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Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten.

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  #1  
Alt 20.10.2010, 22:17
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Standard Welche Auswirkungen hat die Insolvenz meines Partners

Folgende Situation:

Mein Partner/ Freund ist mit ca. 25.500 verschuldet, davon ca. 13.500 € Unterhaltsschulden für zwei Kinder (9 und 8), der Rest bei zwei größeren Gläubigern und mehreren kleineren.

Ich habe für ihn bei den Gläubigern die Vollmacht eingeschickt, um Vergleiche außerhalb einer Insolvenz anzubieten, um eben die Insolvenz zu vermeiden.

Da er die Unterhaltsschulden kaum durch die Insolvenz tilgen kann bzw. sich ja weitere aufbauen, ist der größte Teil immer vorhanden, ob mit oder ohne Insolvenz.

Die restlichen Schulden, die sich auf ca. 11.700 belaufen wären durch Vergleiche auf 4.400 € geschrumpft.

Was wäre da sinniger, denn das beeinflusst ja nun einiges. Eine Insolvenz trägt man lange mit sich und man macht sich doch ganz schön abhängig in seiner Freiheit. Andererseits kann man leichter die Schulden loswerden. Wobei ich persönlich der Meinung bin, dass man dafür ebenfalls grade stehen sollte und es einen besseren Weg, vor allem für das eigene Selbstbewusstsein, gibt.

Ich möchte gerne, dass er die Privatinsolvenz umgeht, seine "normalen" Schulden ausgleicht und die Unterhaltsschulden abbezahlt. Er sieht jedoch für sich keinen Unterschied, auf welchem der beiden Wege es laufen soll.

Mir stellt sich die Frage, wie dabei die gemeinsame Zukunft aussehen soll. Denn da kann man eine Familienplanung ausschließen, zumal ich mir vorstellen kann, dass sein Eigenbedarf sich nun höchstwahrscheinlich daraus berechnen wird, ob er mit jemandem zusammen wohnt oder allein die Miete zu tragen hat. Denn so hieße es für mich ja, dass ich während der Wohlverhaltensphase mit ackern muss, um uns einen einigermaßen akzeptablen Standard ermöglichen zu können und auch Kinder müsste man dann ja für die nächsten 6 bis 7 Jahre ausschließen.

Ich würde mich jedenfalls sehr freuen, wenn sich einige wenige für diesen langen Text die Zeit nehmen würden und mir ihre Ansichten oder Erfahrungen mitteilen würden. Schon mal vielen lieben Dank im Voraus!
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  #2  
Alt 20.10.2010, 22:52
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Er darf nicht einen Gläubiger befriedigen und andere nicht. Das funktioniert nicht und ich wüßte nicht, daß Unterhaltsschulden irgendwie "bevorzugt behandelt" werden. M.W. wird jeder Gläubiger gleich behandelt.

Sein Pfändungsfreibetrag richtet sich danach, ob er alleine ist oder noch jemandem unterhaltspflichtig. Solange Ihr nicht verheiratet seid, ist er Dir nicht unterhaltspflichtig, aber seinen Kindern (schon vorhandene und auch die, die noch geboren werden).

In einem bekannten Fall ist es z.B. so, daß derjenige, der in der Inso ist, zwar verheiratet ist, aber sein Ehepartner seinen Unterhalt selbst bestreitet durch Arbeitseinkommen. Von daher ist der Pfändungsfreibetrag für den in der Inso so hoch wie bei einem Alleinstehenden, da kein Unterhalt anfällt.
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  #3  
Alt 21.10.2010, 09:09
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Danke schon mal für deine Antwort Vegas!
Es ist eigentlich klar, dass es nicht sein darf, dass ein Gläubiger bevorzugt behandelt wird, doch in diesem Fall hat der Staat daran Interesse und Schulden dieser Art (auch lt. Aussagen diverser Beamter, die dem Thema gegenüber neutral sind) werden einfach bevorzugt behandelt.

Was mich nun brennend interessiert ist halt, ob sich der Eigenbedarf einer Person verändert, wenn er mit einem Partner zusammen lebt. Denn rein theoretisch teilt man sich ja die Miete und andere Fixkosten. Oder wie ist es genau?
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  #4  
Alt 21.10.2010, 21:28
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Nein, der ändert sich nicht. Der ändert sich nur durch Unterhaltsverpflichtungen. Die Pfändungsfreibeträge sind ja fix, da wird ja nicht errechnet, wie viel der Schuldner tatsächlich braucht. Jemand der mietfrei wohnt hat den gleichen Pfändungsfreibetrag wie jemand, der eine Luxusvilla gemietet hat. Der eine hat halt Glück und hat mehr zum Leben, der andere muß sehen, wie er seine Miete zahlt.
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  #5  
Alt 22.10.2010, 08:15
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M.W.n. kann ein Wohnvorteil u.U. schon den Selbstbehalt senken, genauso wie Werbungskosten ihn auch erhöhen können, kommt halt wie immer auf den Einzelfall an.
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Stichworte
eigenbedarf, insolvenz, partnerschaft, privatinsolvenz, schulden

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