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Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten.

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Alt 26.12.2009, 01:57
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Standard mit Restschuldbefreiung auf Wohnungssuche

Hallo liebe User
Zur Vorgeschichte: Ich bin damals durch einen Betrüger und durch meine Leichtgläubigkeit und Naivität in die Schulden geraten. Es waren über 50.000 Euro und zur Hälfte konnte ich Vorgänge nachweisen, wo man mir garantiert keine Schuld nachweisen konnte. Bei den restlichen 26.000 Euro war es mir nicht mehr möglich es eindeutig zu beweisen . Ich bin darauf sitzen geblieben und musste die Privatinsolvenz in Anspruch nehmen. Das war 2003. Nun ist Ende 2009 und meine Privatinsolvenz ist seit Mitte Dezember vorbei. Da das Gericht etwas im Verzug ist habe ich noch keine Bescheinigung , dass mir die Restschuldbefreiung erteilt wurde, aber habe vom Treuhänder einen kurzen Brief erhalten, dass es aus seiner Sicht keine Hinderungsgründe gibt die einer Restschuldbefreiung im Wege stehen. Ich habe mich im Internet belesen und festgestellt , dass weitere 3 Jahre ein Eintrag in der Schufa steht. Die Forderungen werden mit einem Erledigungsvermerk versehen.
Ich möchte gerne mit jemandem zusammenziehen. Wir haben uns eine schöne Wohnung angesehen, die der DEGEWO in Berlin gehört. Diese Wohnungsgesellschaft fordert als Selbstauskunft auch eine Schufa-Anfrage.
Nun meine Frage: Steht diese Restschuldbefreiung als Negativeintrag in der Schufa ? Hat jemand mit Restschuldbefreiung Erfahrung bei der Wohnungssuche gemacht? Ist davon auszugehen dass man, auch wenn die Privatinsolvenz in dem Sinne vorbei ist, trotzdem noch schlechte Karten hat. Ich habe immer , solange ich eine Wohnung hatte meine Miete gezahlt und kann einen Nachweis vom alten Vermieter nachweisen dass ich keine Mietschulden habe. Leider kann die Person mit der ich zusammenziehe die Wohnung nicht alleine anmieten weil die DEGEWo eine 33% Klausel fordert. Also man muss dreimal so viel Netto verdienen die der Warmmiete entspricht. Ist es sinnvoll bei der Schufa nachzufragen ob die Einträge gelöscht werden können, wenn ich den Bescheid vom Gericht erhalten habe?
Es wäre ziemlich schade, wenn ich noch weitere 3 Jahre keine Möglichkeit hätte eine Wohnung zu nehmen die mir gefällt sondern nur eine wo keine Schufa-Abfrage nötig ist.
Ein langer Text ich weiß. Aber ich würde mich freuen wenn jemand zu diesem Thema Erfahrungen mit mir austauschen könnte.
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  #2  
Alt 26.12.2009, 09:33
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Registriert seit: 27.02.2009
Beiträge: 190
Standard

hallo,

wenn ich richtig gelesen habe, hast du eine bestätigung von deinem jetzigen vermieter das du mietschuldenfrei bist, dass sollte in aller regel reichen um eine neue wohnung anzumieten.

das mit der versagung der restschuldbefreiung ist im §290 inso geregelt. wenn eins davon zutrifft kann die befreiung versagt werden. wenn nicht alles super!!

§ 290 InsO Versagung der Restschuldbefreiung

soweit ich informiert bin, kann man schufaeinträge löschen lassen, wenn sie erledigt sind, kostet aber!!

die 33% klausel kenn ich nich, aber so wie du es beschreibst könnte damit nicht die kaution gemeint sein?


ich hoffe du kannst damit fürs erste was anfangen

grüße
__________________
Nimm das Leben nicht so ernst...
...du kommst sowieso nicht lebend raus!

PS: Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie selbstverständlich behalten.
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Stichworte
privatinsolvenz, restschuldbefreiung, schufa, wohnungssuche

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