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| Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten. |
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#1
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| Ich befinde mich im Privatinsolvenzverfahren, beziehe 321 EUR HartzIV, wäre aber berechtigt, mit 63 Jahren mit einer Rente von rund 1000 EUR in Pension zu gehen. Allerdings würde ich ja einen geringen Betrag der Rente wegen Vorzeitigkeit gekürzt bekommen. Jetzt meine Frage. Ich bin ja verpflichtet, mich um eine Anstellung zu kümmern. Das würde ich trotz vorzeitiger Rente auch machen, d.h. ich würde dann ja dazu verdienen und würde dann wohl auch eher etwas abführen können. Mit 65 bekomme ich dann noch die Betriebsrente und wäre dann noch ca. 2 Jahre verpflichtet, vom zusammengerechneten Renteneinkommen einige 100 EUR abzuführen. Da ich aber vorzeitig in Rente gegangen wäre, wäre dieser Betrag etwas geringer, wenn auch nur geringfügig. Kann man mir bei der Restschuldbefreiung daraus einen Strick drehen, da ja die Abführsumme geringer ausfällt? Michael47 |
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| privatinsolvenz, rente |
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