Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Schuldnerberatung > Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz

Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 27.10.2011, 06:51
Benutzerbild von MrSippi
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.09.2010
Beiträge: 633
Standard Kontopfändung trotz Ratenzahlung?

Eine Kollegin hat vor etwa 2,5 Jahren einen Prozess gegen einen sehr nahen Verwandten verloren. In der ersten Runde bekam sie Recht, in der 2. leider der Gegner. Es war eine ziemlich undurchsichtige Sache, das Urteil lautete letztendlich, dass sie dem Gegner eine 5-stellige Summe, bestehend aus 2 oder 3 Einzelforderungen, zu zahlen hat. Eine dieser Forderungen wurde auf zähneknirschenden Anraten ihrer Anwältin bereits während des Verfahrens anerkannt und sie begann mit einer Ratenzahlung zu 50 Euro/Monat, die jeden Monat pünktlich überwiesen wird.
Seither hat sie zwar von dem Kläger nie mehr etwas bzgl. der Gesamtforderung gehört, befindet sich aber auch permanent unter Spannung, weil er ziemlich unberechenbar ist - Alk und Drogen haben, gerade was den Kopf angeht, erhebliche Spuren bei ihm hinterlassen.
Ihre Frage ist jetzt: Könnte der Kläger trotz dieser Ratenzahlung von heute auf morgen z.B. eine Kontopfändung veranlassen?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 27.10.2011, 11:25
Benutzerbild von WalterWinter
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.07.2009
Ort: NRW
Beiträge: 2.194
Standard

Das mit der Kontopfändung ist so eine Sache. Vor allen Dingen in Richtung 'unberechenbar'.

Wenn bspw. aus einem Gerichtsverfahren heraus ein Urteil besteht, und so scheint es hier ja zu sein, dann ist dies (meist) ein vollstreckbarer Titel.

Und mit einem Titel, solange dieser im Original vorliegt, kann man allerhand anstellen. Und in einigen Kreisen hat sich herumgesprochen, dass die Kontenpfändung die einfachste, billigste und vor allem effektivste Anwendung ist, dem 'Gegner' zumindest die Zähne zu zeigen. Weil damit auf einem Schlag dessen finanzielle Handlungsweise lahmgelegt wird. Zumindest, wenn es unvorbereitet kommt.

Und - wie bei jeder Pfändung: Wird dem Amtsgericht ein Originaltitel vorgelegt, dann fragt kein Mensch nach Hintergründen, oder auch nicht, ob der Titel vielleicht überhaupt schon bezahlt ist.

Ein Originaltitel kann so durchaus zur Gelddruckmaschine verwendet werden.

Natürlich kann man sich dagegen wehren - aber halt nur hinterher.

Kurz zum Vergleich Kontopfändung / Gerichtsvollzieher:
Wenn der GV persönlich erscheint, kann man ihm vor Ort vielleicht Gegenbeweise o.ä. vorlegen, dann ist die Sache erst mal zumindest ruhend. Bei der Kontopfändung wird erst gehandelt - und dann kann der Schuldner eventuell verhandeln.

Fazit: Wer irgendwo bei irgendwem einen vollstreckbaren Titel gegen sich liegen weiß, sollte eigentlich im eigenen Interesse nie 'ruhig schlafen'. Sondern im Vorfeld dafür sorgen, dass dieses Originalpapier möglichst verschwindet.

Ich spreche aus Erfahrung: Eine Anwältin hatte einfach eine Zahlung von mir (1.400€) angeblich 'übersehen'. Zack, Kontopfändung und Riesen-Aufwand, incl. Beschwerde bei der Anwaltskammer.
Seitdem habe ich ein NotSparbuch bei einer anderen Bank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 27.10.2011, 12:50
Benutzerbild von MrSippi
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.09.2010
Beiträge: 633
Standard

Danke für die ausführliche Antwort.


Zitat:
Sondern im Vorfeld dafür sorgen, dass dieses Originalpapier möglichst verschwindet

Damit meinst du jetzt,die Schuld möglichst schnell begleichen, oder? Aber gerade das will sie nicht. Damals stand Aussage gegen Aussage, keine konnte bewiesen werden, also wollte der Richter einen Vergleich schliessen. Diesen hat sie aber vehement abgelehnt, da sie sich keiner Schuld bewusst war und ist, da war der Richter dann wohl ein bißchen sauer.


Ich habe ihr geraten, vorsichtshalber ihr Gehaltskonto bei einer anderen Bank einzurichten, wobei ich mich da aber nicht gut genug auskenne. Hat ein Gläubiger die Möglichkeit, sozusagen blind und auf gut Glück gleichzeitig bei verschiedenen ortsansässigen Banken zu Pfändungen rauszuschiessen?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 27.10.2011, 18:11
Benutzerbild von WalterWinter
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.07.2009
Ort: NRW
Beiträge: 2.194
Standard

Recht haben und Recht bekommen ...
Ob sie sich einer Schuld bewusst ist oder nicht. Egal. Es besteht ein Titel!!!
Und jetzt bockig werden, und auf Ratenzahlung bestehen, naja, da muss man abwägen, ob die Bockigkeit die unruhigen Nächte adäquat abzumildern vermag. Kommt auf die jeweilige Lebenseinstellung an. Wenn ich bspw. wegen Rheuma-Anfällen ohnehin schlechten Schlaf habe, kommt's auf das Damokles-Schwert der Kontopfändung auch nicht mehr an.

Solange dem Gläubiger die Bankverbindung nicht bekannt ist, ist man relativ sicher. Aufgrund der Ratenzahlungen ist das natürlich schnell rauszukriegen. Also lohnt ein Konto bei einer anderen Bank. Einer Bank, wo der Gläubiger nicht im Traum dran denkt, dass sein Schuldner hier Kunde sein könnte.

Denn natürlich kann man Kontopfändungen quasi als Postwurfsendung bei tausend Banken veranlassen - bis man irgendwann Glück hat. Oder Pech, je nachdem aus welcher Sicht. Natürlich kostet diese 'Postwurfsendung' jedesmal 25-30€, und kann immer nur nacheinander durchgeführt werden. Wegen des Original-Titels, der beizufügen ist. Kommt also alles auf die Gehässigkeit oder Intensität (oder Anti-Bockigkeit) des Gläubigers an.

So - jetzt hoffe ich mal, dass der Gläubiger Deiner Bekannten (oder wer war's?) nicht auch hier im Forum ist und dies liest ...

Und - Drogen braucht man dazu keine.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 27.10.2011, 19:40
Benutzerbild von MrSippi
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.09.2010
Beiträge: 633
Standard

Bockig ist sie normalerweise nicht und wird sicher letztendlich auch zahlen, wenn er fordert, nur eben nicht vorher.
Dass der Original-Titel beizufügen ist, wusste ich z.B. gar nicht, damit sieht's aber doch gleich besser aus. Ich werde morgen eine Zusammenfassung weitergeben. Danke für deine Hilfe.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 27.10.2011, 19:56
pAp pAp ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2008
Ort: NRW
Beiträge: 998
Standard

Zitat:
Zitat von MrSippi Beitrag anzeigen
Eine dieser Forderungen wurde auf zähneknirschenden Anraten ihrer Anwältin bereits während des Verfahrens anerkannt und sie begann mit einer Ratenzahlung zu 50 Euro/Monat, die jeden Monat pünktlich überwiesen wird.
Was steht im Urteil zur Fälligkeit? Sind die Raten vom Gegner akzeptiert worden, gibt es da was schriftliches?
Hoffentlich bedient sie mit den 50 € nicht nur die Zinsen...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 27.10.2011, 19:58
pAp pAp ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2008
Ort: NRW
Beiträge: 998
Standard

Zitat:
Zitat von MrSippi Beitrag anzeigen
Dass der Original-Titel beizufügen ist, wusste ich z.B. gar nicht, damit sieht's aber doch gleich besser aus.
Es geht nicht um den Original-Titel, sondern um eine sog. "Vollstreckbare Ausfertigung".
Gab es mal eine?
Hast Du die Hoffnung, dass der Gegner die verbummelt hat?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 27.10.2011, 20:12
Benutzerbild von MrSippi
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.09.2010
Beiträge: 633
Standard

Ob im Urteil eine Fälligkeit steht, weiss ich nicht. Muss ich morgen fragen. Aber hätte das der Gegen-Anwalt nicht noch in die Wege geleitet, wenn da ein "zahlbar sofort" gestanden hätte?
Die Raten sind wohl nie explizit akzeptiert worden, aber es läuft so seit etwa 2,5 Jahren, ohne das bisher gemurrt wurde.
Zitat:
Es geht nicht um den Original-Titel, sondern um eine sog. "Vollstreckbare Ausfertigung".
Gab es mal eine?
Weiss ich nicht, nehme es aber doch an.
Zitat:
Hast Du die Hoffnung, dass der Gegner die verbummelt hat?
Ich glaube eher, sie hat die Hoffnung, dass er inzwischen entweder kapiert hat, was er da angerichtet oder sich endgültig die Birne weggedröhnt hat.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 28.10.2011, 09:27
Benutzerbild von WalterWinter
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.07.2009
Ort: NRW
Beiträge: 2.194
Standard

Naja, aussitzen gilt ja auch als eine Möglichkeit. Siehe H.Kohl. Und da hatte sich das Volk nicht ganz die Birne weggedröhnt.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Alleinerziehend / Alleinstehend Hart 4 und Kontopfändung kayyy Hartz IV 4: U 25 4 28.04.2010 19:12
Providerwechsel trotz Kontopfändung ? albatros Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz 2 06.10.2009 11:59
Trotz Arbeit kein Geld zum Leben...Was tun wer kann helfen? bulli82 Hartz IV 4 - ALG II 2 20 24.09.2009 16:55
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Elterngeld/Teilzeit trotz Arlg II? caramel09 Elterngeld 1 21.07.2009 21:01
Ratenzahlung an Stadt trotz ALG II bezug?? SantaClaus Nichts-zum-Thema 5 16.04.2009 11:44


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:03 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0