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| Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten. |
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#1
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| Hallo ich habe Pfändungen auf dem Konto und kann diese aber nicht durch Ratenzahlungen zum Ruhen bringen da ich nur 350,00 Hartz 4 bekomme.Ich bin schon seit Juni bei einer Schuldnerberatung angemeldet aber die Wartezeit bis die Beratung losgeht beträgt is zu 8 Monate.Gibt es eine Möglichkeit die Pfändungen auch ohne Ratenzahlungen zum Ruhen zu bringen?Habe ausser Hartz 4 kein weiteres Einkommen was sich in der nächsten Zeit bedingt durch meine Arbeitsunfähigkeit auch nicht ändern wird.Es ist echt lästig einmal im Monat zum Schalter laufen zu müssen und das ganze Geld abheben zu müssen.Überweisungen kann ich nur noch am Schalter tätigen was zusätzlich zu den Kontogebühren Geld kostet.Vielleicht weiss ja jemand was...LG |
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#2
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| Hallo, hier die erforderlichen schritte. pfändungsschutz beantragen!!!!!!! Geld für Lebensunterhalt nicht automatisch geschützt Wird der Schuldner innerhalb von 14 Tagen nicht aktiv, ist ein Pfändungsschutz für das aktuelle Guthaben nicht mehr möglich. Beantragt er auch vor dem nächsten Geldeingang keinen Pfändungsschutz, geht auch dieser direkt an den Gläubiger. Die Kosten für den Lebensunterhalt sind dann nicht geschützt. Anders als der Arbeitslohn sind Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Rente, Bafög, Erziehungsgeld oder Wohngeld zunächst sieben Tage nach Eingang auf dem Konto nicht pfändbar. Das heißt, dem Kontobesitzer muss das Geld bei Vorlage des Leistungsbescheides in voller Höhe ausgezahlt werden. Nach Ablauf dieser Frist hat der Schuldner weitere sieben Tage Zeit, den Pfändungsschutz zu beantragen. Keine Gebühren akzeptieren Auch wenn eine Kontosperrung für Geldinstitute einen Mehraufwand bedeutet, dürfen sie ihren Kunden dafür keine Gebühren berechnen. Bankkunden, denen derartige Zusatzkosten in Rechnung gestellt wurden, können sie auch nachträglich zurückfordern. quelle:Überweisungsstopp: Kontosperrung wegen Schulden - Wirtschaft | STERN.DE gruß urtyp
__________________ Nimm das Leben nicht so ernst... ...du kommst sowieso nicht lebend raus! PS: Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie selbstverständlich behalten. |
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#3
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| das heisst ich muss zum gericht diesen pfändungsschutz beantragen,und die pfändungen werden dann ruhend gestellt so das ich wieder voll über mein konto verfügen kann.also auch wieder vom automaten geld holen kann und am automaten überweisungen machen? |
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#4
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| ja so sollte es sein(100% kann ich es nicht sagen), wenn nicht bitte berichtigt mich!!!!!!!, aber logisch klingts. nimm vorsichtshalber deinen hartz4 bescheid und ein paar kontoauszüge mit zum gericht, man weiss nie was die alles sehen wolln . viel erfolg![]() gruß
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