| |
| |||||||
| Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Ich habe folgendes Problem. Ich bin vor kurzem Umgezogen und nun teilte mir meine alte Hausverwaltung mit, dass sie meine Kaution (ca. 650 Euro) bzgl. eines Überweisungs- und Pfändungsbeschlusses nicht auszahlen könne. Da aber mein Gehalt bereits gepfändet wird, bin ich auf die Kaution angewiesen, da ich 670 Euro Kaution für die neue Wohnung zu zahlen habe. Kann man bei Gericht Einspruch erheben, so dass die Kaution direkt an den neuen Vermieter gezahlt wird? Ansonsten ist es mir mit den 1080 Euro nach Abzug der Pfändung nicht möglich eine solche Kaution zu bezahlen, was wahrscheinlich letztendlich wiederum ein gerichtliches Mahnverfahren vom neuen Vermieters nach sich ziehen würde. Was kann ich da nun machen??? ![]() ![]() |
|
#2
| |||
| |||
| Zuerst mit dem neuen Vermieter sprechen und diesem eine Rantezahlung der Kaution anbieten und auch schon anfangen zu überweisen. |
|
#3
| |||
| |||
| ok, wenns gar nicht anders geht ja. Aber trotzdem muss doch sowas annehmbar sein wenn man dem Gericht sagt, man soll dies direkt an den neuen Vermieter überweisen oder so, ohne dass man das Geld selber in die Finger bekommt. Ich meine das wäre doch eigentlich ein triftiger Grund um die Kaution bzw. die Pfändung zu schützen. Man kann ja auch alles hinterlegen, wie hoch die Kaution ist und dass diese noch aussteht etc... |
|
#4
| ||||
| ||||
| Bei dem Problem könnte dir wohl eher der Gerichtsvollzieher helfen, der die Pfändung veranlasst hat. anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
|
#5
| ||||
| ||||
| Nein, da kann Dir überhaupt keiner helfen, Deninho, außer Gott und Du Dir selber. Und falls Du wirklich möchtest, dass Dir hier jemand weiter hilft, dann musst Du noch mit einigen Einzelheiten rausrücken. Warum und wann und wie sind diese Schulden entstanden und bei wem und wie hoch. Wenn eine Kaution gepfändet wird, dann garantiert aufgrund richterlichen Beschlusses. Und dann kannst nicht jetzt zu irgendeinem (anderen) Richter gehen und sagen, er solle das mal bitte rückgängig machen. Wenn Du Schulden hast, und zwar wirklich richtige und titulierte Schulden, dann kannst Du nicht blauäugig durch die Gegend rennen und vielleicht flüchten. Das musst Du schon anders anpacken. Und wie gesagt, wenn Du magst, kann ich Dir paar Tipps geben. Aber dazu bin ich auf mehr als nur Halbwahrheiten angewiesen. Und Tränengesulze sowieso nicht. Okay? |
|
#6
| |||
| |||
| Zitat:
Schulden gut 30.000 Euro, Privatinsolvenz wird gerade in die Wege geleitet. Und natürlich wurde die Kaution durch einen richterlichen Beschluss (Pfüb) rechtens gemacht. Fehlt noch etwas an Infos? Angenommen mein neuer Vermieter klagt die Kaution irgendwann nach Mahnungen bei Gericht ein, dann ist das doch ein unendlicher Kreislauf. Einfacher wär es doch diese Kaution direkt dem neuen Vermieter zu übergeben. Oder??? Nur wo pack ich dies an? Woher bekomme ich die Kontaktadresse von dem Richter oder Gerichtsvollzieher der den Beschluss verfasst hat? Ich habe selber keine Abschrift davon bekommen... |
|
#7
| ||||
| ||||
| Ein wichtiges Detail fehlt noch: Wer hat die Kaution pfänden lassen? |
|
#8
| ||||
| ||||
| Okay, dann will ich mal ohne die noch fehlende Information etwas näher auf Deinen ’Fall’ eingehen. Übrigens wollte ich mit ’Halbwahrheiten’ keinesfalls ausdrücken, dass Du lügst, ich meinte vielmehr: da fehlt noch einiges, also raus mit der Wahrheit. Wenn Du schreibst, ’Privatinsolvenz wird gerade in die Wege geleitet’, dann musst Du etwas genauer erklären, was Du darunter genau verstehst. Hast Du bspw. schon einen Insolvenzverwalter? Wann wurde der Antrag eingereicht? Aus dem, was Du bislang geschrieben hast, würde ich jetzt schließen, dass Du noch ganz, ganz am Anfang stehst, noch keine Insolvenz-Schulung besucht hast, noch keine Gläubigerliste und noch kein Vergleichsangebot gemacht hast... Um Dir die Lage jetzt speziell wegen der Mietkaution zu verdeutlichen: Da ist also die Firma XY, der Du sagen wir mal dreitausend Euro schuldest, hingegangen und hat per richterlichen Beschluss Deine hinterlegte Mietkaution ’gepfändet’. Das heißt, er hat den Daumen drauf legen lassen, damit in dem Falle, dass Du umziehst und diese Kaution also frei wird, ihm dieses Geld überwiesen wird. Dein alter Vermieter also darf Dir das Geld nicht auszahlen, sondern muss es an die Firma XY überweisen und nirgendwo anders hin. Andernfalls würde er sich strafbar machen, und müsste zudem das Geld aus eigener Tasche an XY zahlen. Wenn Du jetzt also, wie Du schreibst, das Geld vom alten Vermieter aber dringend brauchst, dann wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als Dich direkt an die Firma XY zu wenden. Denn nur diese kann veranlassen, dass der Pfüb zurückgenommen wird. Verstehst Du? Kein Richter, kein Gerichtsvollzieher, kein Vermieter ob alt oder neu, sondern nur die Firma XY als Veranlasser des Pfändungsbeschlusses kann die Aufhebung dieses Beschlusses veranlassen. Jetzt mal egal wie. Das kann teilweise sogar telefonisch zackzack gehen, je nach Vertrauensbasis. Jetzt vermute ich mal, dass die Firma XY auf Deine Bitten möglicherweise ziemlich gefühlskalt reagieren wird. Aber um das jetzt beurteilen und Dir da Hilfestellung geben zu können, ja, da bräuchte ich also von Dir noch etwas mehr Vorgeschichte und Hintergrundwissen. Denn Du schreibst ja auch, dass Dein Lohn gepfändet wird. Von wem? Wie gesagt, ich vermute weiterhin, dass Du ziemlich blauäugig mit der ganzen Sache umgehst. Ich glaube fast, dass ich Deine verzweifelte Lage ernsthafter einschätze als Du selber. Mit Aussagen wie ’das ist ein unendlicher Kreislauf’ ist hier keinem geholfen. Hier muss gehandelt werden. Mir scheint, dass das Kind ziemlich in den Brunnen gefallen ist. Wieweit schon, weiß ich nicht. Dafür musst Du mal was mehr ’Butter bei die Fische tun’. |
|
#9
| |||
| |||
| Warum soll die an den neuen Vermieter gezahlt werden? Davon hat doch der Gläubiger nichts. |
|
#10
| ||||
| ||||
| Zitat:
Beispielsweise, indem er dem Fragesteller die Situation darstellt und ihm vielleicht Lösungsansätze aufzeigt. Aber in der Sache, da kann er nichts machen, überhaupt nichts. Zumindest nicht auf Veranlassung des Schuldners hin. Insofern, und damit greife ich nochmals auf Deinen Vorschlag zurück, ist es in solchen Situationen natürlich immer angebracht, jemandem vom Fach (wie z.B. der GV) anzusprechen, als garnix zu tun und stattdessen zu hoffen: das wird sich schon irgendwie hinbügeln. Im Übrigen, das wurde hier im Forum auch schon mal ausdiskutiert, ist in allen Fällen, wo man in einer persönlichen Situation nicht weiter weiß (und zwar wirklich nicht weiter weiß), die Polizei ein möglicher Ansprechpartner. Hört sich vielleicht doof an, denn da wird sicherlich kein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht losgeschickt, um den Fall zu lösen. Nein, das nicht, aber die (Damen &) Herren der Polizei sind darauf geschult, dem Bürger in jeder schwierigen Situation einen Weg aufzuzeigen, um das 'angezeigte' Problem lösen zu können. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| kaution, miete, pfändungbeschluss |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Pfändung der Mietkaution | Marwoe | Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz | 9 | 06.05.2010 09:48 |
| Darf die Arge Nebenkosten Abrechnung von der Mietkaution einbehalten ? | sommer1018 | Kosten der Unterkunft | 6 | 30.10.2009 12:31 |
| Mietkaution vom Amt | Blackluster | Kosten der Unterkunft | 24 | 28.12.2008 09:37 |