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Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten.

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  #1  
Alt 16.12.2011, 10:50
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Standard Pfändungsfreigrenze? "Unterhaltspflichtig/berechtigt"

Hallo zusammen, ich weis nicht ob das hier die Richtige Forumsspalte ist, aber ich versuch es mal. Es geht um folgendes:

Meine eltern sind vor 2 Jahren in eine Schuldenfalle getappt und haben 7000 € Schulden Angehäuft die sie nicht bezahlen konnten da Familie zu der Zeit Arbeistlos war. jetzt heute kam der Gerichtsvollzieher mit der Eidesstattlichen Versicherung. Die Pfändung wird an meine Mutter gerichtet, da aber meine Mutter und mein Vater beide verheiratet sind, und gemeinschafftskonto haben.. wird eine Lohnpfändung stattfinden die ja glaube ich so um die 1000 Euro für eine einzelne Person ist. Ich habe mich mal versucht mit dem Pfändungskalender Zu beschäfftigen.. und habe herausgefunden das die Pfändungsgrenze Angehoben wird bei Unterhaltpflichtigen Personen. Jetzt meine Frage.. die Forderung geht ja an beide eltern!

Die Fakten: Vater Berufstätig (mit Mutter verheiratet)
Mutter: Nicht berufstätig (Hausfrau)
Bruder: wohnt zuhause 20 Jahre alt in einer Ausbildung.

Die frage zählt DIESE Konstellation: zu einer Pfändungsfreigrenze mit 2 (zwei) unterhaltspflichtige/berechtigte Personen?

Nur mal als Beispiel (mit Fiktiven zahlen) Vater verdient 1800 € im Monat netto.
Mutter bekommt NIX
Bruder erhält z.b 350 € Ausbildungsgehalt(auf sein eigenes Konto). ist aber unter 25 und wohnt noch zu Hause
d.h die Pfändungsfreigrenze wäre dann bei 1732 € ca.?

(ich selber zähle nicht dazu da ich alleine wohne und selbstversorger bin)

Sehe ich das richtig oder vertue ich mich da mit Unterhaltspflichtigkeit.

Ich hoffe wer kann mir helfen da ich das nit genau blicke.

Vielen dank schon mal im vorraus
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  #2  
Alt 16.12.2011, 18:08
Benutzerbild von WalterWinter
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Also, mit Unterhaltsrecht das dies nichts zu tun, vielleicht verschiebt der Moderator dies mal in den Bereich 'Schulden'.

Der noch zu Hause lebende Sohn zählt selbstverständlich als unterhaltsberechtigte Person.
Und aus Sicht des Vaters zählt die Mutter ebenfalls hierzu, also zwei unterhaltsberechtigte Personen, da wird zur Pfändung also kaum was anfallen.

Aus Sicht der Mutter gibt es allerdings nur zwei Unterhaltsberechtigte. Aber die hat ja nix, da gibt's auch nichts zu holen.

Seltsam, dass nun (nur) gegen Eure Mutter vorgegangen wird. Wie weit bist Du da involviert, dass Du die Hintergründe hierzu kennst?

Ich habe auch noch nicht wirklich verstanden, worauf Du hinaus willst.
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  #3  
Alt 16.12.2011, 18:53
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Wenn die Mutter Schuldner ist, ist doch klar, daß gegen die Mutter vorgegangen ist. Ehemann und Kinder haften ja nicht für ihre Schulden.
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  #4  
Alt 16.12.2011, 21:30
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Also der Fall ist das die Mutter und der Vater vor Jahren einen dispo auf der alten bank nehmen mussten, konnten diesen aber später durch schicksal und Arbeistlosigkeit nicht zurückzahlen, Dass hat sich auf eine 4 stellige Summe Aufgerollt über die Zeit. Kontoinhaber war damals mein Vater inwiefern meine Mutter damals involviert war ist mir nicht ganz klar, soweit ich weis. Heute kam der GV und wollte Explizit NUR von meiner mutter eine EAV .. von meinem Vater nicht (also Unterschirft). Murmelte aber das es irgendwo beide Eltern betrifft.


Einige Probleme tauchten dabei auf:

1.
Er stellte fragen über diverse Finanzielle Habs und Guts... allerdings konnte meine Mutter zu manchen Sachen keine Exakten Angaben machen, da sie einen Schlaganfall hatte... und unter Vergesslichkeit und gelegentliche Abwesenheit leidet. Dennoch versuchte sie so gut wie Möglich mit ihm zu Koorperieren. (wir teilten ihm dies auch mit)

2. Er Zeigte weder einen Titel noch Erfuhren wir ab wann und durch wen die Pfändung gebinnt.

3. Das Jetztige Konto ist ein Gemeinschaftskonto, und der Vater will das Konto NUR auf sich Umändern lassen (da die mutter ja SELBER kein Einkommen hat, aber geld vom Vater einkommen benutzen kann/konnte).

4. Der VAter der davon heute mittag noch nichts wusste holte nochmal geld vom Konto, das war aber NACHDEM meine Mutter die ESV Unterschrieben hat, (ca. eine stunde später). Hat mein Vater dadurch schon Mist gebaut?

Übrigens:

Ich habe gehört das eine Pfändung bis 0 gehen kann was für mich heißt das mann weder Miete noch essen bezahlen kann, bzw das ein Gläubiger einen schuldner Regelrecht Obdachlos, und Hungernd Pfänden kann! (Verstößt das nicht gegen die Würde des Menschen einen so weit zu "zerpfänden"? (nur mal eine Frage am rande).
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  #5  
Alt 17.12.2011, 05:20
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Wird bei deiner Mutter gepfändet hat sie zwei Unterhaltsberechtigte Personen
Wird dein Vater gepfändet hat er ebenso zwei Unterhaltsberechtigte Personen.

Dürften also knapp 62€ Pfändbar sein

http://www.gesetze-im-internet.de/bu...011/gesamt.pdf

Hat deine Mutter kein eigenes Einkommen kann bei ihr nichts gepfändet werden außer im Rahmen einer Kontopfändung drum sollte der Vater das Konto auf sich alleine laufen lassen.

Der Gerichtsvollzieher kann nicht beantworten ob der Gläubiger nun Pfänden wird oder nicht. daher die EV. Das kommt dann von allein.

Dein Vater kann natürlich Geld abheben soviel und solang er kann / will
Aber Achtung ab 1.1.12 sollte er sich ein P - Konto zulegen.

Ich empfehle mal dieses Forum hier unerlaubte Verlinkung entfernt

Geändert von gfr (19.12.2011 um 10:08 Uhr)
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  #6  
Alt 17.12.2011, 08:50
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Sofern der Vater normal berufstätig ist, danach sieht es ja hier aus, ist er nicht unterhaltsberechtigt.

Im Übrigen:
Zitat:
Ich habe gehört das eine Pfändung bis 0 gehen kann
ist dies völliger Quatsch. 'Gefühlt' ist dies sicherlich so, aber nicht in echt.

Ansonsten (obwohl m.W. Fremdempfehlungen hier nicht erlaubt sind) empfehle ich wirklich, sich dort einmal umzuschauen, wo xpressx vorgeschlagen hat.
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  #7  
Alt 17.12.2011, 11:05
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Danke für die vielen Antworten.. das hilft mir wirklich sehr weil ich mich ja erstens mit der Materie nicht Auskennen und 2. Logischerweise meine Familie vor dem Ruin Schützen will. Ich hab dazu noch eine Frage der GV verlangte ja EXPLIZIT nur die Unterschrift meiner Mutter zur EV, Heißt das das diese Sache NUR meine Mutter Betrifft, und nicht meinen Vater?! oder zählt die unterschrift eines ehepartners für beide?.

weil ich hab noch nie gehört das jemand gezwungen werden kann für einen Anderen zu Unterschreiben.

Weil wenn das nur gegen die Mutter geht dann könnte Vater ja sein Konto für sich sperren und der Gläubiger hat ja dann kein Recht auf das Geld von meinem Vater weil, er ja nit die EV Unterschrieben hat, und er daher nichts damit zu tun hat.
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  #8  
Alt 17.12.2011, 11:16
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Du müsstest zunächst einmal klären, wie die Schulden genau entstanden sind. Es scheint mir so, als liefen die Schulden ausschließlich auf Mama, warum auch immer. Aber wie gesagt, da solltest Du mal dringend in den Schubladen etc. wühlen, um das rauszukriegen.

Du solltest Dir auch die EV anschauen, was beispielsweise Deine Mutter als Bankverbindung etc. angegeben hat. Und wenn sich (derzeit) wirklich alles NUR gegen Deine Mutter richtet, dann muss der Vater dringend entsprechend ein eigenes Konto anlegen, oder aber das bestehende (mit Zustimmung seiner Frau) umändern lassen auf seinen Namen.
Vielleicht meinst Du ja das hiermit:
Zitat:
Zitat von Chris1984 Beitrag anzeigen
dann könnte Vater ja sein Konto für sich sperren
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  #9  
Alt 17.12.2011, 14:57
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Also es gab einige Neue Entwicklungen:

Das Konto der Eltern wurde bereits auf 0 Gepfändet,(Nicht mal 24 H nach der Unterzeichnung der EV, kein witzt!!!) ,(noch bevor sie das in ein p-konto umwandeln konnten). Darüber Hinaus kam erneut der GV (seltsam an einem Samstag) und verlangte die Herausgabe von Bargeldes im wert von Über 50 euro, Desweiteren Verlangte er die Herausgabe von Weihnachtsgeschenken die noch NICHT verschenkt wurden, vorallem Neuwertige Elektronik (Handy, Computer Musikanlage etc.). Er brachte einen Beschluss dass einmal im MOnat eine "sach und Bargeldpfändung" versucht zu Vollziehen. Desweiteren Will der Gläubiger (die Bank) eine Konto UND Lohnpfändung (beim Arbeitgeber meines Vaters Vornehmen).

Unglaublich! ich hab mir Gedacht das eine Bank als Gläubiger Hart vor geht aber SO Hart!?

Achja mein Vater erhilet mittlerweile ebenfalls eine Aufforderung zur Unterzeichnung einer EV.

Sry auch wenns mich nicht dirket betrifft und ich auch nicht da war aber so wie sich das ANhört.. hat das nix mehr mit dem Herbeiführen der Rechtmäßigen Schulden zu tun, sondern Vorstätzliche zerstörung des Existenz Minimums.. weil es kann weder die miete noch Strom nocj Krankenversicherung bezahlt werden... Obdachlosigkeit, Krankheit drohen!
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  #10  
Alt 17.12.2011, 18:06
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in ein P Konto kann auch noch nach eingang der Pfändung umgewandelt werden.

Ganz so kann es nicht gelaufen sein, es muss wohl schon vor einiger zeit eine Pfändung aufs Konto gegangen sein...

Hol dir rat im Schuldnerforum... Die kennen sich mit der Materie wirklich wesentlich besser aus...
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