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| Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten. |
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#1
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| Ich bin in Privatinsolvenz und habe 2 Einnahmequellen: a.) Zeitarbeit für 2-3 Monate, Einkommen über Pfändungsfreigrenze. b.) Selbständige Arbeit mit schwankenen Einnahmen (mal Plus, mal Minus) Für b. mache ich eine Einnahmenüberschussrechnung, d.h. ich ermittle jährlich, was ich verdient habe. Wie verhält es sich mit a.)? Muss ich in den Monaten, in denen ich mit meinem Einkommen aus Zeitarbeit den Betrag über 985.- abführen oder ergibt sich der abzuführende Betrag aus einer jährlichen/halbjährlichen/vierteljährlichen Mittelung? Wenn ich monatlich abführen müsste, würde ich jährlich gesehen wieder unter die 985.- EURO-Grenze der Pfändungstabelle fallen. Weiter interessant wäre die Frage, ob ich meinen MONATLICHEN Gewinn bzw. Verlust der Selbständigkeit stets anrechnen muss bzw. darf. Würde ja dem jährlichen Betriebsergebnis wiedersprechen. Wenn ich einen Gewinn angerechnet bekomme, müsste ich auch einen Verlust angerechnet bekommen, d.h. mein Einkommen ergäbe sich aus beiden Einkommensarten, oder kann das Probleme geben? Michael47 |
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#2
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| a) Es gilt in der Inso nicht der Satz, "...und abgerechnet wird zum Schluß". Wenn du durch die Zeitarbeit zahlen kannst, musste das auch monatlich, es sei denn es gibt anderslautende Vereinbarungen mit deinem IV. Wenn du mit deinem Einkommen unter die Freigrenze kommst, zahlste nix. Du bist auch verpflichtet jede Änderung deines Einkommens und deiner Arbeitsverhältnisse unverzüglich dem Insoverwalter mitzuteilen. b) Der Gewinn deiner selbstständigen Arbeit ist dein Bruttolohn. (Betriebseinnahmen-Betriebsausgaben=Gewinn/Verlust) d.H. davon gehen noch die allgemeinen Abgaben ab. (sprich Est und SV-Beiträge) somit haste dein Netto. Davon musste dann oder auch nicht (bei Unterschreitung der Freigrenze) deinen pfändbaren Beträge abführen. Du wirst sicher auch ein Konto beim IV haben, wo deine Insogebühren für den IV und die Gerichtskosten drauf gehen. Da kannste fürs Erste den zu zahlenden Betrag hin überweisen. Dein IV meldet sich dann schon bei dir. Kleine Info noch. Dein IV erstellt einen jährlichen Bericht über dich und reicht den dann zur weiteren Verwendung beim InsoGericht ein.(so is es jedenfalls hier) Grüße
__________________ Nimm das Leben nicht so ernst... ...du kommst sowieso nicht lebend raus! PS: Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie selbstverständlich behalten. |
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| abtretung, pfändungstabelle, privatinsolvenz |
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