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| Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten. |
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#1
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| Hallo, so langsam könnte ich platzen. Seit 2007 läuft meine Privatinsolvenz, leider ![]() Ich gehe brav arbeiten, schicke jeden Monat meine Verdienstabrechnung zur Insolvenzverwalterin doch die Pinkelt mir ständig nur ans Bein und sorgt dafür das mir die Lust am arbeiten vergeht. Kann mir von euch vielleicht einer sagen was ich falsch mache und ob das NORMAL ist wie diese Insolvenzverwalterin sich verhält. Also ich habe mir diese Dame nicht als Treuhänderin ausgesucht sie ist mir vom Amtsgericht zugeteilt worden. In unserem ersten Gespräch habe ich sie gefragt ob es in Ordnung wäre wenn ich ihr meine Verdienstabrechnungen selbst jeden Monat schicken könnte damit mein Arbeitgeber keine zusätzliche arbeit dadurch bekommt, sie war damit einverstanden. Von dieser Abmachung will sie heute nichts mehr wissen, OK muss ich mit leben. Wenn ich versuche Sie telefonisch zu erreichen, Ich arbeite im Ausland und bin nur am WE zu hause, bekomme ich Sie nie ans Telefon sondern muss mit Ihrer Vorzimmerdame vorlieb nehmen...und die ist die Höflichkeit in Person ![]() Ich bin mit der Summe die sie mir Monatlich Pfänden will nicht einverstanden. Hatte heute mal wieder die Nette Vorzimmerdame am Telefon sie wollte mich natürlich nicht durchstellen. Also habe ich ihr mein Anliegen mitgeteilt, sie hielt Rücksprache mit Ihrer Chefin also meiner Involvenzverwalterin, und teilte mir mit das ich die geforderte Summe überweisen soll und mich an einen Schuldnerberater wenden soll. Hallo, läuft da nicht was falsch ![]() ![]() Ich habe von einem Bekannten eine Pfändungstabelle erhalten und laut dieser Tabelle will Sie mir viel zu viel Pfänden. Laut Tabelle muss sie den Kindesunterhalt den ich Monatlich für meinen Sohn zahle mit rechnen. Hilfe |
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#2
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| Hallo. Natürlich ist das Kind als unterhaltsberechtigte Person anzurechnen. Mit dieser TH musst du wohl leben, aber deswegen muss du dir nicht alles gefallen lassen. Mein erster Tipp wäre, alles nur noch schriftlich machen. So hast du Nachweise, dass du kooperativ bist. Der Zweite. Überweise laut Pfändungstabelle MIT einer unterhaltsberechtigten Person. Gleichzeitig würde ich eine Mitteilung an das Insogericht machen. Wenn es deine Zeit erlaubt, vielleicht auch mal den Rechtspfleger persönlich aufsuchen. Gruß PS. Hast du denn bisher den Unterhalt mitgerechnet und so auch abgeführt, oder wie lief das? |
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#3
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| Erstmal Danke für die Schnelle Antwort ![]() bin total gefrustet da macht man alles was von einem Verlangt wird und dann ist das auch nicht richtig.Nicht genug das man sich wie ein Mensch zweiter Klasse fühlt ![]() Klar die Schulden hab ich selbst gemacht und wenn ich könnte würde ich auch alles rückgängig machen... geht ja leider nicht. Ich bin seit August 2008 wieder in einer Festeinstellung und habe Ihr immer meine Verdienstabrechnungen unaufgefordert zu geschickt. Bin aber diesen Monat zum ersten Mal von Ihr angeschrieben worden. Über die Höhe des Kindesunterhaltes habe ich Sie sofort Informiert und eine Kopie hingeschickt. Mein Verdienst schwankt immer so um die 100€ daher verstehe ich nicht das es sooo lange dauert bis man die Pfändungssumme errechnet hat...vielleicht sollte ich ihr mal zeigen wie das geht, ich meine laut Pfändungstabelle ![]() Ich verstehe auch nicht warum sie noch keine Vorderungen für die anderen Monate geschickt hat ![]() ![]() ![]() Einen Termin zu bekommen ist gar nicht so einfach, da ich von Montags - Freitags arbeite ![]() Werde mich morgen erstmal mit einem Schuldnerberater in Verbindung setzen habe heute leider keinen erreicht. Das mit der Mitteilung ans Insogricht ist schon mal eine super Idee. ![]() Lieben Gruß |
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#4
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| Zitat:
Aber wie gesagt, alles schriftlich machen. Ich würde jetzt auch weiterhin nach Tabelle abführen, deiner TH mitteilen, dass es eben so ist. Und Insogericht informieren. (Kannst das ja bisschen ironisch-nett halten. "...ist Ihnen ein Irrtum unterlaufen..." oder so) Auch lieben Gruß |
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#5
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| Ich bin seit August 2008 wieder in einer Festeinstellung und habe Ihr immer meine Verdienstabrechnungen unaufgefordert zu geschickt. Bin aber diesen Monat zum ersten Mal von Ihr angeschrieben worden. Und wer führt ab? Du, oder dein Arbeitgeber? Bis heute noch gar keiner ![]() ![]() Danke für den Tipp ![]() Lieben Gruß |
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#6
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| AUTSCH! Hast du die pfändbaren Anteile wenigstens irgendwo geparkt? bigone, deine TH muss für dich ein Treuhänderkonto angelegt haben. Du wirst das Geld nachzahlen müssen. Ich bleibe dabei. Fordere sie schriftlich auf, dir mitzuteilen, wohin der pfändbare Teil überwiesen werden soll. Setze ihr eine Frist. (Freundlich) Gleichzeitig auf unterhaltsberechtigte Person hinweisen. Kopie dieses Schreibens ans Gericht. Oder wie gesagt, selbst dort vorsprechen. Und warte nicht mehr zu lange, ja? Grüße und viel Erfolg! |
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#7
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| Leider kann man sich den Treunhänder nicht selbst aussuchen Zitat:
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#8
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| Na geht doch ![]() Obwohl, ich glaube das ich die Nette Insolvenzverwalterin jetzt verärgert habe. Die von Ihr geforderte Summe musste ich NICHT überweisen sondern nur die Summe die in der Pfändungstabelle steht. ![]() ![]() Sie hat mich nochmals daraufhin gewiesen das mein Arbeitgeber dazu Verpflichtet ist IHR unaufgefordert jeden Monat die Pfändungssumme meines Lohns zu überweisen. Ich habe schon einen toleranten Chef aber er möchte sich nicht mit meinen Problemen beschäftigen. Was er meiner Meinung ja auch gar nicht braucht, was spielt das für eine Rolle ob ich Ihr die Abrechnungen und die Pfändungssumme überweise oder er?!?! Das Insolvenzgericht hat nicht auf meinen Brief reagiert. Werde IHR nach wir vor die Abrechnungen selbst schicken Mal schauen wie lange das gut geht. Werde berichten |
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