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| Schwerbehindertenausweis Fragen und Antworten zum Schwerbehindertenausweis gehören in dieses Forum. |
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#1
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| Hallo zusammen, bin neu hier und hatte noch nicht die Muse mir alle Beiträge zum Thema Schwerbehinderung durchzulesen. Mir brennt seit geraumer Zeit eine Frage auf den Nägeln, die ich mir erhoffe eventuell hier beantwortet zu bekommen!? Ich leide seit mehreren Jahren an einer chronisch psychischen Erkrankung durch diverse Traumata und habe auch einige körperliche Gebrechen wie z.B. ein degeneratives HWS- Syndrom, Bluthochdruck, schwere obstruktive Schlafabnoe und nun auch seit 2 Monaten Diabetes- Mellitus Typ2, hinzu kommt noch ein versteifter kleiner Finger an der linken Hand. Nun zu meiner Frage; habe ich mit diesem Krankheitsbild eine Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis??? Gruß Erwin |
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#2
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| Zitat:
versorgungsaemter.de Antragsformulare Index
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| Hier gibt es mehr Info und auch die Einstufungen der Krankheiten. http://www.lwl.org/abt61-download/PD...Oktober_09.pdf |
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#4
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| Ja, das sind dann "die Antworten", die einen wirklich weiterbringen im Leben! |
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#5
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| Hast bei der Aufzählung deiner Erkrankungen etwas ausgelassen oder weisst du einfach nur nicht, wie man "danke" schreibt? |
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#6
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| w o f ü r ? ? ? |
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#7
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| Vergiß in der Liste deiner Zipperlein nicht "Affektkontrollstörung" |
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#8
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| Ach was. Er hat sicherlich nur wegen seiner "Schlafabnoe" nicht ausgeschlafen. Wobei man, wenn man schon daran erkrankt sein sollte, sich doch mal kundig machen muss, wie man das korrekt schreibt.... Turtle |
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#9
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| Ich sag doch, wir brauchen einen "Perlen"-Thread. |
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#10
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| Nun, man hat dir ein 260 Seiten starkes Dokument verlinkt, dem alle relevanten Infos zu entnehmen sind. Natürlich kann dir hier keiner sagen, welchen GdB das Versorgungsamt in deinem Fall gewähren wird bzw. ob es für einen SBA reicht. Dazu holt man sich schließlich Gutachten deiner behandelnden Ärzte ein, die dein Krankheitsbild sicher genauer beurteilen können als ein Internetforum. Im Übrigen ging es bereits im vorherigen Thread dieser Rubrik um die Frage, wie bei mehreren Beeinträchtigungen verfahren wird. |
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| schwerbehinderung??? |
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