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Schwerbehindertenausweis Fragen und Antworten zum Schwerbehindertenausweis gehören in dieses Forum.

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  #11  
Alt 17.04.2011, 21:33
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warum nicht?
und was soll das mit der euphoriebremse???
der harz4 rechner hat es mir angezeigt. oder kann man davon abstand nehmen?
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  #12  
Alt 17.04.2011, 22:16
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Zitat:
Zitat von gfr Beitrag anzeigen
Ich trete mal auf die Euphoriebremse - einfach ein vorhandener GdB berechtigt nicht zu einem Mehrbedarf
Das hab ich mir eigentlich auch gedacht....
nur nach § 21 SGB II (4) liest sich das wieder ganz anders
wenn das
Zitat:
denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Zwölften Buches erbracht werden,
zutrifft......
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  #13  
Alt 18.04.2011, 05:59
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Eben - falls der TE lediglich ALG II bezieht, ohne in dem von Dir aufgeführten Bereich gefördert zu werden, gibt es keinen Mehrbedarf.
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  #14  
Alt 18.04.2011, 14:32
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ich stehe dem arbeitsmarkt zur verfügung, eine förderung oder ähnliches wurde mir nicht zugeteilt.
wie verhält es sich da?
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  #15  
Alt 18.04.2011, 14:36
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Kein Mehrbedarf aufgrund der Schwerbehinderung.
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  #16  
Alt 26.04.2011, 04:26
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es gab einige Änderungen im HartzIV Ges. unter anderem auch diese angesproche Behindertenprozente (jedem steht das zu, auch ohne diese Mehrzeichen!)

Ich habe den Link nicht mehr, vielleicht einfach mal die Ändereungen zu HartzIV googeln.
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  #17  
Alt 26.04.2011, 14:02
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Fassung 21 SGB II bis 01.01.2011 (gendert durch Artikel 2 G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453)

Beim § 21 SGB II hat sich außer bzgl. der Umschreibung einer Wörter, z. B. "vom Hundert" in "Prozent" nichts großartiges geändert!

Wenn du keine Ahnung von der Materie hast, solltest du besser erstmal lesen und lernen!

Turtle
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