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Schwerbehindertenausweis Fragen und Antworten zum Schwerbehindertenausweis gehören in dieses Forum.

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  #1  
Alt 05.07.2011, 19:46
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Registriert seit: 14.05.2010
Beiträge: 10
Standard Fristwahrung beim Widerspruch

Hallo Experten,
ich möchte gegen meinen Bescheid über den Grad der Schwerbehinderung Widerspruch einlegen. Dies muß ja innerhalb eines Monats geschehen. Nun habe ich in verschiedenen Beiträgen gelesen, man soll erstmal formal ohne Begründung Widerspruch einlegen und dabei Kopien der Beurteilungen anfordern. Mit Hilfe dieser Beurteilungen und der beteiligten Ärzte sollte dann die nachgereichte Begründung formuliert und eingeschickt werden.
Muß diese nachgereichte Begründung nun ebenfalls innerhalb der Monatsfrist beim Amt eintreffen oder genügt der erste Widerspruch zur Fristwahrung?

Viele Grüße
klausb
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  #2  
Alt 05.07.2011, 20:57
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.989
Standard

Der erste reicht.

Turtle
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Stichworte
schwerbehindertenausweis, widerspruchsfrist

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