Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Schuldnerberatung > Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz

Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten.

Thema geschlossen
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 12.01.2012, 10:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 6
Standard Zwangsversteigerung des gemieteten Hauses

Hallo!

ich hatte vor ca drei Jahren schon einmal gepostet, dass wir in Privatinsolvenz gehen mussten, weil wir beim Hausbau über den Tisch gezogen wurden. Unser Haus wurde mittlerweile verkauft. Wir sind seit Dezember 2008 in Insolvenz, befinden uns in der Wohlverhaltensphase. Die Insolvenz dauert noch bis Dez. 2014, dann haben wir hoffentlich alles hinter uns.

Wir haben Mitte 2009 ein Haus gefunden, in dem wir jetzt zur Miete wohnen. Das Haus wird von einer Bank verwaltet, weil die Eigentümerin nicht mehr aufzufinden ist. Der Bank war es egal ob wir in Insolvenz sind, wenn wir die Miete bezahlen, was wir auch tun. Wir mussten auch keine Kaution bezahlen. Das Haus war weit und breit das beste, was wir bekommen konnten (Lage, Wohnraum, Zahl der Zimmer und Miete). Viele Vermieter wollten uns nicht, weil wir in der Insolvenz sind.

Jetzt hat die Bank aber die Zwangsversteigerung des Hauses beantragt; die Zwangsversteigerung ist Ende Januar.

Wir können das Haus nicht selber ersteigern wegen der Insolvenz. Wir wollen aber auch nicht ausziehen, weil wir aus beruflichen und privaten Gründen in den letzten 10 Jahren 5mal (so ziemlich alle 2 Jahre) umziehen mussten. Wir haben drei Kinder (10, 4 und 2 Jahre) und dachten, dass wir endlich eine Bleibe für längere Zeit gefunden haben.

Was können wir tun, wenn der neue Eigentümer uns wegen Eigenbedarf kündigt? Können wir uns weigern auszuziehen?

Die Kinder und wir haben hier schon viele Freunde, nette Nachbarn und Anschluß in der Schule/ Kindergarten/ Beruf gefunden. Der Große hat wegen den vielen Umzügen Kontaktschwierigkeiten, weil er immer wieder von vorne anfangen musste und kann schlecht auf Leute zu gehen und Freundschaften schließen. Er musste auch schon einmal den Kindergarten und einmal die Schule wechseln. Ich will ihm das nicht schon wieder antun seine Freunde und die Schule wechseln zu müssen.

Ich habe mich schon nach geeignetem Wohnraum hier in der Gegend umgesehen hinsichtlich der Wohnfläche, Miete, Zimmeranzahl usw., aber es gibt hier nichts, das für uns akzeptabel wäre und verschlechtern wollen wir uns ja nicht.
Weiter weg gäbe es schon ein paar Häuser, die ich mir vorstellen könnte, aber dann müssten die Kinder Schule und Kindergarten wechseln und der Große weigert sich die Schule zu wechseln. Wir haben mit ihm schon geredet, dass das auf ihn zukommen könnte und er will einfach nicht. Kann ich auch verstehen, weil ich hier auch nicht mehr weg will. Wir haben ja schon einige Umzüge hinter uns und ich muss sagen, dass wir noch nie irgendwo so schnell Anschluss zu Nachbarn und Umgebung gefunden haben wie hier. Die Leute sind einfach super nett und das will ich nicht mehr aufgeben. Wir hatten da schon ganz andere Nachbarn und ein Umfeld zu dem man keinen Bezug gefunden hat.

Wir haben auch nicht das Geld um noch einen Umzug finanzieren zu können. Da kommt ja wieder Kaution, Umzugsfirma und eventuell Provision auf uns zu und das können locker bis zu 7000,- Euro und mehr werden. Könnten wir das vom neuen Eigentümer verlangen, damit wir da wenigsten keine Kosten hätten, wenn wir doch umziehen müssten?
Abgesehen davon wird es wieder schwierig werden einen Vermieter zu finden, der uns mit der Insolvenz nimmt.

Was ist bei einer Räumungsklage? Wie lange dauert das, wie hoch sind die Kosten und wer musst dafür aufkommen?

Kann man eine Familie mit drei Kindern einfach so auf die Straße setzen?

Kann mir jemand Tipps und Tricks geben, um einen Auszug hinauszuzögern bzw. zu verhindern?

Kämen wir mit den Darstellungen unserer Lebensumstände (viele Umzüge in den letzten Jahren, Verhaltensauffälligkeiten der Kinder wenn sie noch mal umziehen müssen, Insolvenz usw.) bei Gericht durch, dass wir im Haus wohnen bleiben können?

Müssen wir den neuen Eigentümer in das Haus lassen? Ich habe das nicht so gerne, wenn fremde Leute unser Eigentum (Möbel etc.) und wie wir leben begutachten und dann hinter unserem Rücken reden. Ich finde das geht niemanden etwas an, was wir im Haus haben und wie es bei uns aussieht. Das heißt nicht, dass wir totale Dreckschweine sind, aber ich mag das einfach nicht- das gehört für mich zur Privatsphäre.

Vielen Dank schon mal für die Antworten

Davida
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #2  
Alt 12.01.2012, 10:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.307
Standard

Ihr wohnt zur Miete, also tragt ihr auch das allgemeine Risikos eines Mieters gekündigt zu werden.

Zu den Pflichten eines Mieters gehört es auch, in einem gewissen Rahmen potenzielle Interessenten das Haus besichtigen lassen.

Der Eigentümer des Hauses hat ein Recht sich vom Zustand des Hauses zu überzeugen, je nach Gericht geht man davon aus, dass ein Eigentümer/Vermieter 1x jährlich ohne Begründung das Haus begutachten kann.

Wenn ihr ohne wichtigen Grund (Inso und Kinder sind i.d.R. keine wichtigen Gründe) eine Räumungsklage "provoziert" dürft ihr die Kosten tragen.

Eine persönliche Bemerkung kann ich mir nicht verkneifen.
Seit ihr wirklich bereit u.U. einen neuen Eigentümer auch in die PI zu treiben?
Stößt bei mir ehrlich gesagt auf Unverständnis.
Ihr seit anscheinend relativ blauäugig damals an den Haus gegangen und müsst nun die Rechnung dafür bezahlen, wieso soll ein anderer dafür leiden?
Denn alle Kosten darf ja erstmal der Neueigentümer vorstrecken und da bei Euch ja nix zu holen ist...
Vll hat er dann Glück und kann Euch zumindest die Restschuldbefreiung versauen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #3  
Alt 12.01.2012, 10:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 6
Standard

Blauäugig sind wir nicht in den Hausbau. Unser Finanzmensch hat uns nur leider nicht alle Zahlen genannt, die er uns hätte nennen müssen, sonst hätten wir nicht gebaut. Während des Baus hat er dann noch mehr Sachen gebracht, die wir bezahlen mussten und die er wissentlich verschwiegen hast. Leider können wir ihn nicht belangen laut des Anwalts, da er dann eine Eidesstattliche Versicherung abgibt und sehen wir auch kein Geld, also blieb nur die Privatinso.
Bitte keine Kritik an Sachverhalte, die nicht bekannt sind.

Wir können auch nichts dafür, dass dieses Haus jetzt versteigert wird. Wir wollen nur nicht wieder umziehen!

Eventuellen Käufern können wir sehr wohl verweigern das Haus anzuschauen. Das ist unser Recht als Mieter. Ich denke auch, dass wir dem neuen Eigentümer das kurze Betreten nicht verweigern können, aber mehr auch nicht.

Wir würden ja dem neuen Eigentümer weiter die Miete zahlen, aber die wollen vermutlich selber rein und wir nicht raus. Die Leute müssen das Haus ja auch nicht kaufen, wenn jemand drin wohnt. Dann können wir weiter drin wohnen und der Bank die Miete weiter zahlen.

Meine Eltern wollen versuchen das Haus zu ersteigern, aber ich befürchte, dass daraus nichts wird, da sie nur über begrenzte Mittel verfügen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #4  
Alt 12.01.2012, 10:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.307
Standard

Zitat:
Zitat von Davida Beitrag anzeigen

Eventuellen Käufern können wir sehr wohl verweigern das Haus anzuschauen. Das ist unser Recht als Mieter. Ich denke auch, dass wir dem neuen Eigentümer das kurze Betreten nicht verweigern können, aber mehr auch nicht.
Tja das sehen die Gerichte und sogar Mieterschutzbünde anders:

Zitat:
Zutritt nach Voranmeldung
Folgende Gründe berechtigen laut herrschender Rechtsprechung zum Zutritt nach Voranmeldung:
....
Besichtigung der Wohnung durch Kaufinteressenten, wenn Ihre Wohnung oder das ganze Haus verkauft werden soll.

Zutritt- Berliner MieterGemeinschaft e.V.

P.s: Ich kritisiere keine unbekannten Sachverhalte, aber grade die Aussage über den "Finanzmenschen" bestärkt mich in der Annahme, dass eben nicht sorgfältig alles durchgeplant und -gerechnet wurde und somit relativ blauäugig versucht wurde ein Haus zu bauen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #5  
Alt 12.01.2012, 11:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 6
Standard

das ist hier ne Zwangsversteigerung und kein Verkauf und da ist das ein bisschen anders. Der Verwalter des Hauses hat uns gesagt, dass wie niemanden reinlassen müssen. Die Bank weiß auch darüber Bescheid und akzeptiert das.

Zu weiteres über unseren Hausbau lasse mich nicht aus, weil Du keine Ahnung hast von dem, was da abgegangen ist und somit da auch nicht mitreden kannst. Man sollte nur keine falschen Schlüsse ziehen, wenn man den Sachverhalt nicht kennt und Leute als "blauäugig" hinstellen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #6  
Alt 12.01.2012, 11:30
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.842
Standard

Zitat:
Zitat von Davida Beitrag anzeigen
das ist hier ne Zwangsversteigerung und kein Verkauf und da ist das ein bisschen anders. Der Verwalter des Hauses hat uns gesagt, dass wie niemanden reinlassen müssen. .
Stimmt. Nicht mal den Gutachter.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #7  
Alt 12.01.2012, 15:35
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.989
Standard

Ändert aber nichts daran, dass

a) wir kein Mietrechtsforum sind, denn die Sachlage hat nicht, aber auch gar nichts mit den Schulden zu tun, der genannten Situation stünde auch eine schuldenfreie Familie gegenüber, die in einem Mietshaus wohnt, das versteigert werden soll.

b) man sich hier Gedanken über ungelegte Eier machen soll, denn ggf. findet sich kein Käufer oder nur jemand, der gerne weiter vermietet.

c) der TE offensichtlich nur gewillt ist, ihm genehme Antworten zu akzeptieren.

Und daher geht das Thema an dieser Stelle zu.

Turtle
BTW: Zur beabsichtigten Erzwingung einer Räumungsklage (im Fall der Fälle) wünsche ich viel Glück, denn das ist sicher schön, dass man, wenn man die Restschuldbefreiung von der derzeitigen Inso bekommt, gleich das nächste Inso-Verfahren eröffnen kann, weil man die Kosten der Räumung an der Backe hat.

Und außerdem muss man nicht alle halbe Jahre dieselbe Frage stellen: Haus wird versteigert indem wir zur Miete wohnen!!!!!!!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Thema geschlossen

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Alleinerziehend / Alleinstehend Auszug aus Haus der Eltern, da Verkauf des Hauses Maik78 Kosten der Unterkunft 13 28.02.2010 11:29
Scheidung, Zwangsversteigerung - Was nun? weiseriese Hartz IV 4 - ALG II 2 1 14.02.2010 14:11
Zwangsversteigerung wer trägt die Umzugskosten?? Bunny Kosten der Unterkunft 5 05.11.2009 20:24


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:14 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0