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Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten.

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  #1  
Alt 01.11.2009, 14:56
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Unglücklich Kurz vor dem Inso.-antrag einen Strafbefehl erhalten! Was kann ich machen?

Hallo,
ich bräuchte dringend einen Tipp wie ich mich verhalten bzw wie ich reagieren kann.
Ich habe durch meinen Ex-Partner einiges an Schulden. Ich bin aber direkt damit zu Schuldnerberatung und nach einigen anderen erfolglosen Klärungsversuchen, sind wir zu dem Entschluss gekommen einen Antrag auf Privatinsolvenz in Angriff zu nehmen!
Jetzt habe ich einen Strafbefehl von 40 Tagessätzen zu je 10 Euro erhalten.
Soviel ich weiss, kann dann ja erst nach einer gewissen Zeit wieder ein Antrag auf Privatinsolvenz gestellt werden!
Stimmt das???
Ich weis echt nicht was ich machen soll!
Um den Strafbefehl kurz zu erläutern, habe ich für einen Freund etwas an mich genommen und bin damit erwischt worden.
( Bitte keine Kommentare wie, die scheint ja nie zu lernen oder selber Schuld)
Ja leider bin ich so doof, das ich mir durch andere Leute Probleme aufheize bzw. ich nicht konzequent oder stark genug bin, mich in sowas nicht einbeziehen zu lassen! Aber das alles ist echt Strafe genug!
Aber ich lerne ... ich distanziere mich von sowas und bleibe trotzdem immer dran meine Sachen geklärt zu bekommen.
Ich weiss einfach nicht wie ich vielleicht auf den Strafbefehl reagieren kann um vielleicht irgendeinen Ausweg zu finden.
Einspruch erheben, kann ich ja auch nicht, da es ja stimmt.
Ich überlege an das Amtsgericht zu schreiben, denen meine Situation zu schildern. Ich habe eine neue Arbeit gefunden und die Schuldensachen wären auch bald alle geklärt, wenn ich keine Insolvenz machen kann, weiss ich nicht weiter. Selbst durch meine Arbeit kann ich die Schulden nicht begleichen.
Kann man vielleicht oder wäre es überhaupt sinnvoll an das Amtsgericht eine Stellungnahme zu schreiben? Oder irgendetwas anderes???
Bin über jeden Tipp sehr dankbar!

L.G.

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  #2  
Alt 01.11.2009, 16:32
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Hallo,

gegen diesen strafbefehl kannst du innerhalb von 14 widerspruch einlegen, andernfalls wird er rechtskräftig. da du dir deiner schuld bewusst bist, nehme ich an, dass du ihn auch akzeptierst und bezahlen wirst.

du kannst troztdem mit einem rechtskräftigen strafbefehl (hauptsache du zahlst auch!!) ins inso gehen um deinen schulden loszuwerden.

zitat:"3. Ich wurde zu einer Geldstrafe verurteilt und habe auch mehrere Bußgeldbescheide erhalten. Können diese in das Privatinsolvenzverfahren einbezogen werden?
Nein. Grundsätzlich sind von der Restschuldbefreiung Bußgelder, Strafen und sonstige Forderungen aus unerlaubter Handlung ausgenommen.

quelle:Häufige Fragen zur Privatinsolvenz - Rechtsanwälte in Leonberg

gruß urtyp
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  #3  
Alt 01.11.2009, 16:50
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Danke für die Antwort !

Mir ist nur bekannt, das man 2 oder 3 Jahre vor Antragstellung nicht straffällig aufgefallen worden sein darf!
Das kam in Bezug auf die Antragsstellung zum Gespräch, da in einer anderen Sache schon einmal der Verdacht bestand, wo man "Gott sei Dank" meinem Ex den Betrug nachweisen konnte. Ich wurde anfangs nur einbezogen, da er meine Adresse angegeben hatte. Aber zum Glück ging der Kelch zumindestens an mir vorbei!

Ist vll ne blöde Frage, aber kann man nicht vll irgendwie dem Strafbefehl aus dem Weg gehen? Damit meine ich nicht, die Strafe nicht zu bezahlen!
Weiß nicht genau wie ich das erklären soll !!!

Vielen lieben Dank !
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  #4  
Alt 01.11.2009, 16:55
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Hab da noch ein Frage!
Wenn man die Geldstrafe sofort komplett bezahlen würde, also alles komplett erledigt ist, kommt die Sache dann trotzdem irgendwie bei der Insolvenz oder bei der Schuldnerberatung ins Gespräch?

Danke im vorraus!
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  #5  
Alt 01.11.2009, 17:49
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hallo,

also dem strafbefehl aus dem wege gehen zu wollen,würde ich dir nicht raten, da du dich damit nur noch tiefer reinreitest und gegebenenfalls auch noch gefahr läufst in ersatzhaft zu kommen. das würde bei dir heissen 40 tage einrücken.grundlage für die berechnung der ersatzhaft (1 tagessatz = 1tag haft).
bezahlst du alles mit einmal, ist es erledigt. du hast dann sozusagen mit der bezahlung deine strafe verbüßt. somit sollte es dann auch bei der antragsaufnahme kein thema mehr sein.

gruß
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  #6  
Alt 01.11.2009, 18:09
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Ok, danke !
Also reagiere ich jetzt erstmal garnicht und warte bis nach Ablauf der Einspruchsfrist auf Post, wohin ich bezahlen muß?
Hoffe echt das alles dann so klappt! Nach jahrelanger sch.... ist bei mir endlich mal wieder Land in Sicht und wenn das jetzt schief gehen würde, wüßte ich auch keine andere Lösung!

Auf jedenfall danke für deine Info`s!

L.G.
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  #7  
Alt 01.11.2009, 18:15
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Evt. könnte man noch erreichen, dass das Strafverfahren gegen Auflage einer Geldbuße eingestellt wird.
Das schaffen aber meistens nur Anwälte.

Trotzdem, probiere den Staatsanwalt telefonisch zu erreichen und ihn zu überzeugen von deiner Läuterung.
Gerade deine Einstellung "Ja, ich habe Mist gebaut, ich stehe dazu" ist da besser als dieses sonst auf verfolgte Unschuld machen.
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  #8  
Alt 01.11.2009, 18:45
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Beiträge: 8
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Ok, danke für den Tipp !
Ein Versuch ist es Wert ... werde es morgen dann direkt versuchen!

Vielen lieben Dank !!!!
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  #9  
Alt 01.11.2009, 22:31
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hallo,

wie will er denn seinen Strafbefehl mit 40 tagesätzen a 10 eus = 400eus, noch in eine geldbuße umwandeln lassen???

gruß
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Stichworte
insolvenz, strafbefehl

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