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| Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten. |
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#1
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| halli hallo, Ich bin seit Dez08 in der Privatinsolvenz.Sept09 bezog ich mit meinen 2 Töchtern eine neue Whg und die Arge gewährte mir die Kaution/Genossenschaftsanteile als Dahrlehen.2011 kündigte meine I-Verwalterin meine Anteile und forderte den Betrag sofort ein und bekam diese auch ausgezahlt.Aufgrund des Auszuges einer Tochter vor 14 Monaten ziehe ich zum April 2012 um,weil die jetzige Whg einfach zu groß und zu teuer für mich und meine 15 j Tochter ist ,und ich wie bisher dieses nicht mehr weiterhin vom Regelsatz bestreiten kann. Ich muß für die neue von der Arge als angemessen bestätigte Wohnung erneut eine Kaution beim neuen Vermieter hinterlegen-richtige Kaution-keine Anteile oder so. Jetzt habe ich aber ja noch das Darlehen für die jetzige Whg offen bei der Arge und dehnen ist das egal das ich keine Rückerstattung der Hausverwaltung bekomme weil diese meine I-Verwalterin anforderte- Sonst hatte ich von der Arge keine Kaution erhalten sondern so etwas wie eine Bürgschaft oder wie sich das nennt. Was muß ich machen um das mir die Insolvenz nicht erneut meine Kaution-einfach wegnehmen kann und ich dadurch bei der Arge ja die Kaution als Schulden abzahlen muß sowie aber dann an den neuen Vermieter widerum die Kaution als offene Forderung bestehen und zu zahlen hätte. Weiß im Moment nicht was ich machen kann-jeder hilfreiche Rat wäre super |
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#2
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| Hallo cindy1973, es ist mir nicht verständlich, weshalb von der Insolvenzverwalterin die Genossenschaftsanteile eingezogen werden konnten, zumal es sich um ein Darlehen handelte. Wurde das Darlehen für Genossenschaftsanteile und Kaution zusammen oder getrennt gewährt? Hattest du zu dem Zeitpunkt der Kündigung durch die Insolvenzverwalterin das Darlehen schon zurückbezahlt? Wie weit bist du mit der Rückzahlung des Darlehens insgesamt? Gruß anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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#3
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| Hallo Cindy, zunächst musst Du mir mal näher erklären, was genau hierunter zu verstehen ist: Zitat:
Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens findet in der Regel keine Aktion statt, wie von Dir beschrieben. Du kannst während der Wohlverhaltensperiode Kredite aufnehmen oder auch Gelder ansparen und hinterlegen, alles im Rahmen des Dir verbleibendem pfändungsfreien Einkommens. Kein Insolvenzverwalter wird sich hierfür interessieren. Der Fall, den Du also hier schilderst, muss also während des laufenden Inso-Verfahrens sein. Da hat natürlich die Treuhänderin das Recht und die Pflicht, alle Gelder zusammen zu kratzen, die sie kriegen kann, also auch Kautionen etc. Woher diese Gelder stammen, ist zunächst einmal uninteressant. Wenn die hinterlegte und jetzt gepfändete Kaution allerdings, wie Du schreibst, vom Jobcenter stammt, dann gehört sie Dir gar nicht. Und das musst Du belegen. Da bist Du anscheinend etwas leichtfertig (oder naiv) mit umgegangen. Ich denke mal, das Jobcenter wird Dir das Geld für Kaution bzw. Genossenschaftsanteile nicht einfach so auf den Tisch gelegt haben. Da musst Du uns also mal erzählen, welche schriftliche Vereinbarung es hierzu gibt. Ansonsten kommen wir nicht weiter. Natürlich interessiert Deinen neuen Vermieter nicht, was mit Deiner alten Kaution ist. Warum Du dies ausdrücklich erzählst, ist mir schleierhaft. Glaubst Du etwa, wenn ich in der Bäckerei meine Brötchen nicht bezahlen kann, dann interessiert es die Verkäuferin, dass ich beim Metzger noch Guthaben habe? |
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#4
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| Deinen Text zu lesen, verlangt mehr Mühe, als ich mir momentan antun möchte. Nur soviel vorab: Zitat:
Und seit dem Dezember 2008 gibt es keinen neuen Beschluss?? Seltsam. Schau noch mal nach, in der Zwischenzeit versuche ich, mich in Deinen Text einzulesen, den Du künftig bitte etwas mit Absätzen etc. versehen magst. Danke. |
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#5
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| Hallo Walter Dez 08 ist meine Insolvenz eröffnet worden-Beschluss vom Gericht- Seit dem Tag gebe und muß ich regelmäßig meine ALG II Bescheide und Veränderungsbescheide-Kontobelege wegen Kindergeld-EKS Nebengewerbeschein-der Insolvenz alle 6 Monate zuschicken. Die Arge bewilligte mir* Bewilligung extra jetzt vor mir liegen *ein zinsfreies Dahrlehen und wird bis zu meiner Beendigung von Leistungsbezuges gestundet oder im Falle der Auflösung des Mietsverhältnisses konkrete Rückzahlungsmodalitäten in einem gesonderten Festsetzungs Bescheid geregelt. Die Kaution bzw die Übernahme der Genossenschaftsanteile meiner Wohnungsgesellschaft wurde direkt von der Arge auch an die Gesellschaft geleistet bis auf eine kleine Gebühr für dieMitgliedschaft -Aufnahme in der Genossenschaft. 2010 teilte mir die Insolvenzverw. schriftlich mit das sie die Genossenschaftsanteile vorhaben aufzukündigen und der Insolvenzmasse zugefügt werden sollen und um eine Stellungnahme von mir diesbezüglich .Ich fertigte dann von allen Schriftstücken-Anträgen und Bescheiden was die Übernahme derGenossenschaftsanteile anbelangt an und legte gegen das Vorhaben Widerspruch ein.In der Rückantwort der Insolvenz teilte man mir mit das der Sachverhalt erneut geprüft wird und dann über den Werdegang informieren werde. Im März 2011 teilte mich meine Gesellschaft darüber in Kenntnis das die Insolvenz das Genossenschaftsanteilkonto aufgekündigt hat und die Auszahlung Angefordert hat. Telefonisch erklärte man mir das ich keine Anteile an Eigentum besitzen dürfe und in den Insolvenztopf fließt,da Diese Anteile nicht wie eine Kaution angelegt und verzinst wird- Selbst wenn ich es dem neuen Vermieter nicht sagen hätte brauchen und trotzdem getan habe dann liegt das daran, das ich bis zum heutigem Tage mit genau dieser offenen Direktheit gut gefahren bin,ich erhalte für mich und meine Tochter keinen kompletten Regelsatz in voller Höhe, da ich jeden Monat Einkünfte aus meiner Gewerblichen Tätigkeit erziehle und diese in voller Höhe in der vorraussichtlichen EKS immer für 6 Monate im Vorraus angeben kann und mache.Weil ich in meinem Beruf jedes Jahr über die selben regelmässigen Aufträge verfüge und das seit fast 4 Jahren inzwischen.Doch leider nicht das ganze Jahr der Bedarf an weiblichen Fachkräften für Schutz und Sicherheit vorhanden ist in den Bereichen wo ich von März-bis Oktober eingesetzt bin. Ich möchte mich zu deinem Satz* vllt etwas zu leichtfertig oder Naiv *sehr gerne äußern,weil beides trifft in keinster weise zu. Ich fertige über jeden Schriftwechsel den ich seit meinem 18.Lebensjahr führe was Whg,Ämter jeglicher Art und Zuständigkeit,Ärtze,Vers.Arbeitsstellen usw eine Kopie an und sind Katalogisiert und stehen Griffbereit in meinem Büro-zusätzlich werden alle am Pc gefertigten Anschreiben gespeichert und brenne die Daten immer auf CD oder DVD Und ich bin sogar so das ich meine Unterlagen-Veränderungen sowie geplante Vorhaben sofort in schriftlicher Form bei der Arge sowie auch Insolvenz unaufgefordert sofort einreiche und Anfragen oder Anträge stelle.Und erst wenn ich eine Zusage oder Absage erhalte den nächsten Schritt tätige. Leider war ich was mich doppelt und dreifach Absichern anbelangt um alles belegen zu können im Falle eines Falles was die Eheschließung und die sogenante Gütertrennung anbelangt nicht so penibel und leider Naiv und deswegen jetzt in der Insolvenz. |
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#6
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| [QUOTE=cindy1973;200241]Hallo Walter entschuldigung das meine Antwort jetzt doppelt eingestellt wurde-war nicht beabsichtigt-hatte nur Rechtschreibfehler ausbessern wollen. |
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#7
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| @ cindy1973: Ich nehme einmal an, Du bist derzeit ziemlich aufgewühlt, was man bezüglich Deiner Situation auch durchaus verstehen kann. Ich hoffe mal nicht, dass die Korrespondenz, die Du in dreifacher Form digitalisiert abgespeichert hast, inhaltlich dem Kuddelmuddel gleicht, denn Du hier direkt ins Antwortkästchen gehauen hast, statt ihn zuvor etwas strukturierter und in Ruhe zu erfassen. Du schreibst von Schriftverkehr mit der Treuhänderin, ob aber nun die Kaution (nein: besser Gen.-Anteil) Dir gehört, oder dem Jobcenter, dazu vermisse ich noch eine klare Aussage. Eine entsprechende Abtretungserklärung scheint nicht vorzuliegen, oder? Ich denke mal, Dein Missstand beruht auf der Tatsache, dass das Insolvenzverfahren noch gar nicht abgeschlossen ist. Die Gründe hierfür würden mich mal interessieren. |
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#8
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| Zitat:
Und: mache bitte eine Leerstelle HINTER jedem Satzzeichen. Das hat zwar mit der Sache nix zu run, aber mit meinem Auge ... |
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#9
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| Jetzt habe ich grade Deinem Text rausgelesen, dass man Dich bereits vor langer Zeit informiert hat, dass Die 'Geschäftsanteile' in die Insolvenzmasse fließen. Und das ist ja auch logisch so. Wieso also jetzt Dein plötzliches Erstaunen? Vielleicht teilst Du mir per PN mal das Inso-Aktenzeichen mit samt Ort des Gerichtes, dann kann ich selbst mal nachschauen, wie der Verfahrensstand ist. |
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#10
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| Mal ins Unreine gesprochen (denn Dein Fall beschäftigt mich sehr): Wenn die Treuhänderin während des Inso-Eröffnungs-Verfahrens Geld einzieht, welches Du Dir zuvor geliehen hast, also als Darlehn vom Jobcenter, dann müsste es umgekehrt ja auch möglich sein, dieses JC-Darlehn als offene Verbindlichkeit in die Insolvenzmasse nehmen zu lassen. Vielleicht lässt sich auf dieser Basis eine Argumentation aufbauen. |
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