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Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten.

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  #1  
Alt 12.01.2010, 19:43
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Böse Privatinso: Mitteilung an den AG durch den Insolvenzverwalter

Moin,

bin in der Privatinsolvenz & habe seit Beginn dieses Monats einen neuen Job (Festanstellung, vorher HARTZ IV). Habe das meinem Inso-Verwalter mitgeteilt und die Kopie des Arbeitsvertrages geschickt mit der Bitte um Info, ob ich dem AG darüber Mitteilung machen müsste (darauf keine Antwort).
Heute nun hat mein Chef mich mit der Nachricht überrascht, dass er ein Fax(!!) von meinem Insoverwalter bekommen hätte in dem dieser ihm zum einen meine Inso und zum anderen die monatlich zu überweisenden Pfändungsbeträge mitteilt.

Nun meine Frage: Ist mein Insolvenzverwalter zur Mitteilung an meinen AG verpflichtet oder nur berechtigt? Hätte er auch eine andere Regelung mit mir treffen können - dass ich z.B. den monatlichen Betrag direkt an ihn überweise? Oder gibt es da klare rechtliche Richtlinien, die keinen Auslegungsspielraum zulassen? D.h. muss der AG durch ihn informiert werden?

Wie ich die Art & Weise meines Insoverwalters finde, direkt per Fax an meinen AG heranzutreten (ohne sich vorher z.B. zu versichern, ob dieses Fax auch vertraulich ankommt...) könnt ihr euch ja denken... aber das nur nebenbei.

Danke für eine schnelle Antwort,
Kamikatze
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  #2  
Alt 13.01.2010, 20:07
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Beiträge: 190
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Hallo,

in gewissem sinne ist dein verwalter schon verpflichtet deinem AG bescheid zu geben, weil dein insoverwalter wiederum verplichtet ist das pfändbare von deinem einkommen gerecht an die gläubiger zu verteilen. wobei das aber auch das das letzte mittel sein sollte und erst greift wenn du nicht von selber den geforderten betrag bezahlst. (was ich dir nicht unterstellen will)

besser wäre es gewesen dein AG hätte es von dir erfahren (kein vorwurf), so halte ich es jedenfalls und spiel da mit offenen karten. lieber so, als hinterum, denn es ist für den AG ein höherer bürokratischer aufwand und damit verbunden auch höhere kosten, wenn man es mal kleinlichst betrachtet.

die geschichte mit dem fax geht ja nunmal gar nicht. da hätt er auch gleich ein schild vor die firmentür stellen können. mit dem fax hat er ordentlich gegen den datenschutz zu deiner person verstoßen. da würd ich ihm aber was erzählen, kannste glauben.

grüße
__________________
Nimm das Leben nicht so ernst...
...du kommst sowieso nicht lebend raus!

PS: Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie selbstverständlich behalten.
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  #3  
Alt 13.01.2010, 21:17
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Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
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Der Insolvenzverwalter musste den Arbeitgeber von der Insolvenz unterrichten und dass nicht mehr als der pfändungsfreie Betrag ausgezahlt werden darf.
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  #4  
Alt 14.04.2010, 11:04
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Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 6
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hallo zusammen,
da sieht man mal wieder wie unterschiedlich die treuhänder arbeiten.
z.b. der treuhänder meiner bekannten hat sich auf den deal eingelassen das sie regelmäßig ihre lohnabrechnung schickt, sogar via email ;-)
sie bekommt dann eine email mit der höhe des pfändungsbetrags denn sie auf das treuhandkonto überweisen soll.
dafür schreibt er den arbeitgeber nicht an und das obwohl sie schon zweimal in den 3 jahren ihrer insolvenz die arbeitsstelle gewechselt hat.
sie darf sogar ihre lohnsteuererklärung selbst ans finanzamt schicken und denn pfändungsbetrag an ihn überweisen.

meine super treuhänderin schreibt mir schöne briefe die so ungefähr lauten:
sie haben bis dann und dann ihre steuererklärung aus zu füllen und mir die originale zu senden
sie haben kein recht
eigenmächtig eine steuererklärung beim finanzamt einzureichen


weiß einer von euch ob das so rechtens ist

lg
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  #5  
Alt 14.04.2010, 21:04
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
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Da hat deine Bekannte einfach Glück gehabt.
Ihr Treuhänder handelt nämlich nicht korrekt im Sinne des Gesetzes und das könnte auf ihn zurückfallen.
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Stichworte
arbeitgeber informieren, insolvenzverwalters, privatinsolvenz

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