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Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten.

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  #1  
Alt 10.03.2010, 13:36
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Ausrufezeichen Rechtanwalt schreiben trotz Restschuldbefreiung

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage ich habe das Private Inso. seid 07 und bin jetzt in der Restschuldbefreiung

Jetzt zur der Frage
heute habe ich Post bekommen von Rechtsanwälte die Vodafone D2 vertreten und wollen von mir 678,77 Euro

Ich habe dann da angerufen und denen mitgeteilt das ich in Private. Inso. bin sie sagte nur zur mir davon weiß sie nichts.

Kann mir einer sagen was ich jetzt machen kann oder soll.

Oder vielleicht habt ihr ein Musterbrief den Ihr hier rein posten könnt.

Darf er überhaupt jetzt Ansprüchen machen es sind ja keine NEUSCHULDEN
Ich sage jetzt schon mal danke im Voraus
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  #2  
Alt 10.03.2010, 16:04
Benutzerbild von holly8
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Beiträge: 466
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Du hattest das bei der Inso mit angemeldet oder nicht?
__________________
Gruß holly
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  #3  
Alt 10.03.2010, 22:12
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also bis heute habe ich das gedacht aber was ist wenn nicht ???
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  #4  
Alt 11.03.2010, 08:37
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Beiträge: 84
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Hallo,

lagen Forderungen des Mobilfunkanbieters schon vor, bevor du die Privatinsolvenz beantragt hast oder liefen die Kosten erst danach auf. Also nach der Insolvenz im Jahr 2007.
Beim Insolvenzverfahren müssen sämtliche Gläubiger genannt werden. Und - bei laufender Insolvenz darf man sich nicht neu verschulden. Wenn das der Fall ist, sieht es nicht so gut aus. Sowas gefährdet die Insolvenz. Auch nicht gut sieht es aus, wenn du den Gläubiger damals nicht genannt hast. Vielleicht ist hier jedoch noch was zu machen.
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  #5  
Alt 11.03.2010, 20:23
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Beiträge: 190
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es werden nur gläubiger im inso berücksichtigt, die in die gläubigerliste aufgenommen wurden. sollte einer vergessen worden sein oder der gläubiger hat es abgelehnt (Agentur für Arbeit, Gemeinden ect.pp.können das), hat das mit dem inso nichts zu tun und gefährdet auch nicht die restschuldbefreiung. dann ist dieser gläubiger weiter zu bedienen und er hat auch weiter alle rechtlichen mittel wie, mahnverfahren, pfändung, usw..

zum thema schulden machen. ja man kann wenn man sie gewährt bekommt, neue kredite in anspruch nehmen(obwohl das bei "schwarzer schufa" nicht geht). selbst erfahren bei meiner arge. da wurde auf den § 295 Inso gezeigt, und mir gesagt "sie können doch ein darlehn aufnehmen um kaution oder sonstiges beim umzug zu bezahlen, es steht wörtlich nichts geschrieben das sie das nicht dürfen". paradox oder?

hier noch was zum nachlesen und vielleicht auch staunen an der einen oder anderen stelle.

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MfG
__________________
Nimm das Leben nicht so ernst...
...du kommst sowieso nicht lebend raus!

PS: Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie selbstverständlich behalten.
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