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| Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten. |
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#1
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| Hallo, weiss einer von euch was man machen kann wenn das Finanzamt eine Umsatzsteuerforderung gelten macht gegen einen Hartz IV Empfänger? Kann man nicht da so eine stillegung oder sowas machen? Ich meine ja wenn ich wieder Arbeit habe will ich es ja zurück bezahlen aber jetzt nen paar Tausend Euro zubezahlen als HartzIV Empfänger ist unmöglich... Ich will ja auch nicht das die Säumniszuschläge mich auffressen und ich will auch keine Privatinsolvenz machen, kann mir wer helfen???? Gruss TheRazer |
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#2
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| Du könntest Stundung nach § 222 AO beantragen.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| ja das habe ich auch schon gelesen aber da gibt es ja unzählige möglichkeiten... aber nicht was Hartz IV betreffen tut... |
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#4
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| achja ich weiss auch nicht wie das ist weil die Forderung noch aus der Zeit stammen tut wo ich mir nen ehemaligen Kumpel eine GbR hatten... |
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#5
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| Zitat:
Gerade Umsatzsteuer ist eine Steuer die direkt auf die Waren erhoben wird, warum wurde die nicht eher gleich bezahlt. Umsatzsteuer ist im Gewerbe ein Durchlaufposten. Wenn man sie erhebt, dann muß man sie auch abführen. |
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#6
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| Zitat:
(bin daran leider selber schuld) |
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#7
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| von was redest du jetzt ? Sicher Umsatzsteuer oder doch Gewerbesteuer oder Einkommenssteuer ? Habt ihr mit euren Unternehmen zur Umsatzsteuer optiert - dann zahlt ihr von ersten Cent an Umsatzsteuer..... Dann werden auf die Rechnungen auch die 19% Mswt. aufgeschlagen...... und ans Finanzamt abgeführt. habt ihr die Kleinunternehmerregelung genommen dann gilt wenn ihr über den Betrag (17500 Euro Umsatz) drüber kommt, gilt erst fürs nächste Jahr das ihr Umsatzsteuerpflichtig seid. Da habt ihr aber dann im laufenden Geschäftsjahr auch keine Umsatzsteuer von euren Kunden verlangt. Wahlrecht: Wann Kleinunternehmen für die Umsatzsteuer optieren können bzw. sollten - Online lernen bei akademie.de Habt ihr überhaupt eine Umsatzsteuererklärung gemacht ?? Oder ist das eine Schätzung vom Finanzamt wegen fehlender Unterlagen ? Umsatzsteuer ist ja nix was du in dem Sinn bezahlen mußt. Umsatzsteuer verlangst du vom Kunden indem du die 19% auf die Rechnung ja aufschlägst und den Betrag dann auch wieder ans Finanzamt abführst. Das Geld müßte ihr dann ja auch eingenommen haben - aber eben nicht weitergeleitet. |
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#8
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| Zitat:
Die Säumniszuschläge werden trotzdem weiterlaufen. U.U. kann dein Sachbearbeiter mit dir andere Konditionen vereinbaren. Dazu müsstest du dich aber schon bei ihm/ihr melden. Solange man mit dem FA in Kontakt ist, lassen die SBs dort in vielen Fällen mit sich reden. Sind Menschen.
__________________ - Maria - |
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#9
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| Die Umsatzsteuer hast Du ja von Deinen Kunden vereinnahmt, Du kannst sie nicht für Dich oder das geschäft ausgeben, das Geld gehört Dir nicht. |
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#10
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| und da ist ja das Problem. Wir waren ja steuer befreit(Kleinunternehmerregelung) sind aber drüber gekommen das ich ja auch nicht wusste, da ich leider keine Einsicht hatte... war damals halt sehr sehr Blöd... |
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