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Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten.

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  #1  
Alt 01.01.2012, 16:13
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Standard Stehe vor Privatinsolvenz und bitte um Tipps, Ratschläge und Informationen

Zunächst einmal ein fröhliches und gesundes Jahr 2012!

Jedoch sind meine Probleme leider nicht so fröhlich und deshalb, bitte ich nun sehr höflich um Ratschläge, Tipps und Informationen rund um das Thema Privatinsolvenz.

Zur Erklärung: im Groben weiß ich schon, was bei einer Privatinsolvenz auf mich zukommt. Warum? Nun, in meiner Schuldenlösung bin ich nun schon so weit gekommen, dass ich in Zusammenarbeit mit der Schuldnerberatung einen Antrag auf Privatinsolvenz gestellt habe (Antrag wurde auch schon bearbeitet und ein Eröffnungstermin festgesetzt).

Am 09.01.2012 habe ich auch einen Termin bei einer Rechtsanwältin, welche als Treuhänderin für mich genannt wurde. Welche selbstverständlich auch von mir umfassende Unterlagen anfordert. Gut, Vieles von dem verstehe ich, was sie von mir sehen möchte, aber eben nicht alles.

Beispielsweise ist mir die Sache mit dem Meitvertrag nicht so ganz verständlich. Warum muss der gezeigt werden? Was hat ein Mietverhältnis mit Schulden zu tun? Ich will nach meiner Privatinsolvenz nicht obdachlos werden, nur weil die Rechtsanwältin meiner Vermieterin gesteckt hat, dass ich Schulden habe! Also dafür mache ich keine Privatinsolvenz! Das ist das Eine!

Das Zweite wären Kopien über bestehende Vermögensbestände. Äh... Welche Vermögensbestände??? Ich habe keinen PKW, besitze kein riesiges Bargeldvermögen, habe kein Konto in der Schweiz, bin kein Aktionär irgendeines Unternehmens, noch habe ich irgendwelche Vermögenswirksamen Leistungen für's Alter. D.h. in dem Punkt kann ich dieser Anwältin eigentlich gar keine Informationen geben, weil ich nix habe. Welche Konsequenzen kann das haben? Hätte sie dann quasi ein Recht auf eine Durchsuchung meiner Wohnung? Weil das wäre noch ein Punkt, der mit meiner Gesundheit nicht zu vereinbaren wäre. Weil, ich bin an einer Depression erkrankt und kann solche Eingriffe in mein privates Umfeld daraufhin gar nicht ab! Kurz gesagt: so wie ich mich kenne, würde das wohl wieder einen großen Rückschritt in meiner Behandlung nach sich ziehen, und darauf habe ich eigentlich keine Lust.

Dann wäre ja noch der Punkt mit meiner Krankheit, wo ich Bedenken habe. In der Schuldnerberatung habe ich gelernt, dass Voraussetzung für eine Privatinsolvenz immer ein Arbeitsverhältnis sein sollte. Ja ganz tolle Wurst! Ich leide aber an Depressionen, welche so schon mein Leben alles Andere als einfach machen. Muss ich ihr das auch noch lang und breit erklären, warum das bei mir mit der Arbeitsaufnahme nicht so einfach sein wird. Weil, nehme ja zum Teil auch recht starke Medikamente gegen meine Depressionen. Und im Allgemeinen; macht eine Privatinsolvenz die Arbeitsaufnahme eh nicht schwerer, als ohne? Ich meine, welche Lohnbuchhaltung von Firma X möchte noch mehr Schreibarbeit, als zwingend nötig?

Ich bin euch für eure Meinungen, Ratschläge, Anregungen, Informationen und Hilfe sehr dankbar. Da ich, ehrlich gesagt, sehr große Angst vor dem Termin habe und gar nicht weiß, was auf mich zukommt und wieviel Verständnis diese Anwältin mir entgegen bringen wird.
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  #2  
Alt 01.01.2012, 17:23
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Hallo,

Du stehst in keinem Arbeitsverhältnis? - Wovon lebst Du? Lebst Du alleine? Bist Du geschieden? Hast Du Kinder? Wie alt bist Du?

Den Mietvertrag benötigt Deine Anwältin, damit sie errechnen kann, wieviel Dir zum Leben - in der Regel ohne Sozialleistungen - verbleiben muss.

Und zu Deinen Depressionen - bist Du arbeitsunfähig erkrankt mit Bescheinigung. Hast Du einen Therapeuten? Wenn nein, warum nicht?
Und seit wann bist Du an Depressionen erkrankt? Was hast Du vorher gemacht, also ich meine beruflich o. ä.

Hast Du schon mal einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente o. ä. gestellt?

Der Anwältin müsstest Du eben sagen, dass Du keine Vermögenswerte hast - inwieweit diese dies überprüft, weiß ich nicht, ich würde Dir empfehlen dies Deine Anwältin zu fragen.
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  #3  
Alt 01.01.2012, 17:47
Benutzerbild von WalterWinter
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Ich nehme einmal an, Du bist knapp über 30 Jahre alt, weiblich und derzeit ohne festes Arbeitsverhältnis. Und solange die Signatur aus Deinem Profil nicht im Beitrag erscheint, bewegen wir uns mal einfach auf der rein sachlichen Schiene.

Für nächsten Montag also hat Deine Treuhänderin Dich ’einbestellt’, um Dich und Deine momentanen wirtschaftlichen Verhältnisse näher kennen zu lernen. Ich schließe aus Deinem – im Übrigen einwandfreien – Text, dass sie Dir als Anlage zu dieser Einladung eine ToDo-Liste geschickt hat.

Deine Bedenken, dass Frau Treuhänderin sich zu sehr in Deine Privatsphäre einnistet, kann ich einerseits verstehen, andererseits geht es ja darum, dass Du von Deiner Schuldenlast weg kommen willst. Und von alleine geht das natürlich nicht.

Du musst natürlich alles, was irgendwie einen Wert hat, dafür einsetzen, um die Schulden zu tilgen. Was das jetzt im Einzelnen ist, das muss die Treuhänderin entscheiden. Und dafür braucht sie halt von Dir möglichst genaue und umfassende Informationen.

Dass die Anwältin Dir Verständnis entgegen bringt – naja, ihr Verständnis wird sich darauf beschränken, dass sie zu akzeptieren hat, dass Du Deine Schulden zumindest nicht komplett abbezahlen kannst. Sie wird Dich schon, vielleicht auch mit massiven Worten, darauf hinweisen, dass Du selbstverständlich alles in Deiner Macht stehende zu unternehmen hast, diese Schulden abzutragen, soweit es Dir möglich ist.

Wenn Du gesundheitlich bedingt kein Erwerbskommen hast, muss dies auch ärztlich dokumentiert sein. Ansonsten wirst Du die Treuhänderin laufend im Nacken haben, dass Du eine Beschäftigung aufnimmst. Sie vertritt nämlich – und das wurde Dir hoffentlich in der Schuldnerberatung bereits gesagt, sie vertritt nicht Deine Interessenten, sondern die Deiner Gläubiger. Allerdings ist sie auch kein menschenfleischfressendes Subjekt, Du wirst also von ihr nicht aufgefressen, insofern solltest Du nicht unnötige Ängste aufbauen.

Genauso gut sind heutzutage Arbeitgeber ziemlich abgebrüht, wenn sie hören, dass Du in Insolvenz bist. Du glaubst gar nicht, wie viele Kollegen und Kolleginnen von ähnlichem betroffen sind. Für die meisten Arbeitgeber ist die Abwicklung von Pfändungen reines Alltagsgeschäft. Das soll und kann Dich nicht hindern, Dich entsprechend nach Broterwerb umzuschauen.

Wenn Du mit der nötigen Offenheit an die Sache ran gehst, wirst Du auch kaum Probleme haben. Aber dennoch: eine Insolvenz ist schon ein bedeutender Einschnitt in die Privatsphäre. Darauf musst Du gefasst sein. Aber dafür bist Du am Ende, nach sechs Jahren, wieder ’frei’.
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  #4  
Alt 01.01.2012, 17:54
Benutzerbild von WalterWinter
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Zitat:
Zitat von neu76 Beitrag anzeigen
Den Mietvertrag benötigt Deine Anwältin, damit sie errechnen kann, wieviel Dir zum Leben - in der Regel ohne Sozialleistungen - verbleiben muss.
Du scheinst mir in dieser Materie etwas wenig drinzustecken, ansonsten würdest Du diese Aussage nicht machen. Sie trifft nämlich nicht zu.
Auch wird die Anwältin unsere junge Dame kaum 'beraten', weil sie nicht Anwältin in diesem Sinne ist, sondern Verwalterin des Geldes, welches sie vom Insolvenzschuldner einzutreiben beauftragt ist.

Der Mietvertrag gehört einfach zu den Dingen, die der Treuhänderin den nötigen Überblick verschafft.
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  #5  
Alt 01.01.2012, 17:55
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Chrissi, so recht kann ich deine unterschwelligen Vorwürfe, die du bereits jetzt -unbekannterweise- gegen die zur Insolvenzverwalterin eingesetzte Anwältin äußerst, nicht nachvollziehen.

Dass sie nach Mietvertrag fragt, erscheint logisch. Denn die Höhe der Miete sagt ja auch was aus über deine finanzielle Belastung, was dir verbleiben muss z. B.

Und das nach Vermögen gefragt wird, ist doch wohl auch logisch.

Die Insolvenz wolltest du, deinen Gläubigern wäre es garantiert lieber, wenn sie ihr Geld zurückbekommen würden. Also hast du natürlich Pflichten. Spiel mit oder lass es bleiben.

Turtle
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  #6  
Alt 01.01.2012, 18:05
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Zitat:
Zitat von neu76 Beitrag anzeigen
Hallo,

Du stehst in keinem Arbeitsverhältnis? - Wovon lebst Du? Lebst Du alleine? Bist Du geschieden? Hast Du Kinder? Wie alt bist Du?

Den Mietvertrag benötigt Deine Anwältin, damit sie errechnen kann, wieviel Dir zum Leben - in der Regel ohne Sozialleistungen - verbleiben muss.

Und zu Deinen Depressionen - bist Du arbeitsunfähig erkrankt mit Bescheinigung. Hast Du einen Therapeuten? Wenn nein, warum nicht?
Und seit wann bist Du an Depressionen erkrankt? Was hast Du vorher gemacht, also ich meine beruflich o. ä.

Hast Du schon mal einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente o. ä. gestellt?

Der Anwältin müsstest Du eben sagen, dass Du keine Vermögenswerte hast - inwieweit diese dies überprüft, weiß ich nicht, ich würde Dir empfehlen dies Deine Anwältin zu fragen.
Erstmal ganz lieben Dank für deine Antwort!

Nun zu deinen Fragen: Ich bin (noch) in einem Arbeitsverhältnis. Aber mein Vertrag läuft am 24.01.2012 aus und auf Grund meiner Erkrankung möchte ich auch keine Verlängerung bei dieser Firma haben. Aktuell bekomme ich ein Krankengeld von meiner Krankenkasse. Bin 31 Jahre und lebe alleine, ohne Kinder.

Okay, wenn die Anwältin meinen Lebensunterhalt aus dem Mietvertrag errechnen muss, muss sie dann nicht auch meine Vermieterin über meine Insolvenz in Kenntniss setzen?

Der aktuelle Stand heute ist, dass ich arbeitsunfähig bin, habe mich aber mit meiner Psychiaterin über einen Wiedereintritt ins Arbeitsleben unterhalten, und sie hält es für durchaus möglich, wenn ich Fortschritte mache. Würde also bedeuten, dass ich wahrscheinlich nach dem 24.01.2012 (bis dahin läuft die Krankschreibung erstmal) arbeitslos wäre und mir einen neuen Job suchen müsste. Und ja ich habe auch eine Therapeutin und wie gesagt, meine Psychiaterin. Bedeutet, ich bin in einer Therapie.

Wie lange ich genau an Depressionen leide, weiß ich nicht. Da die Diagnose erst im alten Jahr gestellt worden ist, nach dem ich mich endlich zur Therapie durchgerungen habe. Zum besseren Verständnis; die Diagnose teilt sich in zwei Teile, in einen Burnout und einer Depression. So steht es zumindest in meinem Attest drinnen.

Ich bin gelernte Verkäuferin im Einzelhandel und habe bis dato in verschiedenen Unternehmen dieses Zweiges gearbeitet, zuletzt in einer Bäckerei.

Einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeit habe ich nicht gestellt und hoffe auch, dass mir dies erspart bleibt und ich demnächst auch mit diesem Krankheitsbild wieder arbeiten kann.

Nun gut, ich denke auch, dass ein offenes Wort, bezüglich meiner nicht bestehenden Vermögenswerte, die beste Lösung darstellen können. Und sicher, über die Konsequenzen wird mich die Anwältin aufklären können. Das hoffe ich doch...
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  #7  
Alt 01.01.2012, 18:23
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Zitat:
Zitat von WalterWinter Beitrag anzeigen
Ich nehme einmal an, Du bist knapp über 30 Jahre alt, weiblich und derzeit ohne festes Arbeitsverhältnis. Und solange die Signatur aus Deinem Profil nicht im Beitrag erscheint, bewegen wir uns mal einfach auf der rein sachlichen Schiene.

[...]

Wenn Du gesundheitlich bedingt kein Erwerbskommen hast, muss dies auch ärztlich dokumentiert sein. Ansonsten wirst Du die Treuhänderin laufend im Nacken haben, dass Du eine Beschäftigung aufnimmst. Sie vertritt nämlich – und das wurde Dir hoffentlich in der Schuldnerberatung bereits gesagt, sie vertritt nicht Deine Interessenten, sondern die Deiner Gläubiger. Allerdings ist sie auch kein menschenfleischfressendes Subjekt, Du wirst also von ihr nicht aufgefressen, insofern solltest Du nicht unnötige Ängste aufbauen.
Auch dir danke ich herzlich für deine Antwort. Und du hast es sehr richtig erkannt, ich bin 31 Jahre - kommt also hin.

Einen Attest über meine Erkrankung habe ich, kann ich also auch der Treuhänderin vorlegen. Selbstverständlich habe ich in der Schuldnerberatung schon Informationen an die Hand bekommen. Ich persönlich möchte nur nicht unvorbereitet zu diesem Termin erscheinen und wissen, was dort auf mich zukommt.

Und natürlich kann ich den Wunsch der Treuhänderin verstehen, dass sie mich so schnell wie möglich wieder in Arbeit sehen möchte. Meinen aktuellen Stand entnimmtst du bitte, meiner vorherigen Antwort.

Und vielen Dank, für dein Kompliment über mein Deutsch! Ist doch selbstverständlich, in gutem Deutsch zu schreiben!
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  #8  
Alt 01.01.2012, 18:32
Benutzerbild von WalterWinter
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Das scheint Dich sehr zu belasten:
Zitat:
muss sie dann nicht auch meine Vermieterin über meine Insolvenz in Kenntniss setzen?
Es besteht zunächst einmal überhaupt keinerlei Veranlassung hierzu. Dies zur Beruhigung.

Und erfahrungsgemäß wird auch nicht hierzu kommen, warum auch? Vorausgesetzt Du arbeitest vernünftig mit.
Und wenn Du dies machst, und Du dann merkst, wie dieses Hand-in-Hand-Arbeiten funktioniert - dann wird Dir dies sicherlich auch der Bewältigung Deiner Depressionen irgendwie helfen.
Ich wünsche es Dir.
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  #9  
Alt 01.01.2012, 19:07
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Hallo Chrissi,

mein Vorschlag für Dich wäre: Sprich doch mit Deiner Therapeutin über den Antrag auf Privatinsolvenz und sage ihr, welche Befürchtungen Du diesbezüglich hast. Ich denke mir, dass Deine Therapeutin Dir da am besten helfen kann.

Es gibt auch Selbsthilfegruppen bezüglich Depressionen und Privatinsolvenz - vielleicht gibt es sowas in der Deiner Nähe und würde Dich vielleicht auch weiterbringen.

Und noch was: es ist der Job der Anwältin, nach Deinen Finanzen zu fragen. Und Du bist nicht die Einzige, die jemals einen solchen Antrag gestellt hat und wirst auch nicht die Letzte sein. Was ich damit sagen will, ich glaube nicht, dass die Anwältin es mehr, als sie für ihren Job benötigt, es interessiert, wie Deine Finanzlage ist und dass diese nicht gut ist, weiß man ja, sonst bräuchtest Du ja nicht Privatinsolvenz beantragen.

Ich wünsche Dir viel Glück!

LG
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