sowohl im Bereich Arbeit als auch im gesellschaftlichen Leben. |
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#1
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| Hallo ihr lieben, ich hoffe hier auf hilfe. Ich bin 26 Jahre alt, Mutter eines Sohnes. ich beginne ab Oktober eine Reha Ausbildung, Vollzeit, Schulisch. Gerade wird BAB geprüft... der BAB Rechner sagt ich bekomme etwa 700 irgendwas Euro... (ich verdiene so gesehen ja nichts in der Ausbildung) wie ist das nun mit meinem Sohn... er bekommt anteilig Wohngeld... bekommt er das weiterhin? Mir wurde der Tip gegeben weiterhin KdU für SGB 2 ich weiß es nicht... alles so undurchsitig zu beantragen und dass ich den weiterhin den Zuschuss für Alleinerziehende bekomme... Stimmt das so? Weiß da jemand was genaues? vll auch wie es weitergeht? und wie ist das mit dem Kindergeld? momentan wird es ja mit dem ALG 2 verrechnet? Alles so verwirrend... Der Vater meines Kindes macht ebenfalls ne Rehaausbildung und er bekommt weiterhin sein ALG 2 ohne Abzüge oder sonstiges... allerdings wohnt er auch in einer anderen Stadt... (wir haben uns noch vor der GEburt getrennt.... ) Also vll jemand ne liste was ich noch alles machen sollte (so langsam wird es knapp) P.S. KiTa übernahme kosten sind beantragt, ebenso wie die ÜBernahme der kosten für das Mittagessen in der KiTa |
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