Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Schuldnerberatung > Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz

Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 02.11.2009, 16:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.11.2009
Beiträge: 6
Standard Verschuldet und nun Kontoprobleme

Hallo Leute,
weiß nicht wirklich ob ich hier richtig bin aber werde es trotzdem mal probieren.
Habe mich total verschuldet und nun wachsen meine Probleme noch weiter.
Nun hat die Bank auch noch im Prinzip mein Konto geschlossen indem sie mir meinen Dispo gestrichen haben, da ich natürlich auch mitlerweile eine negative Schufa habe.
Nun ist es so, dass mein Konto im Minus ist, also lässt die Bank keine Verfügungen zu. Aber durch mein Einkommen würde mein Konto minimal ins Plus kommen. Nur von dem minimalen Plus kann ich natürlich nicht meinen monatlichen Unterhalt bezahlen.
Ich bekomme 648 Euro Bafög und noch 200 Euro Unterstützung durch meine Eltern, also insgesamt 848 Euro.
Was ich nun weiss, ist dass ich mir die 648 Bafög von der Bank auszahlen lassen kann auch wenn das Konto dann ins Minus geht. Was ich aber nicht weiss ist ob ich mir die 200 Euro Unterstützung meiner Eltern auszahlen lassen kann ist ja eine private Unterstützung und keine Transferleistung.
Nur weiss ich eben, dass die Pfändungsgrenze bei knapp 900 Euro liegt.
Und da her eben meine Frage an Euch, ob die Bank die 200 Euro mir auch auszahlen müsste???

Mfg
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 02.11.2009, 22:55
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
Standard

Nein, die 200 € darf die Bank behalten.
Mit einer Pfändungsfreigrenze hat das gar nichts zu tun, die Freigrenze gilt für Einkommen und nicht für Kontostände. Konten können ab dem ersten Cent gepfändet werden.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 03.11.2009, 00:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.11.2009
Beiträge: 6
Standard

Danke für die Antwort erstmal.
Das heisst also die 200 Euro als Unterstützung meiner Eltern zählen nicht zum Einkommen??? Oder bin ich mit 848 Euro dann zu hoch? Oder liegt es doch daran, dass es keine Transferleistungen sind??
Weil ist schon so, dass ich eigentlich die 200 Euro auch bräuchte, da ich mit den 648 Euro nicht ganz klar komme mit Miete und Lebensunterhalt und so.
Und das Bafög zahlt die Bank mir aus das weiss ich, auch wenn das Konto ins Minus geht.

Mfg
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 03.11.2009, 00:35
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
Standard

Dein Konto kann gepfändet werden bzw. dein Geldeingang zum Ausgleich der Überziehung herangezogen werden.

Da hast den Höchstbetrag an BAföG, du bekommst noch einen Zuschuss von deinen Eltern und trotzdem hast du ein gnadenlos überzogenes Konto?
Man muss ja nicht alles verstehen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an



Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:12 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0