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Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten.

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  #1  
Alt 30.01.2010, 14:39
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Registriert seit: 30.01.2010
Beiträge: 5
Standard Familie mit einem Kind, und ein Kind bei erster Frau

Hallo Zusammen,

ich habe aktuell folgendes Problem. Ich verdiene in meinem derzeitigen Beruf ca. 1900,00 € netto und bin seit 3, 1/2 Jahren in der Privatinsolvenz. Seit seit 2005 Zahle ich unterhalt für mein Kind aus erster Ehe das Kind wird dieses Jahr 8 Jahre. Aktueller Unterhaltsbetrag beträgt 245 € derzeit. In meinem Haushalt leben meine zweite Ehefrau und unser gemeinsames Kind 3 Jahre. Wie Verhält sich das mit dem Unterhalt für mein erstes Kind habe jetzt von meiner EX Frau ein Schreiben bekommen in dem steht das der nterhalt neuberechnet werden muss. Kann mir es hier passieren das ich mehr zahlen muss trotz Insolvenz?

Über eine Antwort würde ich mehr sehr freuen da ich vom gegnerischem Anwalt nur eine Frist bis 10.02. habe.

Vielen Dank und liebe Grüsse
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  #2  
Alt 30.01.2010, 16:53
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.989
Standard

Natürlich kann das sein. Bei der Insolvenz wird ja sowieso berücksichtigt, dass du Unterhalt bezahlten musst. Das erhöht ja deinen Pfändungsfreibetrag.

Turtle
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  #3  
Alt 30.01.2010, 17:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.01.2010
Beiträge: 5
Standard

Danke schon mal für die Antwort

bedeutet das wenn ich mehr unterhalt zahlen muss wird auch der freibetrag nach oben gesetzt....???
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  #4  
Alt 01.02.2010, 16:51
Benutzerbild von Urtyp
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 27.02.2009
Beiträge: 190
Standard

die insolvenz interessiert es keineswegs ob du unterhaltspflichtig bist oder nicht. bist du es, musste zahlen. wenn du es nicht zahlen kannst, läuft dir der betrag als schuld auf. kannst du nur anteilig zahlen aufgrund einer mangelfallberechnung, läuft dir die differenz als schuld auf.
in der berechnung des neuen unterhalts für dein erstes kind, muß aber dein kind mit zweiter ehefrau berücksichtig werden.

hinzu kommt noch das du, was unterhaltsverpflichtungen angeht eh nur einen selbstbehalt als arbeitnehmer von rund 900,- hast. unterhalt geht nunmal vor alles egal ob inso odder nicht.
__________________
Nimm das Leben nicht so ernst...
...du kommst sowieso nicht lebend raus!

PS: Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie selbstverständlich behalten.
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