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Schwerbehindertenausweis Fragen und Antworten zum Schwerbehindertenausweis gehören in dieses Forum.

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  #1  
Alt 27.11.2010, 19:05
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Registriert seit: 22.10.2010
Beiträge: 4
Standard Muss ich GEZ bezahlen?

Ich bin seit vielen Jahren erwerbsunfähig und beziehe Erwerbsunfähigkeitsrente. Dazu bekam ich immer, weil die Rente nicht sehr hoch war, noch ca. 150 Euro Grundsicherung (Sozialhilfe) vom Staat.
Weiterhin bin ich 60 % schwerbehindert, besitze einen Schwerbehindertenausweis.
Ich war wegen des Grundsicherungsbezuges (Rente vom Sozialamt) von der GEZ befreit.
Nun hat sich meine finanzielle Situation geändert.

Ich habe Opferentschädigungsrente beantragt und erhalte jetzt einen monatlichen Rentenbetrag, der höher ist als vorher.
Da ich immer von der GEZ befreit war,(und auch eine Weile in Pflege in Westdeutschland war) habe ich irgendwie nicht mitbekommen, dass sie plötzlich Geld von mir wollten und hatte plötzlich eine Forderung von einigen hundert Euro.
Ich weiss nicht, ob ich jetzt GEZ bezahlen muss.
Ich glaube, es geht nicht mehr nur nach Einkommen, sondern nach dem, ob man etwas vom Sozialamt bezieht.(Weiss das jemand?)
Auch mit einem Zusatzeintrag "RF" auf dem Schwerbehindertenausweiss hätte ich, glaube ich, Chancen, von der GEZ befreit zu werden.-
Das entscheidet: - der Arzt? - das Versorgungsamt? -keine Ahnung?

Die Situation, den Eintrag zu erhalten, wäre kein Betrug, denn ich bin psychisch schwer angeschlagen, bzw. richtig krank und verlasse meine Wohnung eigentlich so gut wie nie (mein Freund geht einkaufen und erledigt alles), Termine draussen schaffe ich so gut wie nie.

Vielleicht kann mir jemand raten?

Viele Grüsse

Sonnenfee
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  #2  
Alt 28.11.2010, 02:14
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Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 82
Standard

Müsstest Du mal gucken, ob Du unter einen der Befreiungsgründe erfüllst:

Gebührenbefreiung

Nach Deiner Beschreibung, bin ich der Meinung, Du erfüllst im Moment keinen der dort genannten Befreiungsgründe (auch nicht mit Eintrag RF bei psychischer Erkrankung).

In jedem Fall ist es so, dass keine rückwirkende Gebührenbefreiung möglich ist, wenn Du keinen vorsorglichen Antrag darauf gestellt hast. D.h. die jetzige Forderung wirst Du in jedem Fall begleichen müssen.
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Stichworte
gez befreiung, grundsicherung, opferentschädigung, schwerbehindertenausweis

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