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Schwerbehindertenausweis Fragen und Antworten zum Schwerbehindertenausweis gehören in dieses Forum.

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  #1  
Alt 15.04.2011, 21:39
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Beiträge: 7
Standard trotz 80% schwerbehinderung kein mehrbedarf

hallo,
bin grade auf dieses forum gestossen.
ich habe seit dezember 09 eine 80% ige schwerbehinderung. dieses habe ich gleich meinem jobcenter mitgeteilt. bei der nächsten und übernächsten weiterbeantragung immer mit angegeben, habe auch eine kopie meines ausweises mitgesendet. sowie habe ich einen mehrbedarf für kostenaufwendigere ernährung, dies ist auch immer auf meinen bescheiden mit berücksichtigt. nur finde ich nirgends auf den bescheiden den mehrbedarf für meine behinderung. es ist auch nicht einsichtlich ob und wieviel ich dann mehr bekomme.
wurde meine behinderung nicht berücksichtigt???
was kann ich da jetzt tun?
lieben dank für die antworten
lg difee
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  #2  
Alt 15.04.2011, 22:31
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Beiträge: 2.047
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Es gibt keinen pauschalen Mehrbedarf für Behinderung.
Sondern nur speziell wenn ein Mehrbedarf besteht wird dieser genehmigt.
Welche zusätzlichen Kosten entstehen dir noch durch deine Behinderung - außer der kostenaufwendigeren Ernährung?
Diese attestieren lassen und bei der Arge beantragen.
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  #3  
Alt 15.04.2011, 23:10
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Registriert seit: 15.04.2011
Beiträge: 7
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ich habe den harz4 rechner hier mal gestartet und da wurde ein mehrbedarf für behinderung von ca 127,- angezeigt. oder kann man sich den rechner sparen weil er nicht stimmt??

ich muss mein immunsystem in schacht halten und muss die dafür vorgeshenen vitaminpräparate selber tragen, das sind monatlich ca 96€.
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  #4  
Alt 15.04.2011, 23:25
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Beiträge: 2.047
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........ Knopf im Kopf.....

Mehrbedarfe sind in § 21 SGB II geregelt:

(4) 1 Erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Zwölften Buches erbracht werden, erhalten einen Mehrbedarf von 35 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung.

Nicht nur angeben, sondern einen schriftlichen Antrag auf den Mehrbedarf stellen.
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  #5  
Alt 15.04.2011, 23:36
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Beiträge: 7
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okay, das wusst ich nicht, wird einem ja auch nicht gesagt was man in diesem fall tun kann.
hast du ein tip wie ich diesen antrag dann formulieren kann?
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  #6  
Alt 16.04.2011, 21:12
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Beiträge: 2.047
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formlos, oder sagen wir so wie du den Antrag auf Mehrbedarf zwecks Ernährung gestellt hast.

Hast du irgendwas schriftlich das du wegen dem Mehrbedarf schon früher was beantragt hast ?
Du hast ja laut deiner Aussage die Belege SBA schon immer dazugepackt.
Denn dann wäre ein Überprüfungsantrag eher was, der greift nämlich rückwirkend.

vielleicht kann ja hier ein Profi vom JC noch genaueres dazu schreiben........
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  #7  
Alt 17.04.2011, 11:29
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was sit SBA?
ja ich hatte vom arzt eine bescheinigung. ich habe krebs, deswegen brauche ich die zusatzvitamine damit mein immunsystem oben bleibt.
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  #8  
Alt 17.04.2011, 12:28
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Zitat:
Zitat von difee Beitrag anzeigen
was sit SBA?
SBA = Schwerbehindertenausweis.

Das ist der Nachweis über die Schwerbehinderung wo
die % angegeben (laut deiner Aussage bei dir 80%) sind
und je nach Art der Behinderung/Krankheit auch die Merkzeichen (G,B,H,aG,)
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  #9  
Alt 17.04.2011, 12:40
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aso, ja klar, konnte mit der abkürzung nur net gleich was anfangen
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  #10  
Alt 17.04.2011, 18:09
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Zitat:
Zitat von nachtvogel Beitrag anzeigen
(4) 1 Erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Zwölften Buches erbracht werden, erhalten einen Mehrbedarf von 35 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung.
Ich trete mal auf die Euphoriebremse - einfach ein vorhandener GdB berechtigt nicht zu einem Mehrbedarf
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