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Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten.

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  #1  
Alt 14.04.2010, 19:56
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Beiträge: 1
Ausrufezeichen Insolvenz eröffnet Was darf ich dem Berater sagen was lass ich lieber!?

Guten Abend liebe Forenmitglieder,

meine Frage bezieht sich darin:

Ich habe seit gestern mein Insolvenzverfahren mit hilfe eines Anwaltes eröffnet!
Der Treuhändler hat sich gemeldet und bittet zum Gespräch!

Mein Problem:

Ich habe seit einem Jahr einen Freund und wohne mit ihm zusammen, inwiefern könnte das ganze problematisch werden!?

Ich meine muss ich dem Treuhändler sagen dass es mein Freund ist ? oder kann ich einfach sagen es ist eine Wohngemeinschaft?
Und das zweite problem ist, er hat eine kleine Bar, dort bin ich angestellt für ab und an mal anhelfen neben meinem Hauptjob her.
Kann es sein, dass die stutzig werden und dann er mich mitfinanzieren muss oder mitreingezogen wird?

und bevor die insolvenz feststeht (antrag wie gesagt schon bewilligt) kann der treuhändler einfach vor der Tür stehen und sagen er kommt um sich anzuschauen was er pfänden kann? (auto hab ich keines, nur vorab)

Weil mein Freund hat nen Fernseher für uns gekauft so ein teures ding und könnte er sagen das nimmt er mit?

Ich würde mich sehr über antworten freuen!

Grüßle Joe
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  #2  
Alt 22.04.2010, 06:23
Benutzerbild von Urtyp
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 27.02.2009
Beiträge: 190
Standard

Hallo,

Zitat:
Ich habe seit einem Jahr einen Freund und wohne mit ihm zusammen, inwiefern könnte das ganze problematisch werden!?
gar nicht, weil es ist deine Inso und nicht EURE,

Zitat:
dort bin ich angestellt für ab und an mal anhelfen neben meinem Hauptjob her
das Ergebniss deiner Einkommen wird dem für deinen Fall entsprechenden Pfändungsfreibetrag gegengerechnet. Die Differenz bekommen die Gläubiger,

Zitat:
kann der treuhändler einfach vor der Tür stehen und sagen er kommt um sich anzuschauen was er pfänden kann?
ja, aber er darf nur die Dinge in Betracht ziehen die nur dir gehören. Also Kaufbelege ect.pp. gut aufheben. Zum TV, nein denn dein Freund hat ihn bezahlt.

Gr
__________________
Nimm das Leben nicht so ernst...
...du kommst sowieso nicht lebend raus!

PS: Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie selbstverständlich behalten.
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insolvenz, partner, privatinsolvenz

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