Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Schuldnerberatung > Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz

Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 18.09.2009, 12:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.09.2009
Beiträge: 3
Standard Schulden währen der Privatinsolvenz !!

Hallo !!

Ich benötige dringenst Hilfe und ratschläge zwecks meines PI.

ich habe im Juni 2007 eine Privatinsolvenz (PI) abgeschlossen und habe nach ca 1 Monat eine Verbindlichkeit bei Otto Versnad gehabt, weil ich dringenst ein Waschmaschine und ein PC brauchte für Bewerbungen schreiben etc...

Leider kann ich schon seit ca. 8 Monaten die Rate nicht mehr zahlen und so ging das ans DID ( Inkasso) die haben mir ein Schuldtitel zukommen lassen denn ich Notariel beglaubigen soll, so könnte ich dann weiter meine Verbindlichkeit zahlen.. aber.... Ich habe ja unterschrieben das alle Gläubiger gleich behandelt werden müssen und ich keine Verbindlichkeiten neu Hinzuziehen darf. Mein treuhänder weiss nichts von der DID Verbindlichkeit, jetzt habe ich Angst das ich meine PI verliere , kann mir einer Helfen und sagen was ich machen soll. !!!

Bin ziehmlich fertig deswegen und habe ein sehr schlechtes gewissen ,das ich damals diese Verbindlichkeit nicht nachträglich nachgereicht habe.

Bitte um Hilfe

Danke

Mit freundlichen Grüßen

Klaus B
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 18.09.2009, 12:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.745
Standard

Ist die Ratenbestellung während der Wohlverhaltensphase gewesen oder schon vor der Inso? Wenn das vor der Inso war, hast Du in der Tat ein Problem, weil die Forderung des Versandhandels mit in die Insolvenzmasse fällt und Du darfst nicht einen Gläubiger begünstigen, indem Du Raten zahlst. Das kann Deine ganze Inso gefährden.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 18.09.2009, 13:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.09.2009
Beiträge: 3
Standard

Hallo Vegas !

danke für deine schnelle Antwort !!

Also die Verbindlichkeit entstand erst nach dem richterlichen Abschluss bz. Beurkundung das die PI am Juni 2007 rechtskräftig ist.

Die Verbindlichkeit entstand erst so paar Wochen danach.

Soll ich mit mein Treuhänder darüber reden oer kann ich vielleicht noch andere möglichkeiten in Betracht ziehen.

Was raten Sie mir ?

vielen Dank
Klaus B
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 18.09.2009, 21:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.745
Standard

Dann hat die mit der Insolvenz nichts zu tun. Allerdings während der Wohlverhaltesphase wieder Rechnungen nicht bezahlen und es auf Vollstreckung ankommen lassen gefährdet vermutlich die Restschuldbefreiung. Als Wohlverhalten ist sowas sicher nicht zu verstehen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 19.09.2009, 14:19
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.989
Standard

Nun ja, hier werden die Raten ja wohl nicht bezahlt. Und konnten wohl auch nie. Das ist Eingehungsbetrug und da kann eine PI schnell flöten gehen.

Das man eine Waschmaschine braucht, ist noch verständlich, aber einen PC zum Bewerbungen schreiben? Da gibt es auch andere Mittel und wege. Und außerdem muss es nicht immer nur Neuware sein, da hätte man sich auch nach billig und gebraucht umschauen können.

Sorry, aber mit Wohlverhalten hat das wenig zu tun und riecht stark nach Problemen mit der PI.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 19.09.2009, 16:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.09.2009
Beiträge: 3
Standard

Danke für eure Ehrliche Meinung aber was mache ich denn jetzt. ??

Soll ich mit mein Treuhänder darüber reden oder soll ich einfach die Notarielle Bescheinigung der Verbindlichkeit ausfüllen lassen ???

gruß

Klaus B
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Schulden und Bafög Snow BAföG Antrag und Anspruch 3 03.09.2009 15:38
Alleinerziehend / Alleinstehend studentin + 50.000 € schulden! Saumimau Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz 4 06.08.2009 08:53
Privatinsolvenz als Schüler (Schüler-BAföG) yvonne Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz 6 30.06.2009 20:28
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Schulden was tun Aufstocker Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz 5 07.05.2009 19:20


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:09 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0