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Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten.

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  #1  
Alt 28.12.2008, 21:16
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Registriert seit: 28.12.2008
Beiträge: 5
Standard Gerichtsvollzieher

Hallo,

ich habe ein großes Problem.Ich habe die Ankündigung das die Gerichtsvollzieherin kommen will.Diese Person kenne ich leider auch privat
und hatte auch telefonisch privaten Kontakt.

Ich möchte keinenfalls das sie meine Wohnung betritt gibt es eine Möglichkeit
sie ab zu lehnen.Ich habe kein Problem die eidesstattliche Versicherung
abzulegen habe das schon vor 3 Jahren getan.

Ich habe auch nichts zu verbergen aber ich kann diese Frau nicht ertragen
das sie mich privat sehr verletzt hat.

Wer kann mir Tipps geben eilt sehr

Danke Findusine
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  #2  
Alt 29.12.2008, 13:19
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Registriert seit: 10.12.2008
Beiträge: 79
Standard

Hallo,ob du eine andere gerichtsvollzieherin bekommst,weiss ich nicht,aber die kommen um sich in deiner wohnung umzuschauen,ob da was ist ,was die pfänden können.also so wars bei mir.
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  #3  
Alt 29.12.2008, 13:20
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 26
Standard Gerichtsvollzieher ablehnen

Hallo,

einen Gerichtsvollzieher ablehnen, etwa wegen dem Besorgnis der Befangenheit, ist nicht möglich, da dies der Gesetzgeber nicht vorgesehen hat.

Eine Gerichtsvollzieher ist nur dann von einer Sache kranft Gesetz ausgeschlossen, wenn die Vorussetzungen des § 155 GVG vorliegen:
Der Gerichtsvollzieher ist von der Ausübung seines Amts kraft Gesetzes I. in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten:1.wenn er selbst Partei oder gesetzlicher Vertreter einer Partei ist oder zu einer Partei in dem Verhältnis eines Mitberechtigten, Mitverpflichteten oder Schadensersatzpflichtigen steht;2.wenn sein Ehegatte oder Lebenspartner Partei ist, auch wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;3.wenn eine Person Partei ist, mit der er in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war;
II.in Strafsachen:1.wenn er selbst durch die Straftat verletzt ist;2.wenn er der Ehegatte oder Lebenspartner des Beschuldigten oder Verletzten ist oder gewesen ist;3.wenn er mit dem Beschuldigten oder Verletzten in dem unter Nummer I 3 bezeichneten Verwandtschafts- oder Schwägerschaftsverhältnis steht oder stand.



Dass ein Gerichtsvollzieher nicht wegen Befangenheit abgelehnt werden kann, hat auch der BGH (Bundesgerichtshof) entschieden, Beschluss unter dem AZ IXa ZB 10/04 vom 24. September 2004.
Der BGH argumentiert, dass der Gesetzgeber wegen der Formalisierung des Zwangsvollstreckungsrechts und der umfassenden richterlichen Kontrolle aufgrund einer Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO) ein Ablehnungsrecht nicht für erforderlich gehalten hat. Durch die weite Formulierung des § 766 ZPO sei das Vollstreckungsgericht auf Antrag eines Beteiligten in der Lage, Maßnahmen des Gerichtsvollziehers in weitestem Umfang auf Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit zu kontrollieren. Hinsichtlich des persönlichen Verhaltens des Gerichtsvollziehers stehe den Betroffenen zudem die Dienstaufsichtsbeschwerde offen.



Also: du hast keine Möglichkeit, die Gerichtsvollzieherin abzulehnen. Sollte sie sich inkorrekt verhalten, kannst du das Verhalten durch das Amtsgericht überprüfen lassen. Persönliche Inkorrektheiten können über die Dienstaufsichtsbeschwerde reklamiert werden - allerdings alles erst im Nachhinein.
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  #4  
Alt 29.12.2008, 13:34
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Registriert seit: 28.12.2008
Beiträge: 5
Standard Danke für die antworten

Ich habe gehört das wenn der Gerichtsvollzieher aus dem privaten Umfeld kommt man diesen ablehnen kann.

Ich habe geschrieben das ich dieser Frau den Zutritt zu meiner Wohnung
verweigere aber jederzeit einen Vertreter von ihr einlasse.

Mal sehen wie es läuft denn alleine die Vorstellung das diese Frau meine
Wohnung betritt ist für mich unerträglich.

LG Findusine
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  #5  
Alt 29.12.2008, 14:49
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.989
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Findusine, du hast doch hoffentlich gelesen, was Peter - mit Gesetzesauszügen und Urteilen - geschrieben hat, oder?

Wieso kommt du dann jetzt noch mit "ich habe gehört"? Wenn dir dein "ich habe gehört" lieber ist als die belegte Tatsache, dass du eben nur unter den Voraussetzungen des 155 GVG den Gerichtsvollzieher als Person ablehnen kannst, die ja anscheinend nicht vorliegen, dann solltst du schnellstens deine Haltung überdenken. Denn anderenfalls steuerst du auf massive Probleme zu.

Turtle
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  #6  
Alt 29.12.2008, 15:27
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
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Zitat:
Zitat von Peter Beitrag anzeigen
Also: du hast keine Möglichkeit, die Gerichtsvollzieherin abzulehnen. Sollte sie sich inkorrekt verhalten, kannst du das Verhalten durch das Amtsgericht überprüfen lassen. Persönliche Inkorrektheiten können über die Dienstaufsichtsbeschwerde reklamiert werden - allerdings alles erst im Nachhinein.
Aus dem Grund wäre es dann sinnvoll, eine weitere Person bei dem Besuch zugegen zu haben. Sei es zur eigenen Beruhigung und/oder zur Not als Zeugen.
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  #7  
Alt 29.12.2008, 16:36
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Registriert seit: 28.12.2008
Beiträge: 5
Standard Danke trotzdem

Ich suche halt einen Weg dieser Person nicht zu begegnen.

Klammere mich an jeden Strohhalm es soll auch die Möglichkeit geben

beim Amtsgericht die eidesstattliche Versicherung abzugeben???

Habe erst am 23.12 von dem Termin erfahren und der Termin ist nächste

Woche und Schuldnerberatung bei uns hat zu.

Seufz,sorry wenn ich nerve

Findusine
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  #8  
Alt 29.12.2008, 16:47
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Registriert seit: 10.12.2008
Beiträge: 79
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Zitat:
es soll auch die Möglichkeit geben

beim Amtsgericht die eidesstattliche Versicherung abzugeben???

ja gibt es,aber ich denke mal das sie erst in deiner wohnung gucken kommen,nach pfändbaren sachen.
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  #9  
Alt 29.12.2008, 17:19
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Registriert seit: 28.12.2008
Beiträge: 5
Standard Danke Angel of hell

Bei mir waren schon mehrere Gerichtsvollzieher das letzte mal im September

2008 aber da galt meine alte eidestattl.Versicherung


werde am 4.1 beim Amtsgericht anrufen,seufz


Findusine
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  #10  
Alt 29.12.2008, 17:33
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Beiträge: 79
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wenn du schon viele gerichtsvollzieher hattest,dann muss du ja ne menge zu bezahlen haben,
mach am besten auch ein termin bei der schuldenberatung,das dauert bis du da ein termin bekommst.ich bin 2010 endlich schuldenfrei,durch die privat insolvenz.
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