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| Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten. |
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#1
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| Hallo zusammen, Ist eine Lebensgefährtin, die mit dem Schuldner in ehe-ähnlicher Lebensgemeinschaft lebt und nicht berufstätig ist, als Unterhaltsberechtigte anzusehen? Falls nein, was ist wenn die Lebensgefährtin schwanger ist? Ist sie dann zu berücksichtigen. Stimmt es, dass der Vater der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren hat. Für eure Antworten danke ich vorab. |
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#2
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| Falls die Mutter wegen der Kindererziehung nicht arbeiten kann, ist der Vater auch länger zum Betreuungsunterhalt verpflichtet. Nachzulesen hier: § 1615l BGB Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt Zu den anderen beiden Fragen kann ich leider nix sagen. |
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#3
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| Zitat:
ab Mutterschutz / 6 Wochen vor Geburt bis zum 3. Lebensjahr wenn die Mutter in der Zeit ihren Unterhalt NICHT verdienen kann wegen der Kinderbetreuung. Auch nur in den Zeiten der Unterhaltspflicht wird sie als Unterhaltsberechtigte Person angesehen. Ist doch logisch oder. Plus das Kind ab Geburt natürlich als eigene Person. |
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#4
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| Danke für eure Antworten. Wie und wo ist dieses zu beantragen. Der Insolvenzberater will und möchte mir keine Auskunft geben. Gruß Flotender |
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#5
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| Zitat:
Frag hier mal an...- Forum.. dort geht es fast ausschließlich um Schulden/ Inso Forum Schuldnerberatung |
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