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| Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten. |
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#1
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| Hallo !! Ich benötige dringenst Hilfe und ratschläge zwecks meines PI. ich habe im Juni 2007 eine Privatinsolvenz (PI) abgeschlossen und habe nach ca 1 Monat eine Verbindlichkeit bei Otto Versnad gehabt, weil ich dringenst ein Waschmaschine und ein PC brauchte für Bewerbungen schreiben etc... Leider kann ich schon seit ca. 8 Monaten die Rate nicht mehr zahlen und so ging das ans DID ( Inkasso) die haben mir ein Schuldtitel zukommen lassen denn ich Notariel beglaubigen soll, so könnte ich dann weiter meine Verbindlichkeit zahlen.. aber.... Ich habe ja unterschrieben das alle Gläubiger gleich behandelt werden müssen und ich keine Verbindlichkeiten neu Hinzuziehen darf. Mein treuhänder weiss nichts von der DID Verbindlichkeit, jetzt habe ich Angst das ich meine PI verliere , kann mir einer Helfen und sagen was ich machen soll. !!! Bin ziehmlich fertig deswegen und habe ein sehr schlechtes gewissen ,das ich damals diese Verbindlichkeit nicht nachträglich nachgereicht habe. Bitte um Hilfe Danke Mit freundlichen Grüßen Klaus B |
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#2
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| Ist die Ratenbestellung während der Wohlverhaltensphase gewesen oder schon vor der Inso? Wenn das vor der Inso war, hast Du in der Tat ein Problem, weil die Forderung des Versandhandels mit in die Insolvenzmasse fällt und Du darfst nicht einen Gläubiger begünstigen, indem Du Raten zahlst. Das kann Deine ganze Inso gefährden. |
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#3
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| Hallo Vegas ! danke für deine schnelle Antwort !! Also die Verbindlichkeit entstand erst nach dem richterlichen Abschluss bz. Beurkundung das die PI am Juni 2007 rechtskräftig ist. Die Verbindlichkeit entstand erst so paar Wochen danach. Soll ich mit mein Treuhänder darüber reden oer kann ich vielleicht noch andere möglichkeiten in Betracht ziehen. Was raten Sie mir ? vielen Dank Klaus B |
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#4
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| Dann hat die mit der Insolvenz nichts zu tun. Allerdings während der Wohlverhaltesphase wieder Rechnungen nicht bezahlen und es auf Vollstreckung ankommen lassen gefährdet vermutlich die Restschuldbefreiung. Als Wohlverhalten ist sowas sicher nicht zu verstehen. |
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#5
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| Nun ja, hier werden die Raten ja wohl nicht bezahlt. Und konnten wohl auch nie. Das ist Eingehungsbetrug und da kann eine PI schnell flöten gehen. Das man eine Waschmaschine braucht, ist noch verständlich, aber einen PC zum Bewerbungen schreiben? Da gibt es auch andere Mittel und wege. Und außerdem muss es nicht immer nur Neuware sein, da hätte man sich auch nach billig und gebraucht umschauen können. Sorry, aber mit Wohlverhalten hat das wenig zu tun und riecht stark nach Problemen mit der PI. Turtle |
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#6
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| Danke für eure Ehrliche Meinung aber was mache ich denn jetzt. ?? Soll ich mit mein Treuhänder darüber reden oder soll ich einfach die Notarielle Bescheinigung der Verbindlichkeit ausfüllen lassen ??? gruß Klaus B |
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