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Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten.

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  #1  
Alt 29.11.2008, 14:03
herm2702
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Pfändung des Leistungsanspruches

Hallo,

vorab grundlegende Informationen:

Zu meiner Bedarfsgemeinschaft zählen 2 Kinder, meine Partnerin und ich.
4 Personen.

Ich beziehe ALG I + ALG II

Da ich insolvent bin bekam ich heute ein Schreiben, dass gem §850c ZPO,
der pfändungsfreibetrag ermittelt werden muss.

Da meine 2 Kinder (ohne Erwerbseinkommen 4 u. 1 Jahre alt) bei mir im
Haushalt leben, gehe ich von einer Netto Pfändungsfreigrenze von
1569,99 € aus.

Mich irretiert die Frage: "FÜR wieviele Kinder ich Unterhalt zahle"

Da die Kinder bei mir leben bestreite ich natürlich Ihren Lebensunterhalt.

Die Höhe meines ALG I beträgt ca 760,00€.

Ich gehe von keiner Pfändung aus!?!

Meine Fragen:

1. Stimmt die Freigrenze von Netto 1569,99€

2. Betrifft die Pfändung nur ALGI oder auch ALG II

3. Liege ich richtig, wenn ich behaupte, daß meiner Partnerin und meinen
Kindern überhaupt nicht gepfändet werden darf?

Ich wäre Euch dankbar...
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  #2  
Alt 29.11.2008, 16:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.108
Standard

Hi,

Code:
Mich irretiert die Frage: "FÜR wieviele Kinder ich Unterhalt zahle"
Warum, du könntest ja noch Unterhalt zahlen für Kinder die nicht in deinem Haushalt leben ( uneheliche Kinder ).

Code:
Ich gehe von keiner Pfändung aus!?! 
Korrekt.

1. Stimmt die Freigrenze von Netto 1569,99€

Nein, die Freigrenze liegt bei 1.769,99 €

Bei Alleinverdiener in einer Familie mit 2 Kindern wird der zu pfändende Betrag aus der jeweiligen Nettolohnreihe der Spalte „3“ entnommen, da er für 3 Personen – seine Ehefrau und die beiden Kinder – unterhaltspflichtig ist. :http://tinyurl.com/5h9mrn

Die zwei anderen Fragen haben sich erledigt, da nicht pfändbar.
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
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  #3  
Alt 29.11.2008, 17:00
herm2702
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Vielen Dank für die Rasche Antwort...
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