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Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten.

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  #1  
Alt 23.05.2009, 07:09
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Beiträge: 8
Standard Insolvenzverwalter wechseln

Hallo miteinander,

habe folgende Frage:

Ich bin seit 2007 in Privatinsolvenz - mein Gewerbe in Hannover ging pleite. Insolvenzverfahren wurde eröffnet. Mein Insolvenzverwalter ist für mich nie zu erreichen am Telefon, immer nur das Vorzimmer - keine Rückrufe. Ich bekomme nie Auskünfte, wie ich mich verhalten soll. Habe bisher auch noch nie eine Aufforderung erhalten, dass ich irgendwas zahlen soll. Ich bin letztes Jahr an den Bodensee gezogen und seit Dezember 08 Hartz-4 Empfänger. (weil ich die 12 Monate für Alg I nicht voll hatte) . Jetzt möchte ich eine Umschulung machen, weil 30 Jahre Gastronomie mich körperlich kaputt gemacht haben. Ich bekomme aber auch dazu keine Auskünfte, ich durfte nie Unterlagen beim Verwalter einsehen etc. Ich weiß gar nicht, wie ich stehe mit meiner Privatinsolvenz. Mal so vorbeigehen kann ich auch nicht, da Hannover 700 km weit weg ist. Kann man einen Antrag stellen, dass man wegen Entfernung oder mangelndem Vertrauen o.ä. den Verwalter wechseln möchte und wenn ja, wo macht man das?

Vielen Dank schonmal. Toffel
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  #2  
Alt 23.05.2009, 16:00
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Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von Toffel Beitrag anzeigen
Kann man einen Antrag stellen, dass man wegen Entfernung oder mangelndem Vertrauen o.ä. den Verwalter wechseln möchte und wenn ja, wo macht man das?
Doch wohl bei dem Amtsgericht, dass das Insolvenzverfahren eröffnet hat und den Verwalter bestellt hat.
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  #3  
Alt 24.05.2009, 07:00
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Beiträge: 8
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Danke für die Antwort.

Das heißt ich muss zum Amtsgericht Hannover gehen und dort einen neuen Verwalter "beantragen". Wie muss ich aber dabei vorgehen, wenn ich einen Verwalter hier vor Ort am Bodensee haben möchte? Kann ich auch hier vor das zuständige Amtsgericht gehen bzw. hier mir schon einen Anwalt mit dem Fachgebiet suchen, und der stellt hier den Antrag beim Gericht?

Grüße
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  #4  
Alt 24.05.2009, 08:20
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.218
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Du solltest diese Frage "deinem" Amtsgericht stellen.
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  #5  
Alt 24.05.2009, 16:30
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Beiträge: 76
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Nein. Deinen IV oder TH kannst du nicht wechseln. Das haben andere vor dir schon Tausend mal versucht. Auch ein Umzug ist kein Anlass.

Du solltest allerdings grundsätzlich alle Änderungen auch dem Insogericht mitteilen. Siehe auch Insolvenzordnung.

Wo dein Verfahren inzwischen steht, kannst du unter www.insolvenzbekanntmachungen.de finden.

Und dann noch zum Verständnis für dich. Insolvenzverwalter heißt der nur im eröffneten Verfahren einer Regelinsolvenz. Danach Treuhänder. Hast du eine Privat- bzw. Verbraucherinsolvenz heißt der von Anfang an Treuhänder.

Gruß und viel Kraft
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  #6  
Alt 14.06.2009, 16:51
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Beiträge: 7
Ausrufezeichen Verbraucherinsolvenzverfahren

Hallo Toffel,

wenn du als Einzelunternehmer ein Gewerbe hattest, befindest du dich im Verbraucherinsolvenzverfahren. Das Inso-Verfahren wurde eröffnet, wie geht es nun weiter? Diese Frage solltest du eigentlich deinem Rechtsanwalt stellen, denn der hat dich doch mit Sicherheit bis hierher begleitet?!

In der Regel ist es so, dein RA beantragt beim Amtsgericht das Inso-Verfahren mit Restschuldbefreiung. Das Amtsgericht fast einen Beschluss und ernennt einen Treuhänder, der das weitere Verfahren durchführt. Der Treuhänder-RA wird sich mit dir in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen bestimmen. Solange du von dem kein Aktenzeichen erhalten hast, wirst du auch nicht mit ihm sprechen können. Vielleicht solltest du abwarten.

Eines deiner Pflichten wird es sein, alle 6-12 Monate deine Einnahmen anhand von Kontoauszüge darzulegen.
Die Pläne Richtung Umschulung usw. werden ihn nicht interessieren. Seine Aufgabe ist es, deine finanziellen Tätigkeiten zu kontrollieren. Bei ihm gibt es nichts einzusehen, was du ihm nicht selber schon vorher bekannt gemacht hast. Den Wechsel, wenn das überhaupt möglich ist, kann sicher nur das Amtsgericht beschließen.
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