| |
| |||||||
| Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo zusammen, folgendes Problem hab ich, und weiss nicht mehr weiter.... Als ich heute von der Arbeit kam, fand ich einen Brief der Bank im Briefkasten... Kontopfändung durch Finanzamt. Morgen hab ich eigentlich meinen Lohn erwartet. Zu Pfänden gibts eigentlich gar nichts... (ausser Schulden) Von dem bissl Geld wollten wir eigentlich einkaufen (Essen u.s.w.) Auch die kleine braucht täglich zu essen. Auch das Konto meiner Frau ist überzogen. Somit vorerst kein Geld mehr. Im Geldbeutel hab ich noch 1,50 Euro. Grund der Pfändung: (Steuerschuld Umsatzsteuer aus 2007 meiner Selbstständigkeit) Gewerbe abgemeldet seit 2008. Gehen beide arbeiten. Kind geht zur Schule! Was kann ich jetzt schnellstmöglich tun? Danke, Danke für eure Hilfe Gruss pleitegeier |
|
#2
| |||
| |||
| hmmm haben die ohne vorwarnung und vorherige schreiben gepfändet ? ich hatte das prob mit einkommenssteuer nachzahlung aber ich wurde vorher angeschrieben und habe dann eine geringe raten zahlung vereinbart mit ihnen |
|
#3
| |||
| |||
| Vollstreckungsankündigung kam ja. Hab dan das FA angerufen, und mitgeteilt das die Steuererklärung vom Steuerberater erstellt wird, und umgehend abgegeben wird. Nur leider wird die Steuererklärung übermorgen fertig.... Ging denen wohl zu langsam (verständlich irgendwo) |
|
#4
| ||||
| ||||
| Hallo, lies mal hier vielleicht hilfts dir weiter. Grundsätzlich haben Ihre Gläubiger die Möglichkeit, mit Hilfe eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses das Guthaben auf Ihren Konten einschließlich Sparguthaben und vermögenswirksame Anlagen zu pfänden. Zunächst ist Ihr Konto erst einmal für 14 Tage gesperrt. Dies gilt auch, wenn Ihr Lohn oder Gehalt bereits beim Arbeitgeber gepfändet wurde. Sie bekommen am Automaten kein Bargeld mehr und Ihre Kreditkarte wird eingezogen. Ihre Bank darf Ihnen in dieser Frist nur mit einer gerichtlichen Kontofreigabe Geld auszahlen oder Überweisungen für Sie tätigen. Nach Ablauf der 14 Tage wird das verbliebene Guthaben an den Gläubiger überwiesen, und Sie bekommen es nicht mehr zurück. Nutzen Sie also die Zwei-Wochen-Frist, um Ihr nicht-pfändbares Guthaben zu sichern. Holen Sie sich am Besten sofort Hilfe von einer Schuldnerberatung, einem Anwalt oder der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts. Für Sozialleistungen aller Art vom Arbeitslosengeld, über die Sozialhilfe, die Rente bis hin zum Wohngeld und für das Kindergeld gilt eine Sieben-Tage-Frist, innerhalb derer diese Sozialleistungen pfändungssicher sind. :: Ratgeber: Kontopfändung - Schuldenratgeber - www.meine-schulden.de - Was mache ich mit meinen Schulden? :: gruß
__________________ Nimm das Leben nicht so ernst... ...du kommst sowieso nicht lebend raus! PS: Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie selbstverständlich behalten. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Kontopfändung - Hilfe dringend!!! | Quipsi | Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz | 37 | 26.12.2009 09:15 |
| Hilfe bzgl. U25; Elterliche probleme | super-mario | Hartz IV 4: U 25 | 11 | 13.09.2009 20:43 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Neue Berechnung Hilfe | angel of hell | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 11 | 01.02.2009 08:27 |