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Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten.

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  #1  
Alt 30.12.2011, 16:23
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Standard Kontopfändung trotz Hartz4?

Hallo zusammen, ich hoffe das der Beitrag hier richtig steht.

Heute früh fiel ich aus allen Wolken. Ich ging zur Bank um Geld abzuheben und bekamm von meinem Regelsatz nur 50 € ausbezahlt

Ich bin alleinerziehend und hab ein Kind von 9 jahren.
Die letzten Wochen hab ich alle meine Gläubiger angeschrieben (die ich hab seit ich von Hartz 4 hab) und mit denen ausgehandelt das ich in Raten abzahlen möchte - sehr kleine Beträge so das wir wenigstens die Monate überleben können. scheinbar hab ich einen vergessen. Ich weiß das das Amtsgericht diese gelben Briefe verschickt - leider bekam ich meinen erst gestern Abend(!) von einer Nachbarin die einen ähnlichen Nachnamen hat wie ich - mit der Bemerkung das sie den im Briefkasten hatte und dann in den Urlaub gefahren ist deshalb gibt sie ihn mir erst jetzt - was ich sehr dumm finde (hauptsache ich hab den überhaupt - früher wäre schöner). nun hab ich jetzt eine Pfändung auf meinem Konto - somit kann ich nicht mal die Ratenzahlungen für die 3 anderen Gläubiger abzahlen - geschweigedenn die gängigen Rechnungen - an Lebensmittel ist nicht zu denken!
Ich war schon bei der Arge (wurde nur angemotzt) und bei meiner Bank (lief nicht besser) und hab zu hören bekommen das ich schon längst ein P-Konto hätte haben müssen....hab ich, muss ich zugeben, Heute zum ersten mal gehört. Dieses Konto kommt für mich aber nicht in Frage da meine Schulden eigentlich sehr gering sind.

Weiß einer von euch ob ich die Pfändung - die schon seit dem 17.12 auf dem Konto "ruht" noch abwenden kann?
Ich hab auch mit dem Gläubiger telefoniert, aber der meinte das sie dafür nicht mehr zuständig sind und sich somit nicht auf eine Ratenzahlung einlassen wollen.
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  #2  
Alt 30.12.2011, 17:26
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Ist Dir das hier schon bekannt?

WICHTIG: Änderung bei Kontopfändung ab 01.01.2012

Selbst wenn Deine Schulden gering sind (von wieviel sprechen wir denn in etwa?), wirst Du ab 1.1.12 JEDEN Monat Probleme haben an Dein Geld zu kommen.
Denn keiner der Gläubiger muss sich auf eine Ratenzahlung einlassen und wenn einer nicht mitspielt, hast Du die Rennerei und evtl. Zusatzkosten weil Du immer sofort Dein Konto leerräumen musst.
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  #3  
Alt 30.12.2011, 17:49
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Beiträge: 418
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Da hat die Bank aber falsch gehandelt,denn bis jetzt gilt immer noch:

Zitat:
Bezieht der Schuldner Sozialleistungen, so kommt ihm gesteigerter Pfändungsschutz zugute. Das Gesetz stellt sicher, dass Sozialleistungen dem Gläubigerzugriff zumindest für die Dauer von sieben Tagen entzogen sind, wenn sie auf das Konto des Leistungsbeziehers eingehen. In dieser Zeitspanne geht also auch eine Kontopfändung ins Leere. Nach Ablauf dieser 7-tägigen Frist hat der Schuldner die Möglichkeit, binnen weiterer sieben Tage bei Gericht einen Antrag auf Kontopfändungsschutz zu stellen. Wird diesem Antrag stattgegeben, sind alle Eingänge in der Höhe des Pfändungsfreibetrages aus § 850c ZPO der Pfändung in Zukunft entzogen.
Schuldner - Schutz gegen Pfändung & Vollstreckung

Also ganz schnell am Montag handeln!
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  #4  
Alt 30.12.2011, 18:11
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@ Floeckchen
Seit heute früh ist mir das mit der Änderung bekannt. Der Rest meiner Schulden beläuft sich Gesamt auf knappe 700,- € die auf 3 Gläubiger unterteilt sind - diese aber Ratenzahlungen zugestimmt haben (zu meinem Glück)

@Henry
Leider liegt die Pfändung seit dem 15.12.11 auf meinem Konto - was ich auch seit heute weiß - dank dem Internetzugang meiner Freundin (habe kein Internet zu Hause - mache alles auf die Altmodische Art)

Also so wie ich das verstanden habe, habe ich 7 Tage Zeit - nach Geldeingang - von meinem Konto Geld abzuheben ohne das es gepfändet wird. Komisch, denn die Bank wollte es mir nicht auszahlen - und eine Benachrichtigung Seitens der Bank über eine Pfändung habe ich auch nicht bekommen.
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  #5  
Alt 30.12.2011, 18:13
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Das mit den 7 Tagen gilt ab übermorgen nicht mehr. Da geht ohne P-Konto gar nichts mehr.
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  #6  
Alt 30.12.2011, 18:17
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Ja das weiß ich jetzt auch - aber die dürften dann auch erst ab dem 1.1.12 pfänden und nicht schon ab dem 15.12.11 so das ich in diesem Jahr nicht mehr dran komme
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  #7  
Alt 30.12.2011, 18:25
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Beiträge: 418
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Zitat:
Zitat von Vegas Beitrag anzeigen
Das mit den 7 Tagen gilt ab übermorgen nicht mehr. Da geht ohne P-Konto gar nichts mehr.
Es zählt der Tag der Wertstellung,also noch im Jahr 2011,von daher gilt der Schutz noch bis nächste Woche Donnerstag,da das AlgII ja erst heute gebucht wurde.
Erst ab dem 01.01.12 gilt der neue Pfändungsschutz.
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  #8  
Alt 30.12.2011, 18:31
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Dankeschön Henry :-*

Dann heisst das für mich jetzt das ich am Montag nicht zur Schule gehe (mache eine Umschulung) sondern direkt zum Amtsgericht, zur Arge und dann zur Bank. Ich hoffe das das klappt.
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  #9  
Alt 30.12.2011, 20:26
pAp pAp ist offline
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Beiträge: 998
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Zitat:
Zitat von Sweetdanger Beitrag anzeigen
Dieses Konto kommt für mich aber nicht in Frage...
Doch, es kommt für Dich in Frage. Genau dafür ist es doch da, warum sperrst Du Dich dagegen?
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  #10  
Alt 30.12.2011, 22:51
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Es kommt für mich nicht in Frage weil ich schon so lange die Schulden mit Eigeninitiative abbezahle und im Juli feritg damit bin - so habe ich die Gesamten Schulden die mein Exfreund auf meinen Namen gemacht hat (über 7.000,- €) und die sich seit dem durch mein Verschulden angehäuft haben ( ca.1.400€ - die ich wegen dem nicht zahlen konnte) abgegolten - und ich bin sehr stolz drauf
Ich möchte auch weiterhin normal mit Geldkarte zahlen können (darüber habe ich keine Schulden) wenn mir mal 10 € bei Bargeldeinkauf fehlen. Ich weiß nicht welche Nachteile sich durch so ein Konto sonst noch ergeben - vielleich bekomme ich dann keinen Festnetzanschluss oder kann keine Möbel auf Ratenkauf kaufen ( was ich zur Zeit ja kann) denn zusammensparen vom Regelsatz kann ich das leider noch nicht - erst wenn ich Schuldenfrei bin. Und nur weil das Konto dann nicht pfändbar wäre ist mir der Preis dafür doch zu hoch - ich habe mir extra ein Guthabenkonto eingerichtet - das habe ich schon seitdem ich meine Ausbildung angefangen hatte - einen Disop habe ich bis jetzt nicht gebraucht.
Ich hatte nur diesen einen Gläubiger übersehn und nicht angeschrieben - jetzt hab ich denk Salat
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