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| Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten. |
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#1
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| Hallo Liebe Foren Gemeinde , ich habe ein paar probleme und hoffe ihr könnt mir einen kleinen weg zeigen und meine rechte und Pflichten . Und zwa geht es mit meinem 18 Lebensjahr los ich habe ein Handy vertrag aufgenommen bei eine großen Handyfirma . Dort hat sich der Betrag von 1000 Euro angesammelt . Mittleerweile bin ich 23 . Ich habe noch ein paar schulden bei einer Krankengymnastin insgesamt mit inkasso gebühren 500 euro . Dann habe ich mir einen Fotrd Focus gekauft denn ich nciht mehr halten konnte mit knapp 9000 euro schulden . Noch einige kleine Schulden aber ich muss sagen ich habe mich um diese Schulden nie gekümmert. Da ich immer einter der Pfändungsgrezne lag von 939 euro . Jetzt habe ich einen Neuen JOb und dort verdiene ich 1400 euro jetzt habe ich angst wegen einer Lohnpfändung . Ich habe einen Sohn von meiner Lebensgefärthin die mit mir zusammen wohnt und der kleine natürlich auch . Es ist mein Sohn wir haben bis jetzt nicht keine Vaterschaftsanerkennung gemacht . Wenn ich diese jetzt mache stehe ich ja auch in der Geburtsurkunde und bin dann unterhaltspflichtig , dann habe ich eine andere Pfändungsfreigrenze ! Wie gehe ich dort vor reicht es dann wenn ich die Geburtsurkunde bei meinem Arbeitsgeber vorlege damit er bescheid weiss falls eine Lohnpfödung kommt Zählt meine Partnerin auch zur Pfädungsfreigrenze hinzu ? Oder bin ich dem kind nur untetrhaltspflichtig . Desweiteren habe ich ja viel verschlammpt ind denn letzten jahren und habe mich nie um meine Schulden gekümmert das soll sich jetzt ändern da ich einen Sohn bekommen habe und der behüttet und ohne schulden aufwachsen kann und soll . Wo kann ich es herausfinden wo ich noch schulden habe bzw. wie hoch die einzelnen schulden sind . Ich glaube das reicht erstmal. Vielen dank schonmal für die Antworten . Gruß Hoffi |
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#2
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| Dem Kind bist Du auf jeden Fall unterhaltspflichtig, der Kindsmutter bis zum 3. Lj des Kindes. Demnach erhöht sich Dein Pfändungsfreibetrag entsprechend. Nichtsdestotrotz mußt Du Deine Schulden bezahlen. Geh am besten mal zur Schuldnerberatung, die hilft Dir Ratenvereinbarungen zu schließen. Wo Du überall Schulden hast, wirst Du wahrscheinlich in deinen diversen Schubladen finden. Es gibt nirgends eine Liste, aus der Du ersehen kannst, wo Du überall Schulden hast, außer in Deinen Unterlagen. Offene Rechnungen werden schließlich nicht veröffentlicht. Dir bleibt nur, Deine Schubladen aufzuräumen und die einzelnen Gläubiger zu kontaktieren, um die aktuellen Forderungsbeträge zu erfragen. |
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#3
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| Wie bekommen die Glaübiger denn raus das ich jetzt eine Arbeeitsstelle habe ?Ein Offenbarungs Eid musste ich schon machen dort steht aber noch nix von meiner Arbeit also können sie es dadurch nicht rausbekommen . ? Oder auch irgendwie anders Auskunft beim Arbeitsamt ? ODer Finanzamt ? . Rentenkasse? Gruß Hoffi |
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#4
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| Eine EV kann alle drei Jahre erneuert werden. Und spätestens dann mußt Du das bekanntgeben. Und dann kann es auch zu Pfändungen kommen. Wäre es nicht sinnvoller, sich gütlich mit den Gläubigern zu einigen? |
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