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| Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten. |
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#1
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| Hallo, irgendwie passt das Thema ja nicht richtig hierher, aber woanders auch nicht wirklich, vielleicht kann mir trotzdem jemand einen rat geben. mein fall ist folgender. ich bekomme eine witwenrente und hartzIV. pfändungen wurden daher zurück gewiesen, da ich ja nur den satz zum leben habe, der mir zusteht. nun wurde die rente um 14 euro erhöht, hartzIV wurde danach dementsprechend angepasst. 6 wochen nach der neuen berechnung bekomme ich auf einmal von der rentenstelle den bescheid, das nun 290 euro (ca. 45%) gepfändet werden, da ich über irgendeinem satz liegen würde. damit habe ich grade mal noch 80 euro im monat zum leben, nach zahlung von miete strom und telefon. die rentenstelle behält dieses geld direkt ein. nach dem neuen bescheid der arge wurde das (natürlich) völlig ignoriert und ich bekommen weiterhin das geld wie vor dieser pfändung. kann mir jemand sagen, welche schritte ich unternehmen könnte, um das zu ändern? alle nachfragen wurden bisher angelehnt mit dem hinweis auf diesen satz, den ich überschreite. danke im voraus. |
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#2
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| Wer pfändet denn? Ein derartiger Satz ist mir unbekannt. |
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#3
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| Zitat:
Pfändungstabelle und Pfändungsfreigrenzen |
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#4
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| es handelt sich dabei um ältere schulden die nun gepfändet werden. die haben schon alles versucht, kontopfändung, bei der rente und auch beim arbeitsamt. bisher ohne erfolg. mit der pfändungstabelle kann ich nichts anfangen, nach dieser tabelle würde ich monatlich über 1400 euro bekommen, hab ich im leben nicht. trotzdem danke hat keiner eine info, an wen man sich wenden kann oder was man tun könnte? |
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#5
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| Bei wem denn? So leicht haben Firmen keinen Zugriff auf die Rente, liegt evtl. ein öffentliches Interesse vor? |
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#6
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| es handelt sich um mietschulden aus dem jahr 1995 an eine privatperson. wir hatten damals in erster instanz den prozess gewonnen, dann gab es eine 2. verhandlung, von der wir erfuhren, als sie vorbei war, diese haben wir verlohren. |
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#7
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| Zitat:
Wenn Du weniger als 990 € als Single zur Verfügung hast,kann NICHTS gepfändet werden. Da gibt es doch bestimmt einen Titel,den nimmst Du auch mit zum Anwalt.Ich habe das Gefühl da will Dich jemand über den Tisch ziehen. |
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#8
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| danke henry, damit kann ich was anfangen, werde ich gleich morgen machen ^^ |
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#9
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| Zitat:
Vorallem direkt bei der Rentenstelle........ schon etwas seltsam das ganze. Wenn du aufstockend ALGII bekommst bist du sowieso weit unter dem Pfändungssatz. |
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#10
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| ich bekomme hartzIV, weil ich wegen krankheit ausgesteuert bin, bin also nicht arbeitslos in dem sinne. ich weiss nicht ob das etwas anderes ist. |
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