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| Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten. |
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#1
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| Hallo. Ich wohne im Haushalt meiner Mutter, die vor ca. 3 Jahren Privatinsolvenz anmelden musste. Ich würde gern Schülerbafög für mich beantragen allerdings hat meine Mutter angst, dass der Betrag dann auf das Einkommen angerechnet wird und es sich somit negativ auf den Pfändungsfreibetrag auswirkt. Sie meint wenn ich Bafög beziehen würde, den größten Teil dann abgeben müsste. Stimmt das? Ich möchte ihr damit ja nicht schaden. Kennt sich da jemand mit aus? Ina |
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#2
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| Hallo, ihre Angst ist unbegründet, denn für sie und ihre Inso sind nur ihre Einnahmen relevant. Was anderes wäre es wenn du mit von der Inso betroffen wärst, dann würde es als Einkommen angerechnet. Da das Bafög aber für deine Ausbildung ist und du auch der Antragsteller bist, wird es ihr nicht als Einkommen angerechnet. Laut Pfändungstabelle kommt eine Pfändung des Einkommens bei euch erst ab 1360,-€ in Frage, da ja deine Mutter für dich noch unterhaltspflichtig ist, solange du nicht "wirtschaftlich selbständig" bist. Pfändungstabelle und Pfändungsfreigrenzen 2009 - 2011 Gr
__________________ Nimm das Leben nicht so ernst... ...du kommst sowieso nicht lebend raus! PS: Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie selbstverständlich behalten. |
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#3
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| Also ist für ihre Insolvenz nur ihr Einkommen relevant und nicht das der "Wohngemeinschaft"? Bezieht sich das auch auf den Unterhalt den mein Vater mir zahlt oder wenn ich neben der Schule noch Jobben gehen? Meine Mutter redet ungern mit mir über das Thema deshalb muss ich mich leider über diesen Weg informieren. lg |
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#4
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| Hat sich doch erledigt die Frage, oder hast du Alidas Antwort, dass du keinen Baföganspruch hast, noch nicht gelesen? Turtle |
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#5
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| Zitat:
Zitat:
Zitat:
![]() Gr
__________________ Nimm das Leben nicht so ernst... ...du kommst sowieso nicht lebend raus! PS: Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie selbstverständlich behalten. |
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#6
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| Vielen Dank Urtyp. Das war hier mal eine Antwort die wirklich geholfen hat. Und es geht bei manchen anscheinend auch ohne beleidigend zu werden. |
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#7
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| Lesekompetenz ist laut Pisa-Studie ja auch nicht mehr, was sie einmal war. Was schrieb ich im anderen Thread am 25.04.2010 um 10:18 Uhr? Zitat:
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